Von Österreich nach Deutschland

  • Hallo zusammen,


    Pläne, später mal nach Deutschland zu ziehen, hatte ich früher schon.
    Ich beginne im Herst das Unterrichtspraktikum (gleichbedeutend dem Ref. in Deutschland) und bekomme Zusatzstunden, im Idealfall habe ich damit eine volle Lehrverpflichtung.
    Nach diesem Schuljahr möchte ich aber in eine größere Stadt ziehen und schließe hier eben auch Deutschland nicht aus. Konkret habe ich an NRW (insbesondere Köln) gedacht.


    Chancen, als Österreicher in Deutschland unterrichten zu dürfen, gibt es ja.
    Also meine Fächer sind Mathematik und Italienisch (Gymnasiallehramt), letzteres dürfte aber in NRW wahrscheinlich keine allzu große Rolle spielen.
    Mit Mathematik rechne ich mir aber gute Chancen aus.


    Nun meine Fragen:


    Wie würde ich eingestuft werden, also in welches Schema und welche Gehaltsstufe?
    Wie sehen die Lebenserhaltungskosten aus?


    Zum Vergleich: In Ö verdiene ich anfangs bei einer vollen Lehrverpflichtung (in meinem Fall, da zwei Hauptfächer, zirka 18 Stunden zu 50 Minuten) 2250€ brutto, also 1550€ netto, 14x jährlich.
    Für die Miete inklusive Nebenkosten muss man für eine 50-60m² Wohnung mit um die 600€ rechnen (zumindest in jenen Lagen, die für mich interessant sind), für Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs 400€ und für weitere Veträge wie Internet, Telefon und zusätliche Versicherungen würde ich mangels Erfahrungen 100€ noch rechnen. Sind also insgesamt 1100€, bleiben 450€ übrig, wobei noch die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel abzuziehen werden (Auto habe ich keines). Ich rechne übrigens nur für einen Single-Haushalt! :) Wie könnte das in NRW, insbesondere in Köln aussehen? Lebensmittel sind in Deutschland ja erheblich billiger (wir haben ja mit dem Österreich-Aufschlag zu kämpfen).


    Ich weiß, dass in Deutschland die Unterrichtsverpflichtung höher ist, was mich aber nicht stören würde, da ich gerne arbeite und auch keine Familienplanung in Sicht habe (das hat aber andere Gründe).


    Was mich noch interessieren würde: Wenn man nur im Angestelltenverhältnis arbeitet, kann man doch problemlos einen Nebenjob haben, z.B. einen Lehrauftrag in der Erwachsenenbildung, oder?


    Und zum Schluss: Sieht es mit Italienisch in NRW so schlecht aus? Ich habe ja nahe an der italienischen Grenze studiert, habe auch zwei Auslandsaufenthalte dort absolviert (einer davon ging über ein Schuljahr als ich als Deutschlektor an einer Berufsschule tätig war) und würde gerne weiterhin das Fach unterrichten können.


    Danke im Voraus,
    Josh

    Einmal editiert, zuletzt von Josh () aus folgendem Grund: Ortsänderung

  • In NRW ist im Moment ein ziemlicher Lehrerüberschuss, es gibt wenig Stellen. Ich habe damals meine Stelle wegen Italienisch bekommen, aber inzwischen ist z.B. an meiner Schule der Bedarf an Italienischlehrern buchstäblich doppelt gesättigt. Mein Kollegium ist fast einmal "ausgetauscht", sprich fast alle "alten" Kollegen sind weg und durch "junge" ersetzt worden. So schnell wird sich bei uns nicht mehr ergeben an neuen Stellen. Wie es woanders aussieht, weiß ich nicht.

  • In Deutschland würdest du als Anfänger A13 bekommen. Und normalerweise 25 Stunden unterrichten.


    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/lehrer/



    Egal ob Angestellter oder Beamter, deinen Nebenbeschäftigungen musst du dir meistens genehmigen lassen. Einige müssen auch nicht genehmigt werden (z.B. Schöffentätigkeit am Gericht)


    http://www.nebentaetigkeitsrec…taetigkeitsrecht_2010_k_4



    Normalerweise werden alle Nebentätigkeiten genehmigt, die ausserhalb der Unterrichtszeit sind. Es darf zu keiner Beeinträchtigung deiner Haupttätigkeit kommen. D.h. dein Einsatz an deiner Schule hat immer Vorrang vor der Nebentätigkeit. An unserer Schule gilt dies auch für Vertretungsunterricht oder Nachmittagsveranstaltungen. Eine Kollegin musste mal zum Schulleiter, weil sie nicht auf Klassenfahrt fahren wollte, da sie noch Kurse an der VHS hatte. Nach dem Gespräch war sie sauer, weil der Schulleiter sagte, dass es zu ihren Pflichten gehört, Klassenfahrten zu begleiten und Nebentätigkeiten können nicht als Begründung angegeben werden, diese "Haupttätigkeit" zu verweigern.


    Als Vollzeit-Lehrer kann mal also nur am späten Nachmittag und Abend oder am WE (und in den Ferien) nebenbei arbeiten.

  • Nebentätigkeiten sind einer der wenigen Punkte, an denen man als Angestellter etwas mehr Freiraum hat - wobei der Unterschied in der Praxis denke ich nicht sonderlich groß ist.


