Sehr geehrte Damen und Herren,
als Realschullehrer in Bayern bitte ich um eine kompetente Beantwortung einer Frage.
Ich bin Lehrer (M /Ph) an einer Bayerischen staatlichen Realschule. In meinen Fächern hatte ich eine
Abschlussklasse. Kürzlich wurde uns ein kompliziertes Modell zur Abrechnung von eventuellen
Stunden (Minus- bzw Plusstunden) der Abschlussklasse von der Schulleitung vorgestellt. Dies war sehr sonderbar und
vor allem sehr undurchsichtig. Dieser Plan wird von der Schulleitung pingelichst eingehalten.
Nun zur Frage:
Ich war der Meinung, so kenne ich es auch von meinem Mann (Gymnasium), dass eventuell
ausfallende Stunden der Abschlussklasse bis zum offiziellen Entlasstag nicht als Minusstunden
gerechnet werden dürfen.
Ist dies korrekt und kann das eventuell mit einem KMS belegt werden?
Herzlichen Dank.
Abrechnung von (Mehr)arbeitsstunden Realschule Bayern, insbesondere nach Weggang der Abschlussklassen
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Aus dem KMS vom 15.12.2008
VI.1 - 5 P 1130 - 1.122277Im Hinblick auf die häufig auftretende Situation an den Gymnasien, dass
Lehrkräfte, die in einem Oberstufenkurs des Abiturjahrgangs eingesetzt
waren, nach den Abiturprüfungen vermehrt zur Vertretung anderer Lehrkräfte
herangezogen werden, wird folgende Regelung mitgeteilt:
Der nach der Abiturprüfung bei einer Lehrkraft auftretende Ausfall von
Unterrichtsstunden gilt durch die notwendigen Korrekturarbeiten bis einschließlich
zur Entlassung der Abiturienten als eingebracht. Für diesen Zeitraum
kann daher ein über die jeweils bestehende Unterrichtspflichtzeit hinausgehender
Einsatz der Lehrkraft als Mehrarbeit abgerechnet werdenFür die Zeit nach dem Tag der Entlassung der Abiturienten bis zum Beginn
der Sommerferien ist dagegen davon auszugehen, dass durch den nicht
mehr stattfindenden Unterricht für die Lehrkraft bereits ein adäquater
Freizeitausgleich erfolgt und etwaige Vertretungsstunden oder auch die zeitweise
vollständige Übernahme des Unterrichts in einer anderen Klasse keine
Mehrarbeit darstellt.Dieses Schreiben gilt über den Zeitraum von drei Jahren hinaus und wird in
die Datenbank Bayernrecht eingestellt--
Sagt aber nichts über Realschulen aus. Und in der Datenbank Bayernrecht habe ich das KMS auch nicht gefunden, aber da findet man ja auch nichts. -
Ein offizielles KMS gibt es m. E. dazu nicht, aber eine allgemeine Regelung, nach der es nicht als Minusstunden bis zur dritten AP-Konferenz gilt. Diese Regelung
kenne ich von verschiedenen Realschulen.Als Grundlage könnte dafür die Bestimmung herhalten, dass "der durch die Abschlussprüfung bedingte Ausfall von Unterrichtsstunden durch die Korrekturarbei-
ten und Abnahme der mündlichen Prüfungen als eingebracht [gilt]".(http://www.brlv.de/uploads/med…chung_Mehrarbeit_2012.pdf, S. 5)
Diese Korrektur ist aber mit der 3. Konferenz beendet. Die mündlichen Prüfungen danach könnte man noch heranziehen, wenn man es ganz genau nehmen möchte.Der Wunsch, es ganz genau zu nehmen, führt aber nach meiner Einschätzung dazu, dass es die andere Seite auch gern genau nimmt und das wiederum wird dazu führen, dass Abschlussschüler auch bis zum Entlasstermin unterrichtet werden würden. Viel Spaß dabei.
Dies Antwort dürfte dir aber auch der Personalrat geben können.
Apropos: Wenn die Schulleitung ein unverständliches Konzept vorgibt, würde ich um Erklärung bitten. (Ich glaube wir waren es nicht )
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