ZitatErst seit Herbst 2013 enthält das Arbeitsschutzgesetz einen Passus, der den Schutz der psychischen Gesundheit betont. Demnach ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden" wird. Ein Arbeitsplatz soll also auch danach beurteilt werden, ob Mitarbeiter mit ihren Aufgaben überfordert sind, hoher Zeitdruck herrscht, Nachtarbeit verlangt wird oder man zu wenige soziale Kontakte bei der Arbeit hat.
http://www.spiegel.de/karriere…eu-laendern-a-980497.html
Unrealistische Erwartungen, hoher Zeitdruck, Nachtarbeit ("Korrektursitzungen") dürften wohl jedem Kollegen, jeder Kollegin bekannt sein. Inwieweit wird diese neue gesetzliche Regelung an den Schulen umgesetzt? Immerhin bedeutet "Gesetz" einen Rechtsanspruch. Wenn muss man einschalten, wenn (mal wieder) sich die Termine häufen, eine Extra-Aufgabe die nächste jagt Klausuren "bis vorgestern" fertig zu sein haben? Wissen die Schulleitungen überhaupt von dieser Regelung?
Gruß !