Wie weit geht die Dienstpflicht bei einem Klassenfest?

  • Guten Tag,
    das Schuljahr geht dem Ende entgegen und meine Klasse möchte gern ein Fest veranstalten.
    Dieses Fest mit Übernachtung wird von den Eltern organisiert und bisher habe ich auf dem Elternabend Diskussionsraum gegeben, Telefonnummern weitergegeben und den Termin abgenickt. Die Idee an sich finde ich gut, aber ich weiß nicht, wieviel ich dafür leisten kann. Daher stellt sich mir die "was-muss-ich"-Frage.
    Das Fest findet komplett außerhalb der Schulzeiten statt, geht über Nacht und endet an einem schulfreien (pädagogischen) Tag (Dienstbeginn für mich aber 7.50h). Wie weit geht also meine Dienstpflicht? Wann muss ich anwesend sein/ wann die Verantwortung übernehmen/ wie lange evlt. morgens bleiben? Wie viele Eltern/ Kollegen müsste ich bei knapp 30 SuS dabeihaben? Was muss ich noch beachten? Ich kann den Passus zu Klassenfesten, die von Eltern organisiert werden, im Schulgesetz grad nicht finden. :( Weiß da vielleicht jemand mehr?
    Nur vorweg: es geht mir rein um den rechtlichen Teil. Ich mag die Klasse echt gern und finde es schade, sie abgeben zu müssen. Bin aber auch im Endspurt und gehe auf dem Zahnfleisch. Also bitte keine Moralpredigten.
    Danke euch!

  • Ich finde mich im Schulgesetz von NDS nicht zurecht... Gibt es da einen Passus, der schulische Veranstaltungen definiert?


    Weil das hört sich für mich eigentlich nicht nach schulisch an, was heißt, du erscheinst lächelnd und winkend (freiwillig) und verschwindest nach einer Zeit,die dir angemessen erscheint, wieder... Was dir ja gelegen käme, so wie ich das verstehe. ;)


    Moralpredigt? Da fehlt mir die Energie zu. Nach den Ferien vielleicht... :teufel:

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Wenn das Fest von den Eltern organisiert ist, dann trägst du keine Verantwortung bzw. dein Arbeitgeber wird es ablehnen, im Fall eines Zwischenfalles als Dienstherr haftbar gemacht zu werden.



    Ich denke mal, das ist wohl eher ein privates Fest der Elternschaft mit den Kindern. Daher würde ich keinen Elternbrief mit Briefkopf der Schule o.ä. schreiben. Damit bleibt das Fest eben privat. Und die Verantwortung übernehmen die Eltern. Schliesslich ist den Eltern zumutbar, auf ihre eigenen Kinder aufzupassen. Und in dem Falle, würde ich mit dem Hinweis, dass ich 07:50 wieder Unterricht habe, nach dem Abendessen gehen.

  • Hallo endlichlehrerin,


    da ich in Bayern bin, kann ich dir nur von hier ein Feedback geben. Bei uns steht sowas in der Aufsichtspflicht in der Lehrerdienstordnung.
    Aufsichtspflicht muss aktiv, kontinuierlich und präventiv sein. Vllt. gibt es ja auch so was in Nds???
    Auf jeden Fall würde ich einen männlichen Kollegen mitnehmen, der dann auch die Zimmer der Jungs kontrolliert, damit jeder dann abends geruhsam in sein Bettchen liegt. :) Mit welcher Klasse fährst du denn?

  • Oder du sicherst dich am besten ab, indem du einen Antrag auf Dienstreise stellst. Wenn es dir deine Schule genehmigt, dann ist es für dich eine Dienstreise. Wenn deine Schule dir diese "Dienstreise" nicht genehmigt, dann ist es ein privates Fest und du erscheinst als Privatperson.

  • Das ganze ist eine private Veranstaltung, dafür stellt man keinen Antrag auf Dienstreise und ähnliches, sonst kommt man doch nur wieder in irgendwelche Verantwortlichkeiten, die man nicht haben möchte. Es steht Eltern frei, in der Freizeit der Kinder Aktivitäten zu planen, wie es Ihnen beliebt, von mir aus auch mit anderen Kindern der Klassengemeinschaft und von mir aus auch mit Übernachtung. Genau das passiert hier.
    Du hast dabei als Lehrer keine Verantwortung und keinen verplichtenden Anteil. Wenn du eingeladen bist, steht es dir frei, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen oder auch nicht oder auch zu kommen und zu gehen, wann er dir passt. Entscheidend ist nur, dass dies auch allen Eltern klar ist und vor allem, dass du durch dein Halndeln nicht den Eindruck erweckst, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Wenn du selbst da irgendwelche "Dienstreisen" beantragst oder das Ganze von der Schulleitung genehmigen lässt, wäre das in meinen Augen eher kontraproduktiv , in dem Moment ist es dann nämlich eine Schulveranstaltung und du hast die Aufsichtspflich für die vollständige Dauer an der Backe.
    Also: nichts genehmigen, keine eigenen Elternbriefe schreiben und darauf achten, dass die Elternvertreter in der Einladung an die anderen Eltern klar darauf hinweisen, dass es sich um eine Aktion der Eltern und nicht der Schule handelt.

  • Danke für alle bisherigen Antworten!


