Verspätete Arztrechnungen - Verfall der Beihilfe, Beitragsrückerstattung usw. Gesetzliche Regelung?!

  • Hallo Leutz,


    mit Erstaunen stellte ich am Monatsanfang fest, dass mich eine Arztrechnung von vor 7 Monaten -die ich nebenbei gesagt völlig vergessen hatte- ereilte, noch aus dem Jahr 2013. Leider auch noch ziemlich hoch, nun hatte ich jedoch entschieden die Beitragsrückerstattung meiner Krankenkasse (Debeka) für 2013 zu beanspruchen, da es für mich lohnender war, als die 300 € (bis Dato) einzureichen. Nun aber die große Rechnung, dummerweise sind die ältesten Rechnungen von 2013 nun bereits älter als ein Jahr und damit nicht mehr einreichbar. Ärgerlich hoch zehn, dumm für mich, machen kann ich dagegen wohl nichts :tot:


    Nun frage ich mich aber ernsthaft wie lange sich Ärzte Zeit lassen DÜRFEN eine Rechnung zu stellen, kann doch nicht sein diese Rechnungswillkür was den Zeitabstand angeht. Ich warte nun übrigens auch schon wieder seit Anfang Januar 2014 auf eine ziemlich üppige Zahnarztrechnung für meine Aufbiss-Schiene (denke um die 600 €) und es kommt aber einfach nichts, jetzt ist es acht Monate nach der Behandlung...


    Gibt es dazu irgendeine Art Regelung was erlaubt ist und was nicht, es ist doch ziemlich beschissen nicht zu wissen, ob und wann die Rechnung kommt und ob eine Beitragsrückerstattung lohnt oder nicht.


    Verärgerte Grüße Jenny

  • Für NRW habe ich das hier gefunden:



    "Wie lang ist die Antragsfrist für die entstandenen Kosten?
    Beihilfen müssen spätestens ein Jahr nach der Rechnungsstellung beantragt werden. Maßgebend ist hier das Eingangsdatum des Antrags." http://www.lbv.nrw.de/beihilfe…/allgemeines_beihilfe.php


    Gilt da nicht vielleicht auch bei euch?


    edit: Sehe gerade, dass es bei dir um mehr als ein Jahr nach der Rechnung geht; ich lasse es aber trotzdem stehen, ist vielleicht für einen ganz interessant, wie lange man einreichen kann

  • Ich glaube, die Frage ging in eine andere Richtung, nämlich, wie lange der Arzt mit dem Rechnungschreiben warten kann. Wenn wir nur ein Jahr zum Einreichen Zeit haben, muss es da auch ne Frist geben ... Ich bekomme immer recht zügig nach Quartalsende, deshalb weiß ich es nicht. War bisher nie wichtig.

  • Es gilt immer das Datum der Rechnung, nicht das Behandlungsdatum. Wenn dich also eine Rechnung, datiert "2014", erreicht, dann gib die bei der Krankenkasse ab, für dieses Jahr. Ein Arzt kann dir nicht heute eine Rechnung schicken, mit einem Rechnungsdatum von Anno Tuck. L.G. Pia

  • Es gilt immer das Datum der Rechnung, nicht das Behandlungsdatum. Wenn dich also eine Rechnung, datiert "2014", erreicht, dann gib die bei der Krankenkasse ab, für dieses Jahr. Ein Arzt kann dir nicht heute eine Rechnung schicken, mit einem Rechnungsdatum von Anno Tuck. L.G. Pia

    Das hilft ihr leider nur in bezug auf ein Problem. Bei der Beihilfe kann sie es so noch problemlos einreichen, dafür zählt das Rechnungsdatum. Für die Inanspruchnahme der BRE zählt jedoch das Bahandlungsdatum.

  • Hallo Traci,



    Zitat


    Gibt es dazu irgendeine Art Regelung was erlaubt ist und was nicht, es ist doch ziemlich beschissen nicht zu wissen, ob und wann die Rechnung kommt und ob eine Beitragsrückerstattung lohnt oder nicht.


    auf Grundlage dieser Information der Bundesärztekammer würde ich sagen: Es gibt keine Regelung.


    Gruß
    Nitram


  • Danke, genau so war die Frage gemeint. Aber das kann doch eigentlich nicht sein, dass ich als an Einreichungsfristen gebundene Privatpatientin so was aktzeptieren muss?


    Entsetzte Grüße Jenny

  • Hallo Tracy


    Zitat

    ... dummerweise sind die ältesten Rechnungen von 2013 nun bereits älter als ein Jahr und damit nicht mehr einreichbar.


    Worauf beruht diese Aussage? Steht das in deinen Versicherungsbedingungen? Bei mir (Nicht-Debeka) sind es zwei Jahre. Hier Link zu GuteFrage.net sieht es auch so aus.
    Frag doch mal bei der Debeka nach. Die Beitragsrückerstattung kann rückabgewickelt werden.


    Gruß
    Nitram.

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