Hier ein Auszug aus dem Schulrecht:
"Als erzieherische Maßnahme kann das häusliche Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff angeordnet werden. Die häusliche Nacharbeit ist die weniger einschneidende Alternative zur Nacharbeit unter Aufsicht der Lehrkraft."
Kollektivstrafen sind verboten. So steht es im Schulrecht NRW
Heidi