Projektwoche: Mehrarbeit? Schulveranstaltung?

  • Hallo!


    Wir haben nächste Woche Projektwoche - eigentlich ist das OK, da die SuS sich sowieso nicht mehr auf richtigen Unterricht einlassen nach dem ewig langen Schuljahr in Nds. Und ich habe - glaube ich - ein recht entspanntes Projekt mit netten SchülerInnen.


    Aber: Ich habe an 3 Tagen volle 6 Stunden am Stück ( =18 ), an einem Tag noch eine Schulfahrt (- ich weiß da nicht genau, wie das abgerechnet wird - man arbeitet ja wesentlich mehr als an einem 6-h-Tag). Am Freitag haben wir keine Schule, aber nachmittags ein Schulfest (=Pflichtveranstaltung).


    ??? Ich arbeite Vollzeit, aber selbst mir kommt es viel vor, was da in der nächsten Woche auf uns zukommt. Ich glaube, selbst Teilzeitkräfte müssen 3 Projekttage anbieten, da unsere Schulleitung es als "Schulveranstaltung" deklariert... Ich muss da morgen nochmal nachfragen, merke ich... Je länger ich drüber nachdenke, desto merkwürdiger kommt mir die Planung vor.


    Mein Kollege (schwerbehindert, aber Vollzeit) hat immer einen freien Tag pro Woche. Gerade in dieser Woche hat er privat einen wichtigen Termin - aber die Schulleitung knirscht mit den Zähnen und will ihm den Tag nicht geben... Wegen der Projektwoche.


    Wie ist das bei Projektwochen in Niedersachsen - sind das wirklich einfach Schulveranstaltungen, oder kann ich rechnen: am Di. hätte ich 4 Stunden, in dieser Woche aber 6, also habe ich 2 "Plusstunden"? Odrer gehe ich von meiner normalen Stundenzahl aus und kann dann etwas dazunehmen, falls ich mehr arbeite? Weniger wird es wohl nicht. Oder macht das jede Schule, wie sie möchte und meint?


    Ich informiere mich etwas spät, merke ich... Ich würde nur gerne wissen, wie das an anderen Schulen (in Nds.) läuft.


    Danke!

  • Zu deinen Fragen:


    Projektwochen in Niedersachsen:
    "In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann." (Quelle: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)
    Projektwochen sind die üblichste Form, um diesen "Auftrag" zu erfüllen... Dass dabei stundenmäßig Mehrarbeit geleistet wird, wird wohl in Kauf genommen.


    Abrechnung von Schulfahrten:
    Es gab früher einmal den "Erbsenzählererlass", der aber schon vor einigen Jahren (ersatzlos) außer Kraft getreten ist. Allerdings wird immer wieder mal auf ihn Bezug genommen, es steht den Schulen wohl frei, ihn weiterhin anzuwenden. Mit Bezug auf Schulfahrten findet man da, dass bei einer mindestens fünftägigen Fahrt die Lehrkraft vier Plusstunden angerechnet bekommt. Da zählt deine eintägige Fahrt so gar nicht... (denke wenigstens daran, dir die kompletten Bus-/Bahnkosten erstatten zu lassen, die maximal 5 Euro für Eintrittsgelder und andere Nebenkosten in Rechnung zu stellen - und dann steht dir ja auch noch ein Tagegeld in Höhe von 6 Euro zu...)


    Wie läuft das an anderen Schulen?
    Es gibt Schulen, die haben eine tägliche "Kernarbeitszeit" von fünf Stunden - wer möchte, darf mehr machen (da sind es oftmals die Schüler, die viel mehr Zeit in ihr Projekt stecken möchten).
    Ausflüge sind freiwillig. Wer sich entscheidet, ein Projekt mit Ausflug zu gestalten, hat "selber Schuld".
    Interessant ist vielleicht auch der Vergleich von Projekt-Gruppengröße zu normaler Klassengröße: Wenn alle Lehrkräfte ein eigenes Projekt anbieten, werden die Projektgruppen wahrscheinlich kleiner sein als im normalen Unterricht die Klassen. Ist insofern vielleicht eine Stress-/Lautstärkenreduktion. Genausogut könnte man vielleicht zu zweit ein Projekt mit doppelt so vielen Schülern anbieten - und die Lehrer-"Pausenzeiten" (z.B. zum Zeugnisse schreiben...) individuell regeln. Weniger Arbeitszeit bei höherer Lärmbelastung. Man muss halt schauen, was einem wichtig ist.

