Hallo Leutz,
mit Erstaunen stellte ich am Monatsanfang fest, dass mich eine Arztrechnung von vor 7 Monaten -die ich nebenbei gesagt völlig vergessen hatte- ereilte, noch aus dem Jahr 2013. Leider auch noch ziemlich hoch, nun hatte ich jedoch entschieden die Beitragsrückerstattung meiner Krankenkasse (Debeka) für 2013 zu beanspruchen, da es für mich lohnender war, als die 300 € (bis Dato) einzureichen. Nun aber die große Rechnung, dummerweise sind die ältesten Rechnungen von 2013 nun bereits älter als ein Jahr und damit nicht mehr einreichbar. Ärgerlich hoch zehn, dumm für mich, machen kann ich dagegen wohl nichts
Nun frage ich mich aber ernsthaft wie lange sich Ärzte Zeit lassen DÜRFEN eine Rechnung zu stellen, kann doch nicht sein diese Rechnungswillkür was den Zeitabstand angeht. Ich warte nun übrigens auch schon wieder seit Anfang Januar 2014 auf eine ziemlich üppige Zahnarztrechnung für meine Aufbiss-Schiene (denke um die 600 €) und es kommt aber einfach nichts, jetzt ist es acht Monate nach der Behandlung...
Gibt es dazu irgendeine Art Regelung was erlaubt ist und was nicht, es ist doch ziemlich beschissen nicht zu wissen, ob und wann die Rechnung kommt und ob eine Beitragsrückerstattung lohnt oder nicht.
Verärgerte Grüße Jenny