kann eine schwangere zu einer fortbildung dienstverpflichtet werden

  • hallo,



    ich hab mal eine frage bzgl. von Fortbildungen. Es handelt sich um 8 Fortbildungen im wöchentlichen Abstand in der Zeit von 14h-17h. ich weiß ja dass man als schwangere keine Überstunden etc. machen muss wie ist es aber mit Fortbildungen?


    Der Unterricht fände an diesen Tagen bis 12.30 statt und danach wäre die Fortbildung von 14h-17h. Ich bin eh zur Zeit nach der Schule eh schon so kaputt, dass ich mich nicht in der Lage sehe regelmäßig eine Fortbildung zu besuchen. Es geht hier ja auch nicht nur um einen Termin, sondern direkt um 8 Termine. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kita meiner Kinder um 16.30 schließt und ich niemanden habe der die Kinder abholen könnte... zumindest nicht 8x...


    Gibt es dazu Regelungen?

  • http://www.inpopro.de/arbeitsrecht/arbeitszeit.html


    Bei Unterricht von 8 bis 12:30 Uhr und Fortbildung von 14 bis 17 Uhr wärest du bei 7,5 Stunden. D.h. du hättest noch eine Stunde "über". Aufsichten, dienstliche Besprechungen, Elterngespräche, Unterrichtsvor- und Nachbereitung sowie Korrekturen zählen selbstverständlich auch zur Arbeitszeit.


    Letzlich muss du beurteilen: Ist die Fortbildung mit deinen sonstigen dienstlichen Pflichten vereinbar? Überschreitest du damit die täglich maximal 8,5 Stunden nicht und lässt sich das mit dem gesetzlichen Verbot ("Akkordarbeit, Mehrarbeit bzw. Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Arbeit an Feiertagen sind verboten.") vereinbaren? Wenn nicht, MUSST du deine Schulleitung darauf hinweisen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Das mit den 8,5 h stimmt, ist allerdings als Lehrerin ja nicht immer 1:1 einzusetzen.


    Ich bekam ein Schreiben des KM (NDS) in dem stand, dass man sich an der Formulierung orientieren soll, dass eine Verpflichtung von 6 Unterrichtsstunden nicht überschritten werden darf, auch nicht für Vertretungsunterricht.
    Ich war auch 2 mal auf Fortbildung nachmittags, aber die wollte ich gerne machen :)


    Scanne das Schreiben bei Interesse gerne ein und schicke es zu.


    Leibe Grüße

  • huhu,


    danke für die infos.
    bis jetzt ist es auch noch nicht dazu gekommen, dass ich verpflichtet wurde... erstmal wurde ich nur gefragt....
    im nächsten satz kam aber, dass jemand für diese aufgabe bestimmt würde und der sich dem dann nicht widersetzen könne..
    naja, ich warte mal ab.. aber das mit den 6 unterrichtsstunden bzw. 8,5h halte ich mal im hinterkopf.. wobei ich es menschlich schon ziemlich mies fände, wenn ich mit 2 kleinen kindern verpflichtet würde, da es sich wie gesagt um sehr viele termine handelt und ich dann nicht weiß wie ich das mit den beiden kurzen machen soll..
    und ich hab schon 45h in kider kita gebucht.. aber bis 17h ist die kita nicht auf (bzw. käme dann ja auch noch der weg von der fortbildung zur kita hinzu).. zudem ich wie gesagt durch die schwangerschaft nachmittags eh schon ziemlich kaputt fühle, da ich mich mit 2 kleinen kindern nachmittags nicht ausruhen kann..

  • wobei ich es menschlich schon ziemlich mies fände, wenn ich mit 2 kleinen kindern verpflichtet würde

    Auch wenn ich mich jetzt wahrscheinlich sehr unbeliebt mache, aber bei dieser Aussage könnte ich ausflippen!
    Andere Kollegen würden wahrscheinlich ebenso ungern zu dieser Fortbildung gehen wie du. Dass du zwei Kinder hast und nun arbeitest, war deine Entscheidung. Wieso sollen KollegInnen ohne Kinder mehr belastet werden aufgrund deiner Entscheidung? Und das wäre ja der Fall, wenn du denkst, du solltest von der Fortbildung verschont werden, dann müsste ja vermutlich ein/e andere/r Kollege/Kollegin zur Fortbildung.