  • Hallo Bear,
    Danke für deine Antwort - sie beantwortet eigentlich meine gesamten Fragen. Dass Schulen eine Projektwoche anbieten sollen laut Schulgesetz, ist mir z.B. neu. Da sind wohl die Teilzeitkräfte im Nachteil?
    Und dass Schulfahrten so wenig Mehrstunden ergeben, hätt ich auch nicht gedacht. Dann lieg ich vielleicht offiziell sogar unter meiner Stundenzahl am Ende.
    Ich überlege gerad - ich weiß gar nicht, ob wir 5 oder 6 Std. machen an den Projekttagen. Wahrscheinlich wird es auf 5 mit Hitzefrei hinauslaufen *schwitz*.
    Insgesamt habe ich ein angenehmes Projekt mit 20 SuS und einem Kollegen, Luxus also.
    Nur die Fahrt wird eine Sache, auf die ich mich nicht freue... Wir fahren SCHULfahrt mit gut 300 SuS und etwa 25 Kollegen nach Bremen - mind. 2h Busfahrt eine Tour, und das bei der Hitze...
    Gruß von Stern*!

  • Teilzeitkräfte im Nachteil?
    "Lehrkräfte, deren Unterrichtsverpflichtung [...] reduziert worden ist [...], haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird. Hierdurch werden vor allem Frauen belastet, weil vornehmlich sie es sind, die Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen." (Quelle: Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte)
    Die Mehrbelastung der Teilzeitkräfte in allen Bereichen wird also gesehen - und (mangels (kostenneutralen...) Alternativen...) mit einem Schulterzucken abgetan.


    Der Schwarze Peter ist dann bei den Schulen:
    "2.2 Bei der Stundenplangestaltung sowie bei der Zuweisung außerunterrichtlicher Aufgaben ist Folgendes zu beachten:
    2.2.1 So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen, Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden." (Quelle siehe oben)


    Warum Schwarzer Peter?
    Die Schulleitungen müssen (wenn sie der Empfehlung folgen wollen/können) die nicht durch Teilzeitkräfte wahrgenommenen Aufgaben auf andere verteilen. Ist ja grundsätzlich gerecht, wenn man halb so viele Stunden arbeitet, dass man dann auch nur halb so viele Aufsichten macht.
    Aber spätestens bei Konferenzen und Dienstbesprechungen funktioniert das nicht mehr: und so werden Stimmen laut, die als Ausgleich für die vielen Konferenzstunden weitere Entlastungen (z.B. noch weniger Aufsichten) einfordern. Das kann in der Folge aber nur heißen, dass Vollzeitkräfte mehr als nur ihren gerechten Anteil an z.B. Aufsichten übernehmen.


    Man sollte vielleicht auch schauen, wie sich "Teilzeitkräfte" definiert. Es gibt KollegInnen, die um drei Stunden reduziert haben & sämtliche Vergünstigungen einfordern, die nur irgendwie ansatzweise denkbar sind...


    Bei euch scheint aber auf die TZ-Lehrkräfte schon Rücksicht genommen zu werden (du schreibst ja, dass diese drei Projekttage anbieten - da ist die Reduzierung wohl schon vorhanden).

  • Die Schulleitungen müssen (wenn sie der Empfehlung folgen wollen/können) die nicht durch Teilzeitkräfte wahrgenommenen Aufgaben auf andere verteilen.


    Sorry, da geht mir wieder der Hut hoch!


    Zuerst einmal haben die Schulleitungen dafür zu sorgen, dass die (außerunterrichtlichen) Aufgaben im Rahmen der (vertraglichen / beamtenrechtlichen) Arbeitszeit (grob 1800 Stunden pro Jahr) überhaupt zu schaffen sind. Notfalls heißt das dann eben, dass auf viele außerunterrichtliche Aktivitäten verzichtet werden muss: Einige Sachen lassen sich nicht vermeiden (Aufsichten), andere muss man dann auf das zulässige Mindestmaß reduzieren (Konferenzen, Dienstbesprechungen), wieder andere müssen dann eben ersatzlos entfallen (diverse "Feste", Exkursionen, Klassenfahrten).


