Schwanger und keine Immunität gegen Ringelröteln

  • Hallo,
    ich habe gestern von meiner Frauenärztin erfahren, dass ich nicht immun gegen Ringelröteln bin und dass sie mir deshalb für die gesamte Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot geben will.
    Ich habe das Gefühl, dass das übertrieben ist, will dem Kleinen aber natürlich auch nicht schaden.


    Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich damit umgehen soll. Meine FA war ziemlich resolut und hat gesagt, sie würde es mir auf jeden Fall ausstellen, auch wenn ich nicht wolle, das Risiko sei viel zu groß...
    Ich bin natürlich keine Medizinerin, aber in meinem Bundesland ist das eigentlich so geregelt, dass man nur ein BV bekommt, wenn man mit Kindern arbeitet, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Man bekommt nur ein vorübergehendes BV, wenn akut Fälle von Ringelröteln in der Schule auftreten.


    Wir haben an unserer Schule auch 5. und 6. Klassen und in Berlin wird (selten) auch schon mit 5 eingeschult. Es könnte also sein, dass ein paar Kinder noch keine 10 sind, das wären aber Aussnahmen.
    Meine FA meint aber, dass diese Altersgrenze willkürlich gesetzt sei und keinen Sinn mache.
    Außerdem sind Ringelröteln ansteckend BEVOR man die ersten Symptome erkennt, deshalb sei es bei einem akuten Fall dann oft zu spät. Noch dazu sind Ringelröteln nicht meldepflichtig und sie meinte, dass soger Kinderärzte dazu raten, das Kind in die Schule zu schicken, wenn es ihm ganz gut geht. Es könne also sein, dass ich gar nicht erfahren würde, dass Ringelröteln umgehen.



    Tja, was tun? Meine Ärztin hat mich sehr verunsichert.


    Natürlich will ich mich nicht anstecken, zumal die Folgen bei Ringelröteln wirklich schwer sind, aber ich will auch nicht 7 Monate Zuhause rumsitzen!
    Und ich habe natürlich auch Sorge, dass sowohl mein Schulleiter, als auch die Kollegen denken, dass ich das BV selbst wollte und deshalb sehr ungut darauf reagieren.


    Was würdet ihr tun? Eine zweite Meinung will ich auf jeden Fall einholen. Sollte ich das gleich beim Amtsarzt/ Betriebsarzt tun? Und wenn ich mich dafür entscheide es anzunnehmen (kann man das überhaupt ablehnen?), wie mache ich das meiner SL plausibel, wenn es doch eigentlich bundesweit anders geregelt ist?



    Kennt ihr ähnliche Fälle?


    Viele Grüße
    Anna

  • Diese "Regelung" deines Bundeslandes (Berlin) klingt wieder einmal sehr nach Sparmaßnahme...


    Falls du dich mit Röteln infizierst und deinem Kind schadest, würdest du dir sicherlich ein Leben lang Vorwürfe machen.


    Denke an dein Kind und an dich und nicht daran, dem Land Berlin ein paar Euro zu sparen, das wird dir sowieso keiner danken.


    Höre auf deine Ärztin!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Für deinen Edelmut ist es jetzt zu spät. Bleib zu Hause und hör auf deine Ärztin.
    Wenn es eine Impfung gibt, lass dich vor der nächsten Schwangerschaft impfen.

    • Offizieller Beitrag

    ehrlich gesagt, kann ich deinen Zweifel nicht verstehen.
    traust du deiner Ärztin nicht?


    Ich bin generell der Meinung, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist und kann manche Anfragen hier und/oder Freistellungen im RL nicht verstehen.
    Aber an deiner Stelle würde ich nicht zögern, zu Hause zu bleiben. Irgendwelche Altersgrenzen, am End gar auf wenige Monate bezogen, sollten da wirklich uninteressant sein. Dein Baby geht vor!

