Probleme mit SL während der Wiedereingliederung

  • Liebe Forumsgemeinde,


    eigens für dieses Problem habe ich mich angemeldet, weil ich mir trotz Hirnzergrübeln keinen
    Rat weiß.


    Situation:
    Wiedereingliederung kurz vor dem Ende, sprich: volle DF erlangt/
    Landesbeamter/
    an einem Schultag x in der Schule angerufen, dass Beamter später kommt,
    weil kurz vor Verlassen des Hauses anfallsartiges Herzrasen mit Atemnot und
    Schwindel auftrat.
    Der Beamte warf Betablocker (Herzrhythmusstörungen sind nicht unbekannt) ein und
    hoffte auf Runtergehen des Pulses, um schnell zur Schule zu kommen. Als Besserung eintrat,
    fuhr der Beamte zur Schule, kam ca. 30 Minuten später. Es wurde ihm mitgeteilt, dass er zum SL
    müsse, wegen dieser Sache. Den Inhalt des Gesprächs gebe ich hier nicht wieder.
    Das Ergebnis: dem Beamten wird offensichtlich Schulbummelei unterstellt
    (Beamter befindet sich derzeit noch im Hamburger Modell= Stufenweise Wiedereingliederung /Arbeiterprobung bei Dienstunfähigkeit!!!)
    und das Bestreben des Beamten, die Schule schnellstmöglich mit Anwesenheit (5 Unterrichtsstunden) zu beglücken, völlig verkannt,
    der Beamte hätte lieber fernbleiben und zum Arzt gehen sollen. Fürs Erscheinen nach 30' gibt's die Strafe
    --> 1 Stunde nacharbeiten - auch wenn man eigentlich sowieso dienstunfähig ist.


    So, nun seid ihr dran.

  • Ich würde empfehlen den Personalrat oder den Behindertenbeauftragten einzuschalten. Oder besser noch die Schule wechseln. Was sind das denn für Methoden?? :autsch: :autsch:

  • Das macht mich jetzt doch etwas fassungslos.
    Zusätzlich zu dem, was rotherstein schon geschrieben hat, würde ich mir in Zukunft überlegen, ob ich nicht dem "Rat" der Schulleitung folgen würde und bei jeder Kleinigkeit zum Arzt gehen würde ...

  • .....und genau das geht bei uns nicht... Man wird schnell zwangsberuhestandet ... Da geht die Angst um und niemand so schnell zum Arzt. Aber SL wissen, wie sie das ausnutzen können...
    :stumm:

  • Eure Tipps sind gut, ich würde gern die Schule wechseln, aber SL gibt
    Zustimmung nicht, bei keinem. Ich fühle mich entmündigt, mit Maulkorb behängt und mit Fussfesseln an Schule
    gekettet.

  • Was ich wirklich wissen möchte, gibt' es
    eine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Nacharbeit eines Dienst-
    unfähigen??
    Es gibt bei uns ja auch Karenztage, an denen einem auch
    ohne Schein "schlecht" sein darf. Warum sollte ich dann, mit Schein,
    Arbeit erprobend nacharbeiten müssen. Geht in meinen Kopf nicht rein.
    Ich hab ja nicht verschlafen oder so.

  • Hallo,
    bei diesem Hiiiiiiiilfeeee-Gebrülle gibt es ja wohl eine Vorgeschichte, die du verschweigst.
    Vielleicht hat der SL gute Gründe, dich etwas härter anzufassen.
    Ciao

  • Hallo rotherstein,
    das seh ich anders. Ich bin bereit, das Meinige beizutragen, möchte aber fair und umfassend informiert sein, und das liegt hier nicht vor.
    Es gibt eine Vorgeschichte! Und diese ist u.a. wohl auch Grundlage für die Reaktion der SL.
    Man kann nicht ein Geschehen nach Belieben segmentieren, da muss die ganze Geschichte her.
    Ciao

  • Ehrlich gesagt finde ich die Reaktion des Schulleiter nicht so schlimm (bis auf die Unterstellung der Bummelei).


    Er will, dass der Kollege zum Arzt geht und muss dies eigentlich auch im Sinne der Fürsorgepflicht fordern und er möchte, dass die ausgefallende Stunde (bei 30 Minuten entfällt ja dann wohl eine komplette Schulstunde!) nachgearbeitet wird. Ist auch vollkommen legitim.


    Ich weiß nicht, was hier vom Schulleiter erwartet wird.

  • :engel:

    Hallo,
    bei diesem Hiiiiiiiilfeeee-Gebrülle gibt es ja wohl eine Vorgeschichte, die du verschweigst.
    Vielleicht hat der SL gute Gründe, dich etwas härter anzufassen.
    Ciao

    Natürlich, wenn du das brauchst, um eine eindeutige Frage zu beantworten:
    Wie ich schrieb, Wiedereingliederung! Ich werde nicht ins Detail gehen, ich weiß nicht, wer hier
    mitliest. Ich habe in diesem Schuljahr ein Halbjahr wegen Krankheit gefehlt - es war kein Husten! Seit dem zweiten Halbjahr bin ich im
    Hamburger Modell. In diesem Halbjahr hatte ich eine Grippe, 1 Fehltag wegen eines Todesfalls und die besagten 30 Minuten.
    Wenn ich hier die Frage nach der Rechtmässigkeit einer angeordneten Nacharbeit eines noch dienstunfähigen Landesbeamten stelle, geht es nicht um
    eine Ermessensentscheidung des SL, sondern um die konkrete Rechtslage. Deinen Beitrag empfinde ich als befremdlich und anmaßend.

