Liebe Kollegen,
der Schulleitung ist vor kurzem aufgefallen, dass meine Altersentlastung jahrelang falsch berechnet wurde.
Trotz meiner Arbeitszeitverkürzung nach dem Sabbatmodell wurde mir in vier Schuljahren (ab 2009/10, Freistellung 2012/13, danach wieder Sabbatmodell)) eine volle Stunde Altersermäßigung gewährt, obwohl mir offensichtlich nur jeweils 0,5 Stunden zustanden.
Ich bin mittlerweile 60 geworden; die SL beabsichtigt, mich im nächsten Schuljahr die beiden zuviel zugeteilten Stunden "nacharbeiten" zu lassen.
Meine Frage an Euch: Ist das o.k. oder gibt es Eurer Einschätzung nach eine zeitliche Grenze für die "Rückforderung" fälschlich zugeteilter Entlastungsstunden?
1000 Dank im voraus!
Helmut