  • Zitat

    Ich bin natürlich keine Medizinerin, aber in meinem Bundesland ist das eigentlich so geregelt, dass man nur ein BV bekommt, wenn man mit Kindern arbeitet, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Man bekommt nur ein vorübergehendes BV, wenn akut Fälle von Ringelröteln in der Schule auftreten.


    Sogar nur bis 6 sagt die Vorschrift und nur für die ersten 20 Schwangerschaftswochen. IN der Regel wird übrigens in Berlin mit 5 eingeschult, nicht selten. Aber da nur bis 6 die Vorschrift sagt, ist das dann eh egal ;)
    http://www.berlin.de/imperia/m…377856637&file=kinder.pdf


    Du musst doch aber eh zum Arbeitsmedizinischen Dienst und die stellen dann auch die Empfehlung für BVs aus und bis du das von dort hast, darfst du doch eh nicht arbeiten. Also würde ich erst einmal warten, was die sagen, womit du auch deine zweite Meinung hast!


  • Es geht ja hier um Ringelröteln, bei Röteln wird immer bis zur 21.SSW ein BV ausgesprochen, egal wie alt die Kinder sind. Übrigens kann man gegen Ringelröteln nicht impfen ;)


  • Sogar nur bis 6 sagt die Vorschrift und nur für die ersten 20 Schwangerschaftswochen. IN der Regel wird übrigens in Berlin mit 5 eingeschult, nicht selten. Aber da nur bis 6 die Vorschrift sagt, ist das dann eh egal ;)
    http://www.berlin.de/imperia/m…377856637&file=kinder.pdf


    Du musst doch aber eh zum Arbeitsmedizinischen Dienst und die stellen dann auch die Empfehlung für BVs aus und bis du das von dort hast, darfst du doch eh nicht arbeiten. Also würde ich erst einmal warten, was die sagen, womit du auch deine zweite Meinung hast!

    Vielen Dank, so werde ich es erstmal machen!



    Friesin
    Ja, du hast ja recht. Das Kleine geht dann vor.


    @all
    Susannea hat recht, es geht nicht um Röteln und gegen Ringelröteln gibt es keinen Impstoff. Das hat man gehabt oder eben nicht.

  • Hallo Anna K!
    Mir geht es genau wie dir (schwanger, kein RingelrötelnSchutz, Bundesland Berlin, bin 16. Woche). War jetzt sehr verblüfft und beunruhigt über deinen Post, über die Aussagen deiner Frauenärztin und die Antworten hier.
    Meine Frauenärztin hat mich nämlich ohne Beschäftigungsverbot einfach an den Betriebsarzt verwiesen. MIT dem habe ich telefoniert und einen Termin für Mittwoch ausgemacht. Er sprach von den Regelungen, die auf dem Merkblatt von Susannea stehen. Da ich 5. Klasse unterrichte (nur 2 Std in der 3. Klasse und 3 Stunden in der 4. Klasse), werde ich vermutlich noch nicht mal bis zur 20. Woche ein Beschäftigungsverbot erhalten.
    Übrigens hat der Arzt gesagt, ich kann aus medizinischer Sicht Mo Di Mi in die Schule... mein Rektor hatte mir bei Meldung der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot bis zur Ermittlung des Immunstatus erteilt.. und ich wusste gar nichts davon und hatte es erst im Gespräch mit dem Betriebsarzt zum ersten Mal gehört.


    viele grüße an dich und sag mal wie es ausging das interessiert mich

  • Hallo!
    Beim ersten und zweiten Kind kannte ich Ringelröteln noch gar nicht... Meine FÄ wohl auch nicht die Gefahr.
    Nun ja bei der 3. Schwangerschaft habe ich bis zur 20.SSW im Schulamt gerarbeitet, dann waren Ferien und ich war danach ab der 24. SSW bis zum Mutterschutz in meiner Klasse.
    Ich kenne aber auch GS Lehrerinnen, die im gleichen Fall in Sek 1 Klassen eingesetzt wurden.
    Nur ganz ehrlich, die Gefahr ist da und auch ab der 21. SSW ist es nicht gerade ein Zuckerschlecken, sich anzustecken.