  • Es hat auch irgendwie den Anschein, coco, als wäre deine Schwangerschaft nicht das Problem! Das ist schon klar, dass du dich nicht erholen kannst mit zwei Kleinkindern, ABER: Unterricht vorbereiten musst du ja auch noch, wann machst du das denn?
    Und wieso weißt DU nicht, wie DU das mit den Kindern machen sollst? Da ist dann eben auch mal der Vater der Kinder in der Pflicht. Der muss dich doch sowieso unterstützen, wenn du kaputt bist. Da kann er sich doch auch an diesen acht Tagen mal etwas mehr einbringen. Und mal ganz ehrlich: Manchmal ist doch eine Fortbildung erholsamer als die Kinder zu hüten. Bei mir jedenfalls.

  • Hallo Coco,


    herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
    Ich kann deine Bedenken verstehen, eine Schwangerschaft ist kein Spaziergang, zumal wenn du dabei arbeiten musst/willst und zwei weitere Kinder hast. Acht Wochen sind während einer Schwangerschaft eine Zeit, die u.U. nicht zu überblicken ist. Ob dein Mann helfen kann oder muss, sollte nicht von Belang sein.
    Auch wenn nicht jeder der Ansicht ist, dass es aus diesen oder jenen Gründen notwendig sei, als Schwangere genießt du besonderen gesetzlich geregelten Schutz, zögere nicht, den für dich einzufordern.
    Ich würde nicht bereuen wollen, zugunsten anderer auf mein eigens Wohlergehen während dieser Zeit zurückgesteckt zu haben. Das hat für mich einen höheren Stellenwert als der Chef oder die Kollegen, weil ich und meine Familie mit den Folgen dieser Entscheidung leben muss.
    Fühlst du dich der Fortbildung gewachsen? Bringt dir die Fortbildung beruflich etwas?
    Rede mit allen Beteilgten, die Entscheidung solltest du nicht alleine treffen müssen.

  • naja, der vater der kinder kann an dem tag leider nicht..da er einen weiteren zertifikatskurs macht.. der bis 16h geht und in einer anderen stadt liegt.. sprich er wäre vor 17h auch nicht da..sonst übernimmt er natürlich auch oft die kinder, denn sonst könnte ich meinen unterricht natürlich nicht vorbereiten.. er ist also hier eh ständig eingebunden, aber an dem wochentag geht es nun mal nicht anders, da er von der bezreg abgeordnet wurde...
    und natürlich macht die fortbildung für mich auch überhaupt keinen sinn, da es um eine aufgabe in der schule geht die ab dann übernommen werden soll (.. ich gehe in elternzeit und bin dementsprechend eh nicht da)....


    ja, verständnis für arbeitende frauen ist immer noch wenig vorhanden.. und ja, ich erwarte schon, dass auch auf persönliche belange in der schule rücksicht genommen wird.
    nicht umsonst gibt es eine verbindlichen erlass der bezreg über vereinbarkeit von familie und beruf .. ... bei mir kommt dann noch die schwangerschaft erschwerend hinzu...
    ich kenne genug frauen die sich in der schwangerschaft auf die hälfte der stunden schreiben lassen oder sich direkt in ein bv begeben...
    daher denke ich nicht, dass man sich über mich beschweren kann, da ich meinen dienstpflichten nachkomme, aber 8 veranstaltungen finde ich einfach mehr als unpassend.. und natürlich würde ich an diesen tagen 5 (schulstunden + vorbereitung + fortbildung) natürlich über 8,5 h kommen...aber wir warten mal ab was passiert...


    erlass... vereinbarkeit familie und beruf...
    http://www.bezreg-arnsberg.nrw…ndreichungen_teilzeit.pdf


    ein kleiner ausschnitt....



    Lehrkräfte mit Betreuungspflichten sollen besondere
    Berücksichtigung finden

    im Stunden- und Aufsichtsplan,

    bei der Unterrichtsverteilung,

    bei der Konferenzplanung, z.B. frühzeitige Termini
    erung, verlässlicher Zeitumfang (§ 14 ADO),

    bei der Klassenleitung, z.B. durch Bildung von Kla
    ssenteams,

    bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen,

    bei Wandertagen und Schulfahrten.

    2 Mal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

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