Schülerfirmen

  • Bei mir an der Schule haben wir zwei Schülerfirmen, die schon teils seit 2005 sehr erfolgreich arbeiten. Die Schüler sind hier viel motivierter, verdienen auch, was von den Überschüssen übrig bleibt. Hier kann man im Unterricht erworbenes theoretisches Wissen sehr gut in der Praxis anwenden. Ich muss dazu sagen, dass wir eine Förderschule sind. Hier werden Schlüsselqualifikationen trainiert und die Arbeitswelt simuliert. Ich schicke dir mal eine PN. Hier findest du einen LINK, der dir Näheres erklärt und aus der Praxis berichtet. :)

  • An der Werkrealschule in Baden-Württemberg gibt es seit ein paar Jahren das Wahlpflicht-Fach "WuI" (vulgo "Wirtschaft und Informationstechnik"). Dies soll von der Konzeption her projektorientiert angelegt sein - die Form einer Schülerfirma ist dabei ein Ansatz. An den Werkrealschulen gibt es daher eine Reihe von Erfahrungen.


    Links und Beispiele für Angebote sowie Konzepte von Schülerfirmen findest du dazu hier:
    http://www.autenrieths.de/links/wapwui.htm

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Was mich interessiert:


    Wie regelt ihr das bei den Schülerfirmen juristisch? Stichworte: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht, z.B. ein Produkt fehlerhaft ist (Produkthaftung). Welche Rechtsform hat so eine Schülerfirma? Wer ist der "Geschäftsführer" und damit als erstes dran, wenn etwas schiefgeht? Wer schließt Verträge mit Dritten ab (und wird damit evt. zum Geschäftsführer)? Wem "gehört" die Firma juristisch? Wie macht ihr das mit der Steuer, falls Gewinne erwirtschaftet werden? Wer macht die Buchführung, die Steuererklärung usw.?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Wie regelt ihr das bei den Schülerfirmen juristisch?


    Dazu findest du in den Handreichungen der IHK gute Informationen.
    Zentrale Rechtsaspekte sind das Konkurrenz- und Plagiatsverbot. Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollte man unter einem Umsatz von 17.500 € bleiben, da sonst Umsatzsteuerpflicht entsteht. Ab einem Umsatz von 30.677 € und einem Gewinn über 3834€ entstünde zudem Körperschaftssteuerpflicht und eine Einstufung als gewerblicher Betrieb, was haftungs- und versicherungstechnische Probleme ergäbe.
    http://www.schule-wirtschaft.i…0090310/schuelerfirma.pdf
    Auch hier sind Ausführungen zu finden:
    http://www.nasch21.de/kurse/kurs02_00.html
    daraus besonders: http://www.nasch21.de/kurse/pdf/ku02_rechtliches.pdf
    ebenfalls:
    http://www.schuelerfirmen.de/g…einer_schuelerfirma.shtml


    Zitat

    Eine Schule nimmt die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein. Wird eine Schülerfirma nun ohne eigenen Rechtsstatus unter dem Dach der Schule gegründet, so agiert die Schülerfirma unter dem Rechtsstatus der Schule. (Wenn die Schule durch die Aktivitäten über die Geringwertigkeitsschwelle des Jahres umsatzes von über 30.677 € gelangt würde eine Schülerfirma einen Betrieb gewerblicher Art (BGA) in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellen. Dann wäre sie ein Wirtschaftsunternehmen und müsste Steuern zahlen)


    aus: http://www.schule-wirtschaft.i…0090310/schuelerfirma.pdf


    Werden die angegebenen Vorgaben beachtet, läuft eine Schülerfirma unter dem Dach der Schule als Körperschaft öffentlichen Rechts und als schulische Unterrichtsveranstaltung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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