Kann Schulleitung ´team teaching´ erzwingen?

  • Guten Morgen,


    mich würde interessieren, ob eine Schulleitung an einem Gymnasium in Baden-Württemberg Lehrkräfte zum ´team teaching´ in einer Klasse zwingen kann und ob ggf. dagegen rechtliche Schritte unternommen werden können.


    Es gäbe im vorliegenden Fall einige sachliche Punkte, die gegen ´team-teaching´ sprächen, aber dies ist unserer Schulleitung völlig egal. Sachliche Argumente prallen grundsätzlich ab, es ist, als spräche man mit einer Wand. Auch die Einschaltung des Personalrats ist sinnlos, da die Zusammenarbeit weitgehend eingestellt wurde.


    Ich kenne einige Gymnasien in Baden-Württemberg, aber keine, in der Lehrer gezwungen würden, gemeinsam zu unterrichten.


    Vielen Dank für Antworten.


    Sandra

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, dass eine Schulleitung auch in Baden-Württemberg weisungsbefugt ist. ;) Deshalb kann er/sie das in der Tat anweisen.


    Was natürlich geht, ist personalrätlich zu agieren: in den allermeisten Personalvertretungsgesetzen steht, dass der Personalrat auf Gleichbehandlung zu achten habe. Wenn jetzt nur du angewiesen wirst, wäre das ein Ansatzpunkt. Wenn es Teil des Schulprogramms ist und allen so geht, natürlich nicht. Im Prinzip ist team teaching ja eine Maßnahme zur Arbeitserleichterung.


    Was sind denn die Gründe für das team teaching, die die SL anführt?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Mich würden auch die Gründe der SL für und deine Sachlichen Gründe dagegen interessieren.

  • Erzwingen kann man vieles. Bleibt nur die Frage, was da am Ende effizient dabei rumkommen soll. Naja, und Team-Teaching, oder wie das komische pseudomoderne Zeugs heißt,
    halte ich schon ab dem Punkt für äußerst problematisch, wenn man gezwungen wird, mit einem Kollegen zusammenzuarbeiten, mit dem man eh keinerlei Berührungspunkte hat und auch nie haben wird.


    Alles in allem : Sieht mir hier wie ein Machtgebahren der Schulleitung aus, die hier zeigen will, dass sie den Proppen oben hat. Ich persönlich würde mich bei meiner Gewerkschaft LehrerNRW erkundigen. Aber die TE kommt ja aus BW. Da gibt es kein LehrerNRW, aber vielleicht LehrerBW ? 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Ist bei uns Gang und Gebe. Wenn wir in einer Doppelsteckung landen, ist das eben so. Allerdings nimmt unsere SL schon Rücksicht darauf, wenn die Kollegen nicht miteinander klarkommen.
    Was hast Du denn gegen Doppelsteckung? Ich habe das bisher immer als sehr angenehm und arbeitserleichternd empfunden.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Sehr unklug von einer SL, so etwas zu erzwingen. Was soll denn effektiv da bei rum kommen????
    Rechtlich lässt sich da wenig machen (siehe Meikes Beitrag)

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Wie siehts mit der pädagogischen Freiheit in BW aus?


    Wäre das evtl. ein Ansatzpunkt trotz Weisung etwas anderes zu tun?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Es würde mich wundern, wenn es nicht in die Weisungsbefugnisse einer Schulleitung fiele, bestimmte pädagogische Konzepte, wie z.B. das Teamteaching an einer Schule einzuführen, im Zweifelsfall auch gegen den Willen von Teilen der Lehrerschaft.


    Was ich mich allerdings frage, ist, wie erfolgsversprechend so ein Unterfangen ist, wenn es mit Gewalt übers Knie gebrochen wird.


    Nele

  • Ich gehe davon aus, dass eine Schulleitung auch in Baden-Württemberg weisungsbefugt ist. ;) Deshalb kann er/sie das in der Tat anweisen.


    Anweisen kann die SL vieles. Die Frage ist nur, ob das rechtmäßig ist.


    Es würde mich wundern, wenn es nicht in die Weisungsbefugnisse einer Schulleitung fiele, bestimmte pädagogische Konzepte, wie z.B. das Teamteaching an einer Schule einzuführen, im Zweifelsfall auch gegen den Willen von Teilen der Lehrerschaft.


    Zumindest in NDS entscheidet die Gesamtkonferenz über die pädagogischen Grundsätze. Da gehört Team Teaching als pädagogisches Konzept sicherlich dazu. Ich empfehle einen Blick ins Schulgesetz unter "Aufgaben der Konferenzen" o.ä.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • In meinen Augen kommt es ein wenig auf die Gründe der Schulleitung und auf die Gründe der Kollegen an, die es nicht wollen.


    Ist das Konzept der Schule "Alle Hauptfächer sind immer doppeltbesetzt". Dann IST das so. Auch wenn die betreffende Fachkollegin nicht so mag.


    Vielleicht magst Du die Gründe mal ein bisschen umreißen?

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