Hallo,
vielleicht habt ihr in den letzten Tagen schon von den
neuen Verwirrungen um die Besoldungsstufen in NRW gehört. Ich habe jetzt eine
Bezügemitteilung für August erhalten. Ich konnte sofort erkennen, dass ich ca.
100€ zu wenig erhalten habe. Beim genaueren Hinsehen, fiel mir auf, dass sie mich
in die Besoldungsstufe 5 von 6 zurückgestuft haben. Auf der Rückseite konnte
ich dann entnehmen, dass ich über das gesamte Jahr angeblich auch 1300€ zuviel
erhalten haben soll. Der hohe Betrag wurde aber noch nicht verrechnet. Sofort
habe ich dann das LBV angerufen, die mir erkärten, dass sie nicht genau wüssten,
in welche Besoldungsstufe ich einzuordnen sei und es geprüft würde. Grund der
Verwirrung ist das Dienstaltersstufengesetz von 2013. Ich bin 32 Jahre alt, bin
seit August 2012 verbeamtet, habe vorher allerdings schon ein halbes Jahr als
Vertretungslehrer gearbeit und müsste mich nach dem alten Gesetz in der Besoldungsstufe
6 befinden.
Ist dieses neues Gesetz überhaupt auf mich anwendbar? Sind
Rückzahlungen rechtens? Wie gehe ich nun am besten vor?