Zeiten des Studiums und VDs nachweisen?

  • Muss ich im Personalbogen als Nachweise über Studienzeiten und Zeiten des Referendariats zusätzlich zu den Examenszeugnissen noch weitere Nachweise erbringen? Oder hat das bei euch ausgereicht, das entsprechende Zeugnis als Anlage beizufügen? Ich wüsste nämlich nicht, wie ich entsprechende Zeiten sonst belegen sollte??!!

  • Wie wäre der Extrmatrikulationsbescheid, da stehen nämlich die Hochschulsemester insgesamt und in dem Studiengang bzw. der Hochschule drauf. Der Reicht dann, aber das Examenszeugnis sagt ja nichts darüber aus, ob du zwischendurch beurlaubt warst o.ä.


    Vorbereitungsdienst weist du mit Ernennungs- und Entlassungsurkunde nach.

  • Oh je... Ich glaube, solche Unterlagen sind bei zahlreichen Umzügen verloren gegangen... Werden die das in jedem Fall fordern oder kann ich versuchen, auf Lücke zu setzen? :)

  • Für den Personalbogen hat mich so etwas nie jemand gefragt, aber für die Rentenversicherung musste ich so etwas alles einreichen z.T. sogar bei der Steuererklärung. Und bei der Rentenversicherung wurde dann sogar teilweise nachträglich noch von jedem Semester ein Nachweis verlangt, aber ob das jeder Bearbeiter so genau nimmt, ist doch sehr fraglich.


    Du weißt doch, Mut zur Lücke (anders wirst du nie als Lehrer durch die Rahmenpläne kommen ;) )

  • Na ja, sie werden mir jawohl nicht die Einstellung verweigern, nur weil ich keine Studienbescheinigungen und keinen Arbeitsvertrag für das Ref mehr habe, oder?! :)

  • Na ja, sie werden mir jawohl nicht die Einstellung verweigern, nur weil ich keine Studienbescheinigungen und keinen Arbeitsvertrag für das Ref mehr habe, oder?! :)


    Ich gehe davon aus, dass du im Ref verbeamtet warst. Dann gibt es keinen Arbeitsvertrag ;) Sondern eben nur Ernennungs- und Entlassungsurkunde. Und Urkunden sollte man genau wie Zeugnisse ja nicht unbedingt verlieren. Die beiden Sachen hatten ja dann zumidnest den Studienabschluss als Voraussetzung. Wenn du auch damit die Zeiten nicht belegen kannst. Aber ich denke für die EInstellunge werden die Zeiten nicht so wesentlich sein.


    Wie gesagt, das war nur für die Rentenversicherung von Interesse und wenn du da die Zeiten eh nicht anerkannt haben willst um unter den 5 Jahren zu bleiben, dann sollte es egal sein.

  • Nee, hab das Ref an ner staatlich anerkannten Privatschule in freier Träherschaft gemacht, deshalb Arbeitsvertrag. Wurde ja nicht vom Land bezahlt...

  • Nee, hab das Ref an ner staatlich anerkannten Privatschule in freier Träherschaft gemacht, deshalb Arbeitsvertrag. Wurde ja nicht vom Land bezahlt...


    Dann solltest du doch aber zumindest das 1. und das 2. StEx noch haben, um wenigstens den Abschluss nachweisen zu können. Ansonsten gehen hier dann übrigens auch die Auszüge der Rentenversicherung, denn da wurde dann ja eingezahlt und somit kannst du die Anzahl der Monate nachweisen.

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