Ist Susannea hier noch aktiv oder hat jemand Erfahrung mit der Auszahlung des Elterngeldes?
Ich erwarte im August Nachwuchs, mein Mann nimmt entweder die Lebensmonate (LM) 1+2 (Plan A) oder 2+3 Elternzeit (Plan B).
Ich erhalte für die LM 1+2 ja meine regulären Bezüge und nehme 18 Monate Elternzeit.
Beide Eltern sind Beamte.
Für welchen Zeitraum beantrage ICH denn am besten Elterngeld? (Beim Mann ist das relativ klar, er beantragt das EG für die Monate in denen er in EZ ist.)
Bei Plan A würde ich Elterngeld für die Monate 3-14 beantragen. Richtig?
Und bei Plan B? Für den ersten Monat brauche ich doch nichts beantragen, ich erhalte ja meine Dienstbezüge.
Überall steht, dass man ein Recht auf 14 Monate EG hat, ich stolpere aber in meiner Elterngeld-Broschüre über den Passus "Die Gesamtzahl derden Eltern zustehenden EG-Monate reduziert sich jedoch um die Anzahl der Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen." Sind meine Dienstbezüge nach der Geburt eine "Mutterschaftsleistung"? Hätten wir gemeinsam nur Anrecht auf 12 Monate EG?
Splitten wollte ich nicht, lieber die Monate ohne EG durch Ersparnisse überbrücken. Denke, dass das steuerrechtlich auch größere Vorteile bringt. Oder hat jemand Erfahrung mit dem Splitten des EG. (Mann und ich haben beide Steuerklasse 4.)
Bitte um INPUT.