Zuvielzahlung durch fehlerhafte Besoldungsstufe des LBV NRW - Dienstaltersstufengesetz

  • Hallo,





    vielleicht habt ihr in den letzten Tagen schon von den
    neuen Verwirrungen um die Besoldungsstufen in NRW gehört. Ich habe jetzt eine
    Bezügemitteilung für August erhalten. Ich konnte sofort erkennen, dass ich ca.
    100€ zu wenig erhalten habe. Beim genaueren Hinsehen, fiel mir auf, dass sie mich
    in die Besoldungsstufe 5 von 6 zurückgestuft haben. Auf der Rückseite konnte
    ich dann entnehmen, dass ich über das gesamte Jahr angeblich auch 1300€ zuviel
    erhalten haben soll. Der hohe Betrag wurde aber noch nicht verrechnet. Sofort
    habe ich dann das LBV angerufen, die mir erkärten, dass sie nicht genau wüssten,
    in welche Besoldungsstufe ich einzuordnen sei und es geprüft würde. Grund der
    Verwirrung ist das Dienstaltersstufengesetz von 2013. Ich bin 32 Jahre alt, bin
    seit August 2012 verbeamtet, habe vorher allerdings schon ein halbes Jahr als
    Vertretungslehrer gearbeit und müsste mich nach dem alten Gesetz in der Besoldungsstufe
    6 befinden.





    Ist dieses neues Gesetz überhaupt auf mich anwendbar? Sind
    Rückzahlungen rechtens? Wie gehe ich nun am besten vor?

  • Ab wann wurde denn der Schnitt gemacht? Das Gesetz ist ja von Mitte 2013 und ich wurde im Februar 2012 eingestellt. Dazu gibt es wirklich nichts handfestes im Netz..leider. Aber dann wird man das wohl akzeptieren müssen.


    Siehe noch einmal mein Thread von vorherige Tage: Dienstaltersstufen vs. Erfahrungsstufen

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

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