Strafarbeiten

  • Hier ein Auszug aus dem Schulrecht:
    "Als erzieherische Maßnahme kann das häusliche Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff angeordnet werden. Die häusliche Nacharbeit ist die weniger einschneidende Alternative zur Nacharbeit unter Aufsicht der Lehrkraft."


    Kollektivstrafen sind verboten. So steht es im Schulrecht NRW


    Heidi

  • Ich zitiere meinen vorherigen Beitrag mal selber:


    Zitat

    Timm schrieb am 23.01.2005 19:46:
    Ein Beleg für die Rechtslage und ein Hinweis auf dein Bundesland wäre hilfreich, wenn Eltern deiner Argumentation fogen wollen.


    Leut, schreibt doch - wenn nicht im Profil vorhanden - bei rechtlichen Einschätzungen euer Bundesland dazu. Die Regelungen sind oft unterschiedlich und eure Beiträge so nutzlos!


    Gruß


    Timm

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hallo Timm,


    ich hatte schon geschrieben, dass uns bekannt ist, dass unser Schulrecht das verbietet. Das stört aber weder den Lehrer noch die Schulleitung, die er sozusagen repräsentiert.


    Nun könnten wir noch eine neue Schule suchen oder ihn verklagen. Das finde ich aber ein bißchen zu drastisch. Außerdem geht es an anderen Schulen hier im Umkreis auch nicht anders zu.


    An der Grundschule reichte noch ein Hinweis auf das Schulgesetz, um nicht zulässige Dinge abzustellen. Am Gymnasium nicht. Die Herrschaften stehen da drüber. Insofern ist mein Beitrag natürlich nutzlos. Es wird uns nichts anderes übrig bleiben als uns zu ärgern.


    Derselbe Lehrer möchte zum Beispiel nicht mit mir reden, obwohl ich der Meinung bin, dass ich einmal im Jahr darauf durchaus Anspruch habe. Im Dezember wurde ich auf den Elternsprechtag im Februar verwiesen. Das klappte nicht, weil der Herr keinen Termin mehr frei hatte. Ich habe noch einmal versucht, Kontakt aufzunehmen, aber im nächsten Februar ist wieder Elternsprechtag.


    Grüße Enja

  • hallo Enja,
    ...
    da kann ich nur mit den Ohren schlackern...


    wir (Gym. Niedersachsen) haben eine regelmäßige Sprechstunde, einmal pro Woche, zudem stehen wir telefonisch in der Schule zur Verfügung, und - was ich dann aber übertrieben finde - Eltern rufen auch zu Hause an (wenn man denn im Tel-buch steht)...


    andere (Bundes-)Länder, andere Sitten


    theoretisch besteht natürlich die Möglichkeit, sich mal bei der Schulaufsicht zu erkundigen, bzw. sogar zu beschweren ... allerdings könnte man dann - je nach Lage der Dinge - auch gleich die Schule wechseln...
    8o


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Enja


    Gibt es bei euch keine Sprechstunden? ?(
    Bei uns in Bayern haben die Lehrer (egal welche Schulart) normalerweise einmal in der Woche Sprechstunde.
    Am Schuljahresanfang (Söhne sind in GRundschule und Gymnasium) bekommen wir immer eine Übersicht mit den aktuellen Sprechstunden der Lehrer.

  • Hallo Indidi,


    jeder Lehrer hat bei uns einmal die Woche Sprechstunde. Da kann man aber nicht einfach hingehen, sondern muss sich anmelden und bekommt dann in einigen Wochen einen Termin oder eben nicht. Diese Sprechstunde bedeutet also im wesentlichen, dass die Lehrer nur ein Elterngespräch pro Woche führen, weiter nichts.


    Bei den meisten Lehrern ist das völlig unproblematisch. Man bekommt sofort einen Termin oder einen Rückruf. Nur dieser Herr will anscheinend nicht. Wenn ich mich bei der Schulleitung beschweren würde, säße er mit Sicherheit binnen drei Tagen mit mir an einem Tisch.


    Allerdings glaube ich nicht, dass so ein erzwungenes Gespräch sehr förderlich wäre.


    Grüße Enja

  • Aber du könntest der Schulleitung einen netten Brief schreiben, darin dein Anliegen schildern und um einen Gesprächstermin mit Schulleitung oder Fachlehrer bitten.


    Falls das Gespräch dann negative Konsequenzen für dein Kind hätte, kannst du dich nochmal an die Schulleitung wenden. Der Vorteil ist, dass diese dann von der Sache etwas weiß und du nicht unglaubwürdig bist.


    Aber nach meiner Erfahrung hat es keine negativen Konsequenzen für das Kind.
    Wichtig ist nur, dass man höflich und freundlich ist und begründete Sachargumente hat.
    Da du hier aber sehr ruhig und besonnen schreibst, dürfte dir das nicht schwerfallen.

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