Neuer Elternzeitantrag nötig bei Versetzung an anderes Schulamt?

  • Hallo,


    ich habe die Frage, ob ein neuer Elternzeitantrag nötig wird bei Versetzung an ein anderes Staatliches Schulamt innerhalb Hessens?


    Hintergrund:
    Ich habe Anfang 2014 Elternzeit beantragt für 2 Jahre (bis 2016) am Schulamt A-alt in Hessen.
    Jetzt wurde ich zum August 2014 an ein anderes Schulamt B-neu in Hessen versetzt bzw. in den neuen Schulamtsbezirk B-neu mit dem Schulamt B-neu als neuen Dienstherren.
    Muss ich daher jetzt zum August 2014 (bis 2016) einen neuen Elternzeitantrag am Schulam B-neu stellen, oder gilt der alte Antrag weiterhin, der vom Schulamt A-Alt bereits bis 2016 genehmigt wurde.
    Die Frage stelle ich mir vor dem Hintergrund, dass der Dienstherr gewechselt hat, wobei ich nicht sicher bin, ob der oberste Dienstherr das Land Hessen ist.


    Für mich wäre es aktuell ein Vorteil, wenn ich einen neuen Antrag stellen dürfte und der alte nicht mehr gilt.


    Vielen Dank.

  • Welchen Vorteil hättest du davon? Ich denke dein oberster Dienstherr ist das Land Hessen und damit bleibt alles beim Alten. Zumal du ohne weiteres in den ersten zwei Jahren keinen neuen Antrag stellen könntest!

  • Bei nicht mehr bestehender Elternzeit ab August würde ich natürlich Bezüge beziehen, und im August sind Ferien in Hessen. Die neue Elternzeit würde ich natürlich beantragen, dann aber ab dem Schuljahresbeginn. Aktuell scheint es sogar hinsichtlich der Bezüge (ich habe eine entsprechende Bezügemitteilung für August erhalten) so zu laufen und ich war erstaunt.

  • Mein Senf dazu als Hessin und "Schulamtserfahrene": Wenn Schulamt A (als personalführende Stelle des Dienstherren Land Hessen) deinem Antrag auf Elternzeit stattgegeben hat, ist Schulamt B, das als neue personalführende Stelle mit der Versetzung auch deine Personalakte erhält, an diese Zusage gebunden (Vertrauensschutz). Falls Mitteilungen von Seiten des neuen Schulamts dir der neuen Situation unangemessen erscheinen, wäre es mein Rat, mit dem zuständigen Dezernenten das Gespräch zu suchen und schlicht nachzufragen.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Bei nicht mehr bestehender Elternzeit ab August würde ich natürlich Bezüge beziehen, und im August sind Ferien in Hessen. Die neue Elternzeit würde ich natürlich beantragen, dann aber ab dem Schuljahresbeginn. Aktuell scheint es sogar hinsichtlich der Bezüge (ich habe eine entsprechende Bezügemitteilung für August erhalten) so zu laufen und ich war erstaunt.


    Ich glaube nicht, dass sich das irgendein Schulamt gefallen lässt. Würde wohl eher mal nachfragen, ob sie erwarten, dass du ihnen ab September wieder voll zu Verfügung stehst, weil beim AG-Wechsel der Rest Elternzeit verfallen ist.

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