So, habe mich nun endgültig für die Stelle in Baden-Württemberg (Supervertrag; 1 Jahr Arbeitnehmer mit Zusage der Verbeamtung 2015) entschieden.
Die Probezeit beträgt bei mir zunächst 6 Monate, das Jahr im Angestelltenverhältnis wird bei der Beamtenprobezeit angerechnet, d.h. anschließend noch 2 Jahre bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit.
In dieser Zeit muss der Schulleiter ja eine bzw. zwei dienstliche Beurteilung(en) erstellen.
Was genau wird er denn da nun in den ersten 6 Monaten bewerten? Nur den Unterricht, indem er ein paar Mal vorbeikommt? Angekündigt oder unangekündigt?
Muss ich mir da ernsthafte Sorgen machen, dass er mich evtl. (trotz bestandenem Referendariat!) durchfallen lassen könnte (warum auch immer)???