Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ihr genießt alle eure Ferien und habt nicht allzuviel mit dem Thema Schule zu tun.
Ich bekam heute meine Bezügemitteilung (A13 NRW) für den Monat August. Da ich Mitte des Monats nun 32 werde, war ich besonders gespannt, inwiefern sich das Aufsteigen in der Altersstufe finanziell bemerkbar macht. Mit Erschrecken stellte ich jedoch fest, dass ich immer noch in Stufe 5 gelistet wurde. Ich dachte mir zuerst, dass ich die 6. Stufe dann erst im September gutgeschrieben bekommen würde, erhielt aber dann einen Anruf einer aufgebrachten Kollegin (NRW,A12), welche hinsichtlich einer Abstufung von Stufe 5 nach 4 beim LBV anrief und ihr gesagt wurde, dass wir alle nun nach den Erfahrungsstufen bezahlt werden und sie in Folge dessen sogar noch Geld zurückzahlen müsse. (Sie wurde Anfang des Jahres 29 und wurde hochgestuft von 4 auf 5 und auf der Abrechnung für August war sie wieder in Stufe 4). Wir beide wurden im Jahr 2012 (Februar)fest mit einer Beamtenstelle eingestellt. Daraufhin recherchierte ich den Sachverhalt und fand jedoch von Seiten des LBV keine konkreten Informationen, ob Beamte, die vor dem Urteil Mitte 2013 eingestellt wurden, dementsprechend auch betroffen sind. Im Telefonat sagte mir der Sachbearbeiter, dass es kein BDA mehr gebe und dieser "Schwachsinn" (Zitat) nicht mehr gelte und ich dementsprechend erst 2015 die Stufe 6 erreiche. Als ich ihn fragte, ab wann denn der "Cut" gemacht wurde, da sonst ja ALLE Beamten dementsprechend betroffen wären, sagte er mir unsicher, dass es für den Einstellungsjahrgang 2011 noch das BDA gebe.
Auf der Seite "Der Polizeiberuf", die ja vergleichbar eingestuft sind, fand ich jedoch folgendens:
"Nach
Intervention der Gewerkschaften wurde für die aktuell in Ausbildung
befindlichen Jahrgänge bis einschließlich 2012 eine Übergangslösung
beschlossen! Es sind also "erst" die Jahrgänge ab einschließlich 2013
betroffen, für alle Jahrgänge davor gilt die Dienstaltersstufenregelung
nach- wie vor." Quelle: http://der-polizeiberuf.de/viewtopic.php?f=22&t=281348
Es steht zwar unter diesem Posting, dass sich diesbezüglich noch etwas ändern könne, jedoch finde ich keinerlei neuere konkrete Informationen dazu. Auf der Seite des LBVs lese ich jedoch, dass "Berufsanfänger, die vor dem 01.06.2013 erstmalig zur Beamtin/zum Beamten
oder zur Richterin/zum Richter auf Probe ernannt worden sind und zu
diesem Zeitpunkt noch keine Stufensteigerung erfahren haben.(Anmerkung: Studienräte steigen ja direkt mit Stufe 5 ein)
Auch in diesem Fall sind wir auf eine entsprechende Mitteilung Ihrer Dienststelle angewiesen." Quelle: http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/faq_erfahrungsstufen.php
Da jedoch die Schule noch geschlossen hat, habe ich diesbezüglich noch keine Informationen.
Sehe ich das denn richtig, dass ich Ansprüche ab dem 1.8. auf eine höhere Stufe habe oder gibt es da neuere Informationen seitens des LBV?
Danke im voraus.
C