    Eine Schulleitung, die systematisch die Gesamtjahresarbeitszeit ihres Kollegiums über das zulässige Maß hinaus überschreitet, handelt RECHTSWIDRIG. So einfach ist das! Man kann nicht jeden Rechtsbruch mit pädagogischem Pathos kaschieren!


    Ach ja, und noch etwas:

    Zitat

    Projektwochen in Niedersachsen:
    "In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann." (Quelle: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)
    Projektwochen sind die üblichste Form, um diesen "Auftrag" zu erfüllen... Dass dabei stundenmäßig Mehrarbeit geleistet wird, wird wohl in Kauf genommen.


    Hierbei handelt es sich um einen Erlass und die Formulierung ist "soll ... durchgeführt werden". Einer Schulleitung sollte klar sein, dass ein Erlass rechtlich gesehen nicht einer (rechtlich höherwertigen) Verordnung widersprechen darf. Und deshalb zählt zuallerst einmal die "Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten", http://www.schure.de/2041101/arbzvo.htm. Erst wenn noch Arbeitszeit "frei" ist, darf man überhaupt über die von irgendwelchen Erlassen gewünschten Sonderveranstaltungen nachdenken. Auch das sollte man als Schulleitung wissen. Und das Recht auf Einhaltung der Arbeitszeitverordnung (die quasi Gesetzescharakter hat, im Gegensatz zu irgendwelchen "Erlassen") steht jeder Lehrkraft höchst individuell zu. Also notfalls die Schulleitung schriftlich darüber belehren, und falls diese auf ihrer Meinung besteht, remonstrieren.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • OK... So eindeutig scheint es doch nicht zu sein. Ich werde morgen ev. mal nachfragen, wie es bei den Teilzeitkräften aussieht. Bisher dachte ich, sie hätten keine Anpassung der Stunden in der Projektwoche (3 Tage haben wir alle, plus Fahrt plus Schulfest); vielleicht habe ich es aber auch einfach nicht mitbekommen.


    Generell wundert es mich allerdings, weil manche unserer "Teilzeitmamis" (Sorry...) mit 8 Stunden wegen aller möglichen Dinge bei der Schulleitung aufkreuzen und Rechte einfordern. Z.B. Ob man die Zeugniskonferenzen nicht so legen kann, dass sie nur an einem Tag kommen müssen...?!? Organisatorisch quasi unmöglich.


    Ich werde morgen einfach mal die Augen und Ohren offenhalten...

  • Mikael schafft es, nicht ganz sinnvoll zu zitieren und hier und da Dinge zu unterstellen etc. Ich ignorier mal das eine oder andere, aber einige Anmerkungen erlaube ich mir dann doch.


    (1) Lehrerarbeitszeit

    Zitat

    Zuerst einmal haben die Schulleitungen dafür zu sorgen, dass die (außerunterrichtlichen) Aufgaben im Rahmen der (vertraglichen / beamtenrechtlichen) Arbeitszeit (grob 1800 Stunden pro Jahr) überhaupt zu schaffen sind.


    Dass die Lehrerarbeitszeit reine "Definitionssache" ist, hat die nds. Landesregierung doch gerade erst vorgemacht. Da wird eben festgelegt, dass eine Aufgabe nur x (statt y) Minuten auf dem Papier in Anspruch nimmt, und dann ist das eben so...
    Andere Arbeitgeber sind da genauso wenig zimperlich: Wenn ich mich richtig erinnere, dann veranschlagt man beim hamburgischen Arbeitszeitmodell z.B. für die Korrektur einer Klassenarbeit in Englisch (Klasse 8 ) 8 Minuten (man korrigiere mich, falls das doch ein oder zwei Minuten mehr sein sollten, aber das wird auch nicht viel ausmachen).


    (2) Reduzierung von Arbeitsbelastungen

    Zitat

    Notfalls heißt das dann eben, dass auf viele außerunterrichtliche Aktivitäten verzichtet werden muss: Einige Sachen lassen sich nicht vermeiden (Aufsichten), andere muss man dann auf das zulässige Mindestmaß reduzieren (Konferenzen, Dienstbesprechungen), wieder andere müssen dann eben ersatzlos entfallen (diverse "Feste", Exkursionen, Klassenfahrten).


