Schüler sollen Beschädigungen im "alten" Klassenraum bezahlen - ist das rechtens?!

  • Liebes Forum,
    folgender Sachverhalt bereitet mir etwas Kopfzerbrechen und ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt...


    Meine 7.Klasse bezog gerade einen neuen Klassenraum und hat daher den "alten" gereinigt. Jedoch bemängeln die Hausmeister nun Beschädigungen an den Wänden, eine kaputte Lampe, einen defekten Klassenschrank sowie defekten Handtuchhalter. Die Abteilungsleitung unserer Schule hat mich diesbezüglich angeschrieben und meint nun, dass dies an den ISB weitergegeben wird, um dies Instand zu setzen. Jedoch soll ich mit meinen SchülerInnen besprechen, dass sie ggf. dafür aufkommen müssen.
    Da der Klassenraum jedoch z.T. auch durch andere Gruppen genutzt wird und wir bereits zum Halbjahr die Vermutung geäufßert haben, dass "klassenfremde" SchülerInnen den Raum verunreinigen und beschädigen, sowie der Verschluss des Raumes durch die Fachlehrer leider nicht immer sichergestellt werden konnte oder andere einfach aufschlossen ohne dabei zu bleiben, empfinde ich dies als haltlos. Sofern ein Schüler etwas nachweislich beschädigt, bekommt er selbstverständlich eine entsprechende Rechnung, aber eine pauschalisierende Kostenbeteiligung erscheint mir rechtlich fragwürdig.
    Kann mir bitte jemand die gängigen Verfahrensweisen und rechtlichen Hintergründe bitte etwas genauer aufschlüssen?! Muss/Sollte ich nun lieber auch ein Übergabeprotokoll für den neuen Raum anfertigen?!


    Herzlichen Dank für Eure Hilfe

  • Ich denke nicht, dass es Aufgabe des Klassenlehrers sein kann, Schadenersatzansprüche des Schulträgers geltend zu machen. Das überschreitet deine Befugnisse :aufgepasst:
    Soll die Schulleitung oder Abteilungsleitung das doch selbst bei den Schülern einklagen. Falls sie anderer Meinung sind, sollen sie DIR die Rechtsgrundlagen darlegen, auf Grund derer du dazu verpflichtet bist. Die Beweislast für die Schadensverursachung liegt bei der Abteilungsleitung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Du bist für die Liegenschaften nicht zuständig, de iure dürftest du nicht einmal einen Nagel in die Wand klopfen. Wenn das Eigentum des Schulträgers beschädigt wird, dann muss der Schulträger seine Eigentumsrechte wahrnehmen - das pädagogische Personal des Landes hat damit nichts zu tun; man kann lange darüber streiten, ob die Doppelstruktur von Schulträgern und pädagogischem Personal sinnvoll ist, aber die Trennung ist klar und eindeutig.


    Nele

  • Man darf als Lehrer allerdings nicht vergessen, dass man dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gehorchen muss. Deswegen sollte man hier als KL versuchen, dieser Anweisung der SL Folge zu leisten. Und man sollte nicht vergessen, dass man als Klassenlehrer nicht der Vertreter der Schüler ist. Der Vertreter der Schüler gegenüber der Schule ist der Elternrat bzw. die Elternvertreter.

  • Ich kann als Lehrer keine Dienstanweisungen ausführen, die meine Amtskompetenzen überschreiten. Ich kann genau so wenig als Lehrer Schadensersatzforderungen eintreiben, wie ich als Lehrer jemanden verhaften kann - egal, ob das meine Schulleitung befiehlt oder nicht. Remonstrieren, bei wiederholter Anweisung schriftliche Dienstanweisung einfordern und sich dann gelassen zurücklehnen und den Dingen ihren Lauf lassen. Das ist das, was ich als etablierter, älterer Lehrer mit dickem Fell tun würde...


    Nele

  • Zitat marie40 :

    Zitat

    Man darf als Lehrer allerdings nicht vergessen, dass man dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gehorchen muss.

    Sonst gibts vom Chef was mit dem Rohrstock ! Am besten vor allen Schülern und Eltern ! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Man darf als Lehrer allerdings nicht vergessen, dass man dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gehorchen muss.


    Noch hinzugefügt: selbstredend hat die Schulleitung ein Weisungsrecht; aber dem sind ebenso enge rechtliche Grenzen gesetzt, wie meine Rechte meinen Schülern gegenüber. Seine Rechte und Pflichten sollte, muss! man kennen. Also einfach mal die ADO oder entsprechende Gesetzestexte lesen.


    In den Worten des Minsterialrates für Schulrecht in unserem Ministerium: "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz." Schade, dass viele Schulleiter das nicht tun.

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

    • Offizieller Beitrag


    In den Worten des Minsterialrates für Schulangelegen im unserem MSW: "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz." Schade, dass viele Schulleiter das nicht tun.


    Und wie Du glaube ich an anderer Stelle schon einmal erwähnt hast: Auch "einfachen" Lehrkräften ist die Beschäftigung mit Gesetzen und Verordnungen nicht verboten ;)

  • Trantor, ich denke, da ist dir ein Fehler (bzw. zwei) beim Zitieren unterlaufen. Könntest du da bitte noch einen Blick drauf werfen und das richtig editieren? Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von immergut ()

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