Altersentlastung falsch berechnet - muss ich "nacharbeiten"?

  • Liebe Kollegen,



    der Schulleitung ist vor kurzem aufgefallen, dass meine Altersentlastung jahrelang falsch berechnet wurde.
    Trotz meiner Arbeitszeitverkürzung nach dem Sabbatmodell wurde mir in vier Schuljahren (ab 2009/10, Freistellung 2012/13, danach wieder Sabbatmodell)) eine volle Stunde Altersermäßigung gewährt, obwohl mir offensichtlich nur jeweils 0,5 Stunden zustanden.
    Ich bin mittlerweile 60 geworden; die SL beabsichtigt, mich im nächsten Schuljahr die beiden zuviel zugeteilten Stunden "nacharbeiten" zu lassen.
    Meine Frage an Euch: Ist das o.k. oder gibt es Eurer Einschätzung nach eine zeitliche Grenze für die "Rückforderung" fälschlich zugeteilter Entlastungsstunden?


    1000 Dank im voraus!


    Helmut

  • Geh unbedingt zu einer qualifizierten Rechtsberatung. Am besten über die GEW.


    Ausserdem würde ich Forderungen der SL nur dann erfüllen, wenn ein rechtskräftiger Bescheid durch das Amt vorliegt. Irgendwelchen mündlichen Aussagen würde ich nicht vertrauen, sonst wirst du nur über den Tisch gezogen.

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