    Ich schlage einen separaten Thread (bei Interesse) vor: Möglichkeiten der Reduzierung von Arbeitsbelastungen/der gleichmäßigeren Verteilung von Belastungen... ich möchte darum wetten, dass es durchaus Nachahmenswertes an den verschiedenen Schulen gibt...
    Denn auch Aufsichten lassen sich zwar nicht vermeiden, aber durchaus reduzieren. Manches hat sich an einer Schule traditionell gehalten, Neues ist hinzugekommen, ohne dass Altes gestrichen/geprüft wurde, ... Sind z.B. immer zwei Aufsichten im Bereich x notwendig? Oder vielleicht reicht auch eine? Wie ist das mit Mittagsaufsichten? Vielleicht haben ja an manchen Tagen wesentlich weniger SuS Nachmittagsunterricht, dann muss man die Aufsichten nicht "mit der Gießkanne" verteilen...
    (Gesamt-)Konferenzen sollten (seit der Einführung des Schulvorstands) in ihrer Anzahl eigentlich reduziert worden sein... hat sich das an allen Schulen so durchgesetzt?
    Klassenfeste, Exkursionen, Klassenfahrten liegen in der Verantwortung der Fachlehrkraft / des Klassenlehrers. Wer die ansetzt, hat den Zeitaufwand auch selbst zu verantworten. [Wobei ich den Eindruck habe, dass das bei Stern* jetzt nicht der Fall war, aber das ist hoffentlich die ganz große und zuvor abgestimmte (von allen zugestimmte) Ausnahme.)
    An Stern*s Schule scheint das Schulfest an die Projektwoche gekoppelt zu sein, am Vormittag des Schulfestes scheint der Unterricht zu entfallen - hört sich nach einer Arbeitszeit-sparenden Regelung an (da gehen andere viel "großzügiger" mit der Zeit um).
    Dafür scheint es an der Schule (mindestens) zwei Nachmittage mit Zeugniskonferenzen geben. Ich kenne von verschiedenen (größeren und kleineren) Schulen verschiedenste Modelle. Es scheint aber durchaus (fast) immer möglich zu sein, alle Versetzungskonferenzen an einem Nachmittag abzuhalten - mit entsprechend frühem Beginn und parallel immer mindestens zwei Konferenzen (da fehlt vielleicht hier und da mal jemand, weil er in der Parallelkonferenz sitzt, aber die Beschlussfähigkeit ist dadurch ja nicht gefährdet), Vorentlastung so weit als möglich (so dass die einzelnen Konferenzen - außer bei größerem Gesprächsbedarf - jeweils eine "Mindestlänge" nicht überschreiten).


    (3) Stellung von Erlassen

    Zitat

    Erst wenn noch Arbeitszeit "frei" ist, darf man überhaupt über die von irgendwelchen Erlassen gewünschten Sonderveranstaltungen nachdenken.


    <böse>Es ist Aufgabe der Schulleitung, alle Erlasse ganz genau umzusetzen. Alle schulinternen Curricula schreiben zu lassen und diese jährlich evaluieren zu lassen. Die Individuelle Lernentwicklung detailliert für Schüler anlegen zu lassen und in Dienstbesprechungen diskutieren zu lassen. Konzepte zu den verschiedensten Themengebieten schreiben zu lassen und diese in regelmäßigem Turnus (z.B. bei der Suchtprävention jährlich) neu verabschieden zu lassen. und und und (und das alles, ohne Ansehen der Größe der Schule - egal, ob "nur" mit 200 Schülern & entprechender Anzahl an "Sollstunden"/Lehrkräften, die der Schule zustehen, oder mit 1200 Schülern und dementsprechend 6x so vielen Lehrkräften)
    Und (weiterhin böse) es ist Aufgabe der Schulleitung, dafür zu sorgen, dass dafür die Zeit vorhanden ist. Du willst doch nicht behaupten, dass wir an den Schulen so viele Aufgaben (von oben verordnet) zu erledigen haben, dass die Arbeit nicht geschafft werden kann. Wenn die Zeit für alle diese Dinge fehlt, dann hat die Schulleitung wohl nicht richtig gearbeitet.</irgendwie Ende von "böse">


    Zur Stellung von Erlassen frag doch mal die Schulinspektion. Da gilt als "Grundstufe", dass in allen Bereichen "erlasskonform" gearbeitet wird. Zwar gibt es jetzt kein "Durchfallen" mehr, aber der Stempel "die Schule arbeitet nicht auf der Grundllage der geltenden Erlasse" wird sicherlich zu Zielvereinbarungen, daraus sich ergebender deutlich erhöhter Arbeitsbelastung o.ä., führen...

