Verpasste Englisch-Arbeit ... Wiederholung?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage in Bezug auf die Wiederholung von versäumten Klassenarbeiten an euch:


    Mein Neffe (NRW, 5. Klasse, Realschule) hat vor den Weihnachtsferien krankheitsbedingt eine Englisch-Arbeit verpasst.
    Heute sagte die Englisch-Lehrerin zu ihm, dass er (und noch zwei weitere Schüler) die Arbeit nicht nachschreiben können, da sie sonst die ganze Arbeit ändern müsse. Das wäre zu viel Aufwand für sie.
    Es wird in diesem Halbjahr keine weitere Arbeit mehr geschrieben.


    Gibt es in den Richtlinien /ASchO/o.ä. eine Aussage darüber, ob versäumte Arbeiten nachgeschrieben werden müssen oder können?
    Liegt es im Ermessen der Lehrer?


    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen!


    Liebe Grüße


    Barbara

  • Hallo,


    zunächst einmal habe ich so eine Bemerkung weder in meiner Schulzeit von meinen Lehrern gehört, noch von den Lehrern meiner Tochter.


    Zu meiner Zeit wurde ein Nachtermin gestellt, wie auch bei meiner Tochter. Die Lehrer meiner Tochter geben meistens die Arbeiten erst dann heraus, wenn die fehlenden Kinder nachgeschrieben haben. Da wird einfach die gleiche Arbeit genommen.


    Ganz kann ich nicht verstehen, was die Lehrerin meint. Schließlich sollte sich eine Arbeit aus dem Unterricht ergeben und dürfte eh keine Überraschungen bergen, sofern man ordentlich vorbereitet ist.


    Ich hatte sogar Lehrer, die hatten doch tatsächlich eine Ersatzarbeit im Ärmel.


    In RLP gibt es dazu Vorschriften, wahrscheinlich ist das bei Euch auch so.


    Zumindest sollte die Lehrerin erklären, wie sie auf die Note ohne Arbeit kommen will.


    Hier Auszug aus Schulordnung RLP:


    §49 Nicht erbrachte Leistungen
    (1) Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so kann ihm ein Nachtermin gewährt oder seine Leistung auf andere Art festgestellt werden; ein Nachtermin oder eine andere Leistungsfeststellung ist anzusetzen, wenn andernfalls eine hinreichende Zahl von Leistungsfeststellungen zur Bildung der Zeugnisnote nicht erreicht wird. Versäumt ein Schüler der Oberstufe des Gymnasiums in einem Kurs eine Kursarbeit mit ausreichender Entschuldigung, so erhält er einen Nachtermin. Versäumt der Schüler auch den Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung, so kann der Fachlehrer auf eine andere Art die Leistung feststellen


    Doris

  • Tja, unser schönes föderales System. In B-W wäre das Verhalten der Lehrerin in Ordnung. Denn es heißt in der Notenverodnung schlicht:

    Zitat


    Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.


    Trotzdem ist die Begründung der Kollegin eine Frechheit.
    Es gibt bestimmt andere Gründe, nicht nachschreiben zu lassen, z.B. Zeitnot oder eine ausreichende, klare Anzahl an Leistungen, die bisher erbracht worden sind.
    Aber fast immer besteht im Zweifelsfalle die Möglichkeit, den Schüler noch mündlich zu überprüfen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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