Ich bin gerade über die Diskussion bzw. Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein zum Thema Einheitsschule/Einheitsbesoldung gestoßen und war verblüfft. Es ist die Rede davon, A-14 Stellen an Gymnasien herabzustufen, um dieses Modell der einheitlichen Besoldung zu finanzieren:
ZitatDas Angleichen der Gehälter kostet Geld. Einen Teil davon will die Koalition offenbar dadurch zusammenbekommen, dass sie das Gehalt einiger Gymnasiallehrer kürzen. Laut CDU belegen Aktenauszüge der Landesregierung, dass mögliche Beförderungen bei Gymnasiallehrern auf A 14 künftig teilweise wegfallen sollen. Auch Herabstufungen seien geplant.
Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/…er,einheitslehrer100.html
Ist das denn beamtenrechtich zulässig, eine einmal vorgenommene Beförderung einfach wieder rückgängig zu machen und Herabstufungen vorzunehmen? Vielleicht kann mich jemand aus dem hohen Norden (natürlich auch von überall sonst) ja mal aufklären, was dort so los ist.