    Bei Beamten müssen kommerzielle Nebentätigkeiten explizit genehmigt werden, wobei eine Genehmigung zu erteilen ist (Rechtsanspruch), sofern dem keine dienstlichen Belange entgegen stehen.


    Bei Angestellten müssen Nebentätigkeiten "nur" angezeigt werden (sie bedürfen keiner Genehmigung), und die Schule/KM muss Widerspruch einlegen, falls dienstliche Belange berührt sind. Läuft also auf das selbe hinaus.



    Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied - ein Beamter darf eine Nebentätigkeit auch bei Teilzeitarbeit und Beurlaubung nur in einem Umfang ausüben, als ob er/sie vollzeitbeschäftigt wäre (also max. ca. 8 Stunden), während ein Angestellter bei halben Deputat auch entsprechend mehr Stunden als Nebentätigkeit ausüben kann.




    Marie:
    Klassenfahrten zählen bei euch als Pflichtaufgabe? Bekommt ihr da zumindest die vollen Kosten erstattet, inklusive Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden?

  • Wenn ein österreichischer Gymnasiallehrer nach Deutschland zieht, dann verlieren die Österreicher einen Professor und die Deutschen gewinnen einen ...


    (duck und weg :flieh: )

    • Offizieller Beitrag

    Die Wahrscheinlichkeit, eine Stelle in Köln zu bekommen, ist generell eher niedrig. Ich kenne viele Kölner und Wunschkölner, die deshalb in ganz NRW verteilt arbeiten, weil es selbst in den Supereinstellungsphasen und selbst in der Sek I immer sehr schwer war, in Köln oder im näheren Umfeld eine Stelle zu bekommen.

  • Marie:
    Klassenfahrten zählen bei euch als Pflichtaufgabe? Bekommt ihr da zumindest die vollen Kosten erstattet, inklusive Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden?

    Ja, Klassenfahrten zählen als Pflichtaufgabe. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass man als Alleinerziehender die Kosten der Kinderbetreuung erstattet bekommen würde. Ich bin allerdings auch keine Beamtin.
    Bei der betreffenden Kollegin weiss ich nur noch, dass sie vor einigen Jahren als Tutor mit zur Klassenfahrt der Jahrgangsstufe sollte. Schliesslich ist der gesamte Jahrgang mit den jeweiligen Tutoren gefahren. Aber sie hatte keine Lust/ Interesse (und/ oder Faulenzia und Drücketismus) und hatte uns erzählt, dass sie nicht könne, weil sie ja ihren Töpferkurs (als Kursleiterin) an der VHS hat. Und irgendwer hat das dann mal der Schulleitung gesteckt und dann ist sie mitgefahren. Ihre "Nebentätigkeit" könnte kein Grund sein, dass ihre "Haupttätigkeit" nicht ausüben könnte.
    Aber ich kann mich an einige solche Fälle erinnern: der Sportlehrer, der immer 16.00 die Konferenzen verlassen musste, weil er pünktlich als Trainer zum Training in seinem Sportverein/ Fitnessstudio da sein musste. Die Kollegin, die irgendeine Aufgabe nicht bis zu einem bestimmten Termin erledigt hatte, aber von der alle wussten, dass sie noch mehrere Stunden Spanisch an der VHS unterrichtet. (Und so was bringt eben "dicke Luft" ins Lehrerzimmer, wenn Aufgaben nicht erledigt werden, aber derjenige "nebenbei" noch arbeiten geht.)


    Und irgendwann hing dann mal in Lehrerzimmer eine Schreiben vom Amt (leider habe ich es mir nicht kopiert), dass prinzipiell Nebentätigkeiten nur genehmigt werden, wenn diese nach 15.00 (ausserhalb der Unterrichtszeit) stattfinden. Konferenzen, Klassenfahrten u.ä. gehören zu den Dienstaufgaben und deswegen müssen erst die Dienstaufgaben wahrgenommen werden und die "Nebentätigkeit" kann nicht vorgeschoben werden. Rücksichtnahme gibt es wohl nur in einigen Aussnahmen: Prüfer bei Kammern, Schöffe bei Gericht usw.
    Und natürlich bei den Teilzeitbeschäftigen muss entsprechend ihres Teilzeitumfanges Rücksicht genommen werden.

  • Hallo zusammen,


    nach beendetem Studium habe ich nun wieder mehr Zeit, mich diesem Thema zu widmen. Erstmals danke für die Antworten!
    Also ich bin nun ein Jahr fix in Österreich angestellt und überlege dann, nach Deutschland zu gehen, am liebsten in eine Großstadt.
    Da es mit Köln anscheinend schwierig ausschaut, wäre meine zweite Überlegung Berlin. (ich eröffne hierzu einen neuen Thread)

  • Nabend und frohes Fest,
    ich würde mal gerne den Thread wieder aufmachen, da es mich interessiert, ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Also prägnant gesagt Wechsel von Österreich nach Deutschland inklusive Unterrichtspraktikum bzw Induktionsphase in Österreich. Wurde das in Deutschland mit einer vollwertigen Lehrbefähigung anerkannt? Danke

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