    Schwierig finde ich, dass die Idee auf einem Elternabend, also in der Schule und in meinem Beisein, geboren wurde, ich die Idee für die Klasse begrüßt habe (ohne zu sagen, dass ich dort übernachte) und ich Einfluß auf den Termin hatte. Ich fühle mich, also würden die Eltern davon ausgehen, dass ich dabei bin und verantwortlich zeichne. Es kam ja auch schon die Frage, wie viele betreuende Eltern benötigt würden und ob es dafür Auflagen gibt. Gerade überlege ich, ob ich eine Klarstellungsmail schreibe à la "Danke für ihre Planung. Ich freue mich sehr, auch zum Grillabend eingeladen zu sein und bin dann wahrscheinlich von xx Uhr bis 22 Uhr dort. ... freundliche Worte...."

  • Zitat

    dass die Idee auf einem Elternabend, also in der Schule und in meinem Beisein, geboren wurde


    Das ist kein Problem, da Elternabende im Allgemeinen ja auf Einladung der Elternvertreter und unter Vorsitz der Elternvertreter stattfinden. (Manchmal vielleicht mehr auf dem Papier als in der Wirklichkeit, aber generell ist das (wenn ich mich recht erinnere sogar im NSchG) so festgelegt.)
    Vielleicht hilft ja tatsächlich noch einmal der eine oder andere Dank an die verschiedenen Eltern, die die Initiative ergriffen haben & etwas organisieren, was die Schule in der Form nie bieten könnte. Und wie klasse, dass sie ihre Zeit investieren, um ihren Kindern diesen besonderen Abend zu ermöglichen...

  • WO findet denn die Übernachtung statt?
    Wenn sie in der Schule stattfinden soll, würde ich einfach mal mit der SL sprechen, wie die das so sieht und ob das als "Nicht-Schulveranstaltung" überhautp möglich ist.

  • Der Ort wäre für mich auch mitentscheidend. Ob das nämlich komplett unter Aufsicht der Eltern ohne Anwesenheit einer Lehrperson im Schulgebäude stattfinden darf, würde ich stark anzweifeln. Wir müssen, wenn wir von Eltern organisierte Feste z.B. im Grünen Klassenzimmer, Turnhalle, Lesenacht ... in der Klasse haben, immer die letzten sein, die die Schlüsselgewalt haben und für Ordnung sorgen. Da hängt es einfach vom Ort ab.

  • Sieh zu, dass Du Dich da komplett raushältst, geehrte endlichlehrerin ! Es ist das Ding der Eltern und nicht Dein Problem ! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Guten Abend und noch schnell vor den Deutschland-Spiel-Vorbereitungen:
    Es findet außerhalb der Schule statt. Quasi im Arbeitsbereich eines Elternpaares.
    Ich denke, ich werde dann morgen mal telefonieren und deutlich sein.
    Danke euch allen für die Meinungen!

  • Hallo endlichlehrerin,


    da ich in Bayern bin, kann ich dir nur von hier ein Feedback geben. Bei uns steht sowas in der Aufsichtspflicht in der Lehrerdienstordnung.
    Aufsichtspflicht muss aktiv, kontinuierlich und präventiv sein. Vllt. gibt es ja auch so was in Nds???
    Auf jeden Fall würde ich einen männlichen Kollegen mitnehmen, der dann auch die Zimmer der Jungs kontrolliert, damit jeder dann abends geruhsam in sein Bettchen liegt. :) Mit welcher Klasse fährst du denn?

    Und das hat mit dem Problem der TE bitte was zu tun?



    Irritiert
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Beim Abschiedsfest der Klasse wollten die Eltern und Kiddies unbedingt Übernachten mit Zelten. Ich hatte darauf auch keinen Nerv, weil ich schon auf einer mehrtägigen Klassenfahrt mit denen war. Ich habe die SL informiert und wir haben vereinbart, dass ich quasi als Gast erscheine und bis dahin die Aufsichtspflicht habe. Danach ist es eine private Veranstaltung von Eltern und Kindern, bei denen die aufsichtsführenden Eltern in der Haftung sind. Die Klassenpflegschaftsvorsitzende hat dies den Eltern auch schriftl. mitgeteilt. Erst hatte ich auch ein bisschen Sorge, aber im Nachhinein hat alles wunderbar geklappt.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • "Meine" Eltern versuchen gerade auf allen Wegen, mich in die Orga einzubeziehen.
    Leider fiel mir das "nein" sagen bisher nie leicht, aber ich habe beschlossen, dass das jetzt ein guter Fall zum Üben ist.
    Hilfestellungen gebe ich und Nummern weiter etc., aber meine Anwesenheit habe ich nun klar eingegrenzt. Begründet, wie ich finde.
    Danke allen für die Hilfe hier!

  • Um dich abzusichern, solltest du einen Elternbrief schreiben und darin betonen, dass es sich um eine private, außerschulische Veranstaltung handelt, bei der kein Versicherungsschutz der Schule und keine Aufsicht durch die Schule besteht, sondern die Eltern für Ihre Kinder selbst verantwortlich sind. Ich denke mit Grauen an eine Weihnachtsfeier in der Schule zurück, bei der die Kinder nach dem Programm beim "gemütlichen Beisammensein" grölend durch das Schulhaus rannten und am Treppengeländer herumhangelten, während dabeistehende Eltern seelenruhig ins Gespräch vertieft wie selbstverständlich erwarteten, dass ich ihre Sprösslinge zur Ordnung rief.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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