Abordnung von Berufsschullehrern an Förderschulen

  • Liebe Kollegen,ich arbeite als Berufsschullehrer im Freistaat Sachsen. Infolge von Abordnungen werden immer wieder Kollegen von der Berufsschule an Förderschulen abgeordnet.


    Abgeordnet bedeutet für die betreffenden Kollegen nicht nur anderen Unterricht und neue Schulart, sondern konkret
    Körperpflege; wie waschen, duschen und Inkontinenzmaterial wechseln etc.!


    Mich hat es bislang zum Glück noch nicht getroffen.
    Ich habe auch nichts gegen "Förderschüler" oder Menschen mit Behinderungen, aber ich bin der Ansicht, dass ein Lehrer an
    Förderschulen, der explizit und ganz bewusst dieses Studium gewählt und absolviert hat, erstens fähig ist Inkontinenzmaterial zu wechseln und die Förderschüler zu duschen und zu waschen und zweitens genau weiß,dass diese speziellen Tätigkeiten zu seinem Beruf gehören.


    Ehrlich gesagt ziehe ich meinen Hut vor den Kollegen und Menschen, welche diesen schweren und sicher nicht immer
    leichten Lehramtsstudiengang gewählt haben!


    Ich hingegen habe, unter anderem, deshalb diesen Lehramtsstudiengang nicht gewählt!




    Jetzt meine Fragen an Euch/Sie:


    1.) In wieweit sind diese Tätigkeiten (bei den Förderschülern Inkontinenzmaterial wechseln, sie waschen, sie
    duschen) wirklich Bestandteil des Lehrauftrages der Lehrkraft an Förderschulen?



    Oder sind diese Aufgaben nicht die Aufgaben der Pädagogischen Unterrichtshilfe (PU)?



    2.) Kann ein Berufsschullehrer ohne Einwilligung an eine Förderschule abgeordnet oder versetzt werden?



    3.) Kann die Schulleitung der Förderschule diese Tätigkeiten von einem in diesem Bereich nicht ausgebildeten
    Berufsschullehrer verlangen oder nimmt sie damit sogar Fehlbehandlungen/Körperverletzungen der Schüler billigend in Kauf?



    4.) Gibt es diese Verfahrensweise der Abordnung/Versetzung von Berufsschullehrern an Förderschulen, einschließlich
    der beschriebenen Tätigkeiten, auch in anderen Bundesländern?



    Ich danke für Eure/Ihre Antworten.

  • Ich gehe davon aus, dass du als Angestellter arbeitest, nicht als Beamter.


    Sofern dein Schulstandort nicht geschlossen wird - die Berufsschule existiert also fort - und du deinen Arbeitsvertrag ursprünglich für eine Stelle an dieser Schule erhalten hast, können sie dich als Angestellten nicht einfach ohne Zustimmung dauerhaft an eine andere Schule versetzen. Es kann dennoch sein, dass sie dich unter Umständen in der Nähe deiner Schule oder deines Wohnortes an eine andere Berufsschule abordnen können, falls es zur Bedarfsdeckung unumgänglich ist. Das gilt aber nur für räumliche Nähe und nicht Quer 100 km durch das ganze Bundesland und die Dauer der Abordnung muss spezifiziert sein und darf zunächst i.d.R. 1 Jahr nicht überschreiten. Sofern es sich um eine anderen Berufsschule handelt und es der Bedarf erfordert und es in der Nähe ist, können sie dich dann vielleicht auch dauerhaft versetzen - da bin ich aber nicht drüber informiert => frag einen Anwalt oder die GEW.


    Sofern du dagegen klagst, müssten sie das aber EXPLIZIT schriftlich nachweisen - also das in deinen beiden Fächern an deiner alten Schule ein deinen Stellenumfang überschreitenden Überschuß gibt, es keinen anderen Lehrer treffen kann (weil Sozialpunkte, Funktionsstellen etc.) und an der anderen Schule ein entsprechender Mangel IN DEINEN FÄCHERN existiert.


    Denkbar wäre wohl auch, dass sie dich in mindestens einem deiner Fächer an einen anderen Schultyp abordnen, sofern die Lehrbefähigung hast. Sofern die klassisch nur die Befähigung zur Sek.II hast, können sie dich als Angestellten im Grunde nur für Schulen die auch Oberstufen haben abordnen.



    Eine Abordnung an eine Förderschule (oder Grundschule) ohne Zustimmung erscheint mir für einen Angestellten, aber auch einen Beamten, sehr seltsam. Das sollte rechtlich im Falle einer Klage kaum durchzusetzen sein. Du müsstest allerdings solange die Klage nicht verhandelt ist oder der Schulrat nach erhalt der Klageschrift keinen Rückzieher macht, erstmal an die neue Schule.



    Ansonsten gilt: sofern du die Schule nicht anzündest oder Kinder schlägst kann dir auch als einzelner angestellter Lehrer nicht viel passieren. Und sofern du keine große Karriere im Schulsystem anstrebst kannst du bei solchem Blödsinn immer konsequent Klage beim Arbeitsgericht einreichen und dir die Schuladministration ansonsten egal sein.

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