In der APO-SekI des Landes NRW steht:
§ 22
Allgemeine Versetzungsanforderungen [...]
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. [...]
Was ich leider nicht finde: Wer entscheidet, ob all diese Bedingungen erfüllt sind? Entscheidet das die Schulleitung? Müssen die unterrichtenden Kollegen in der Versetzungskonferenz darüber abstimmen? Könnte mir jemand einen freundlichen Hinweis geben, wo das steht? Danke!