Wer muss die Einführung eines Faches beantragen?

  • Moin,


    an unserer Schule soll spanisch eingeführt werden.
    Jetzt kam die Schulleitung zu mir, drückte mir ein paar Unterlagen in die Hand und sagte ich solle mich darum kümmern.
    Nun die Frage, wer muss das Fach beantragen? Das ist doch Aufgabe der Schulleitung, oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Seit wann muss man Fächer überhaupt beantragen? Entweder, sie sind in der Stundentafel, oder eben nicht ...


    bei der zweiten oder dritten Fremdsprache kann man das so einfach nicht sagen.
    Da gibt es ja eine gewisse Auswahl, die dem Sprachenkonzept der jeweiligen Schule folgt. Und man kann durchaus beschließen, wir als Schule bieten zukünftig Spanisch/Italienisch/Russisch/ Niederländisch an.


    Ich denke aber auch, das macht der SL oder allenfalls er in Verbindung mit dem Fremdsprachenbeauftragten, falls die Schule den hat.

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich es missverstanden und es geht um den Beschluss der Schul- / Gesamtkonferenz (oder dem jeweiligen Äquivalent im Bundesland)? Ich habe jetzt Spanisch eingeführt, da gab es nur einen Beschluss der Schulformkonferenz.

  • Moin,


    bei uns soll Spanisch als dritte Fremdsprache eingeführt werden.
    Die SL hat mir den Antrag einer Nachbarschule gegeben und gesagt ich soll den Antrag fertig machen.
    Für mich stellt sich halt die Frage, wer ist für die Beantragung zuständig?


    Ich wurde an unsere Schule versetzt, mit der Zusage das Spanisch eingeführt wird und beantragt ist.
    Dem war dann nicht so, und nun soll ich Spanisch beantragen.

  • Naja, wenn du es unterrichten willst, dann mußt du den Antrag jetzt wohl machen.
    Selbst wenn dafür eigentlich die Schulleitung zuständig wäre, kann sie solche Aufgaben ja übertragen und das hat sie deiner Schilderung nach getan. ;)


    Versuch dich nicht zu ärgern, sondern sieh die langfristige Perspektive.

  • So, wie ich dich verstehe, hat der Schulleiter an dich die vorbereitende Verwaltungsarbeit zur Beantragung deligiert. Das kann er tun und das ist auch nicht unüblich. Der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ist natürlich der Schulleiter, da er die Verantwortung für die Schule nach außen, z.B. der oberen Schulaufsicht gegenüber, vertritt. D.h., er wird den von dir vorbereiteten Antrag unterzeichnen und auf dem Dienstweg weiterleiten.


    Nele

Werbung