    Alle 2 Wochen durfte ich zusätzlich zum Bluttest.
    Ich habe aus reinem Pflichtgefühl weitergearbeitet, ich hätte auch bis zum MuSchutz im Schulamt bleiben können.
    Nochmal würde ich es nicht so machen. Das eigene Kind geht vor.


    Also: Lass deine Ärztin zunächst ein BV aussprechen, dann wird ein Weg gefunden. :rose:

  • mein Rektor hatte mir bei Meldung der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot bis zur Ermittlung des Immunstatus erteilt.. und ich wusste gar nichts davon und hatte es erst im Gespräch mit dem Betriebsarzt zum ersten Mal gehört.


    Es gibt einen Leitfaden für die Schulleiter und da steht das klar drin, das dem so zu sein hat. Das sollte dein Rektor evtl. mal lesen ;)


    Anna_K: Ab der 21. SSW kannst du übrigens in Berlin generell in den Innendienst gehen, wenn du dies möchtest, da ist dann die Ansteckungsgefahr auch deutlich geringer.

  • Hallo Susannea,


    ja, den Leitfaden hab ich ihm jetzt ausgedruckt, geb ich ihm Montag ;)
    Verlasse mich jetzt mal auf die telefonische Aussage des Betriebsarztes und gehe Mo Di Mi hin. Dann wird er mich ja genauer beraten. Ich bin die erste Schwangere seit über 15 Jahren... glaub es hängt damit zusammen... dass der Rektor nichts wusste..

  • Hallo,


    erstaunlich, wie sich die Regelungen innerhalb von 7 Jahren geändert haben.


    Bei meiner Schwangerschaft war ich in einer 2,5 und 8 Klasse zuständig. Ringelröteln wurden nicht überprüft, Röteltiter trotz mehrfacher Impfung niedrig.


    Auf meine Nachfrage, wie es mit der Ansteckungsgefahr in der Schule sei, erhielt ich die Antwort, dass ein Beschäftigungsverbot nicht notwendig sei, ich mich schließlich überall anstecken könne und außerdem der niedrige Titer nicht automatisch heiße, dass ich keinen Schutz habe.


    Die Schwangerschaft war ne Zitterpartie, aber ich hab das aus Unwissenheit so hingenommen. Hab Glück gehabt.


    Die heutigen Regelungen kenne ich nicht, übertrieben schnell ausgestellte Beschäftigungsverbote finde ich auch nicht gut, gibt es in der Zeit ja meist keinen Ersatz. Wenn es allerdings einen medizinischen Grund gibt, sollte man auch zu Hause bleiben.


    LG Sonja

  • @celi: Es macht jedes Bundesland anders, es gibt einige, die das jetzt noch so hanhaben wie du erzählst. In den letzten Jahren ist einfach die Angst verklagt zu werden größer geworden, nicht die Ansteckungsgefahr ;)

  • Es geht ja hier um Ringelröteln, bei Röteln wird immer bis zur 21.SSW ein BV ausgesprochen, egal wie alt die Kinder sind. Übrigens kann man gegen Ringelröteln nicht impfen ;)


    Wenn die genau so gefährlich sind, aber nicht geimpft werden kann, müssten ja alle Schwangere in Zukunft zu Hause bleiben.


    Zitat

    In den letzten Jahren ist einfach die Angst verklagt zu werden größer geworden, nicht die Ansteckungsgefahr

  • Wenn die genau so gefährlich sind, aber nicht geimpft werden kann, müssten ja alle Schwangere in Zukunft zu Hause bleiben.


    Man kann auch ohne Impfung immun sein und nicht mit Kinder arbeiten zu dürfen heißt leider noch lange nicht, dass man dann zu Hause bleiben darf. Außerdem soll es auch Leute geben, die gar nicht mit Kidnern, sondern nur mit Erwachsenen arbeiten ;)

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