  • Zur Stellung von Erlassen frag doch mal die Schulinspektion. Da gilt als "Grundstufe", dass in allen Bereichen "erlasskonform" gearbeitet wird. Zwar gibt es jetzt kein "Durchfallen" mehr, aber der Stempel "die Schule arbeitet nicht auf der Grundllage der geltenden Erlasse" wird sicherlich zu Zielvereinbarungen, daraus sich ergebender deutlich erhöhter Arbeitsbelastung o.ä., führen...


    Was interessiert mich als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft, ob die Schule als Ganzes "erlasskonform" arbeitet? Erlasse sind NUR verwaltungsinterne Vorschriften, welche die Durchführung von Gesetzen und Verordnungen konkretisieren. Kein Erlass kann z.B. die Lehrerarbeitszeitverordnung und die noch grundlegendere Arbeitszeitverordnung für Beamte außer Kraft setzen (auch wenn einige Schulleiter das gerne hätten...). Wenn die Schulleitung es nicht schafft, gleichzeitig erlass- und (noch viel wichtiger) auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen RECHTSKONFORM zu handeln, ist das nur wahrlich nicht mein Problem. Wenn sich einige Erlasse nicht durchführen lassen, weil sich die Schule zuviele außerunterrichtliche Aktivitäten ans Bein gebunden hat... dann muss halt auf die eine oder andere Projektwoche usw. verzichtet werden. Und das kann man als Lehrkraft auch so einfordern. Die Schulleitung muss die Erlasse so umsetzen, dass die höherwertigen Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) eingehalten werden. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Zitat

    Was interessiert mich als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft, ob die Schule als Ganzes "erlasskonform" arbeitet? Erlasse sind NUR verwaltungsinterne Vorschriften,


    Ja, was interessieren mich die Vorschriften meines Arbeitgebers... (kopfschüttel)


    Und für die Einhaltung der Vorschriften ist ausschließlich mein direkter Vorgesetzter verantwortlich...? (weiteres Kopfschütteln)


    Ich darf also "als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft" fröhlich das treiben, was ich will, mit Hinweis die unterstellte fehlende RECHTSKONFORMITÄT (warum schreist du eigentlich so?) alles ignorieren und mit dem A...llerwertesten draufsetzen...? (einsetzendes Schleudertrauma)


    Du beißt dich hier an einem Thema fest, das so nicht im Zentrum der Fragestellung stand und ignorierst alles drumrum. Ich vermute mal, dass du da schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dann mag das ganze ja verständlich sein. Trotzdem finde ich diese Reduzierung wenig hilfreich.

  • Eigentlich traurig, dass du den Unterschied zwischen Erlass und Rechtsverordnung nicht kennst. Ich dachte du bist irgendwie in einer (erweiterten) Schulleitung?

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hier gehts ja hoch her...
    Ich wollte nur kurz berichten, dass heut alle Kollegen - auch die extremen Teilzeitler - 6 Stunden da waren.
    Nachhaken wollte ich nicht bzw. die Zeit war nicht da. Ich habe ja nun auch keinen wirklichen Nachteil oder ein Problem mit der Sache. Es wundert mich nur nach wie vor, dass scheinbar niemand diese Regelung in Frage stellt. Oder ich habs verpasst... ;)

  • Zitat von Mikael

    Eigentlich traurig, dass du den Unterschied zwischen Erlass und Rechtsverordnung nicht kennst.


    Ja, ich bin saudoof (wolltest du doch damit sagen, oder?).
    Unterstell mir bitte nichts, das ich so nie gesagt habe und das sich auch nicht aus meinen Antworten ableiten lässt.
    Eigentlich traurig, dass du auf die persönliche Ebene wechselst, wenn dir sonst nichts mehr einfällt.

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