Ich habe dieses Schuljahr viele Besuche gemacht (bilde Erzieher aus und fahre viel in Kindergärten etc.)
Nun wollte ich meine Fahrtkostenabrechnung machen und eine Kollegin sagte, dass das nur für das Halbjahr geht, somit wären meine Fahrtkosten im 1. HJ verfallen??
Stimmt das? Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Es geht um etliche Besuche, die im ersten HJ lagen!