  • Du

    Frag doch mal hier nach:


    Es ist ein Onlineforum des VBE. Hier musst du dich anmelden und kannst dann deinen Fall schilder. In der REgel bekommt man sehr schnell Antwort:


    http://lehrerforum.de/

    Zitat von »Bonzo21«...Vielleicht hat der SL gute Gründe, dich etwas härter anzufassen....Viele Schulleiter brauchen keine Gründe, um Allmachtsphantasien auszuleben, liebes Bonzo. Wenn denen dann die Nase eines Kollegen nicht passt, reicht das oft schon. Vielleicht ist er ja einer von diesen hier: Auffällig viele Psychopathen werden ChefLG Pia

    Pia, da bist du sehr nah an der Wahrheit... Und wenn man dann in anderer Hinsicht noch spezielle, aussenwirksame Qualifikationen hat, mit denen sich ne Schule schmücken kann, dann wird man eben weiter verheizt, nicht weggelassen und unter Druck gesetzt. Aber in diesem Fall nicht, weil die Nase nicht passt, sondern weil man bestimmte Fähigkeiten ausnutzen will.

    • Offizieller Beitrag

    als mein Mann (kein Lehrer, sondern als Angestellter in einer großen Firma) in der Wiedereingliederung war, hätte er für Krankheitstage keine ärztliche Krankmeldung gebraucht. Er war ja offiziell noch krankgeschrieben.
    Er konnte in der Zeit auch keinen Urlaub nehmen, denn s.o.
    Ist das bei dir auch so?

  • :wink_1: Ne zusätzliche Krankschreibung brauchte ich, als ich an Grippe erkrankt war. Um diese drei Wochen
    wurde die Wiedereingliederung verlängert. Urlaub in dem Sinne haben wir ja nicht. Wäre ich aus einem Grund


    unpässlich gewesen, der mit der Wiedereingliederung zusammenhängt, hätte ich keinen Schein gebraucht, womöglich


    wäre sie dann geplatzt.

  • Du schreibst ja hier inzwischen unterschiedliche Dinge, es wäre schön, wenn du das mal klar ausdrücken würdest.


    Wollte der Schulleiter eine Krankschreibung für den Tag, dann ist natürlich auch nichts nachzuarbeiten. Oder wollte er, dass du zum Arzt gehst, das kann und sollte er nach deiner Schilderung verlangen und wenn du das nicht machst, dann kann er auch auch auf einen Amtsarzttemin bestehen, so wie er das übrigens eh bei einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Hamburger Modells kann.


    Wenn du dich einfach verspätest, warum auch immer, muss diese Zeit natürlich nachgearbeitet werden, so wie jede ausgefallene Stunde sonst ja auch.

  • Nein, ich konkretisiere und der Inhalt ist noch immer der Gleiche.
    Ich hab von Anfang an geschrieben, dass ich in der Wiedereingliederung bin. Das bedeutet: dienstunfähig.
    Wenn man wegen geringen Unpässlichkeiten zu Hause bleiben kann und man diesen Karenztag nicht mit einem Schein belegen muss, was das Ganze sonst ad absurdum führen würde, dann stellt sich mir schon die Frage, warum ich für meinen Einsatz hier bestraft werden soll, denn ich hab nicht verschlafen ,
    sondern eine paroxysmale Tachycardie mit einem Ruhepuls von 138 gehabt. Ich habe gehofft, dass der Betablocker anschlägt und ich in der Schule kurz vorm Ende nicht ausfalle. Niemand aus dem Kollegium, der wegen Glätte, Autobatterie oder weiß der Kuckuck was, später kam, bekam dafür eine Minusstunde, geschweige denn, musste nacharbeiten.
    Mein SLwill nicht aus Fürsorgegründen einen Arztbesuch, sondern er unterstellt grundsätzlich - auch beim Karenztag - den blauen Montag. Im Übrigen ist mein SL amtsärztlich darüber
    Informiert, dass ich a) unter Antikoagulation stehe , weil ich b) gelegentlich anfallsartiges Vorhofflimmern habe. Er muss mich also weder zum Arzt schicken, noch muss er mir was unterstellen.
    Und jaaaa, ohne Amtsarzt geht Wiedereingliederung nicht. Ich war die ganze Zeit unter den Fittichen der Amtsärztin. Aber auch das
    hat nichts mit der Willkür an meiner Schule zu tun. Hier geht es nur um Recht oder Unrecht.


    Und neiiiiin, ich hab mich nicht einfach verspätet oder bin ferngeblieben - ich habe, nachdem ich wieder anrufen konnte, lange vor
    Unterrichtsbeginn angerufen und Bescheid gesagt, was los ist, ich ne entsprechende Tablette nehme, so wie mit Kardiologen
    besprochen, und hoffe, dass sie anschlagen wird. Hätte sie es nicht, hätte ich eh ins Khs gemusst.

  • In einem guten Team schaut man nicht auf die Minuten. Wenn aus besonderen Gründen eine Verspätung vorliegt, dann müssen wir nicht nacharbeiten. Im Gegenzug schauen wir auch nicht auf die Uhr, sondern machen die Arbeit, die notwendig ist. Wie schrecklich der Gedanke, dass man eine Verspätung aus trifftigen Gründen nacharbeiten muss. Wir haben doch keine Stechuhr. Bei so einer Schulleitung macht man sicher Dienst nach Vorschrift. Der Schulleiter sollte mal einen Lehrgang zum Personalmanegment machen. So vergrault man doch die Kollegen. Selbst, wenn was vorgefallen sein sollte, ist Wurst Widerwurst sicher keine gute Personalführungsstrategie. :autsch:


    Ich glaube nicht, dass der Schulleiter rechtlich korrekt gehandelt hat. Ich würde wirklilch mal den Personalrat kontaktieren.

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