eine rechtliche Frage (NRW):
Inwieweit können volle Klassen (maximale Schüleranzahl 32) in einem Jahrgang ein berechtigter Grund sein, Schüler im Jahrgang darüber nicht sitzenbleiben zu lassen, deren Zeugnis eigentlich eine Wiederholung gemäß der APO-SI notwendig machen würde? Oder müssen die vollen Klassen in dem Jahrgang darunter dann zwangsweise aufgelöst werden, selbst wenn nur ein sitzenbleibender Schüler dann in diesen Jahrgang kommen würde? Inwiefern kann eine Sondergenehmigung für die Erweiterung auf bis zu 35 Schüler pro Klasse eingeholt werden? Wie wird in einer solchen "Dilemmasituation" verfahren?
Nichtversetzung vs. volle Klassen im einzugliedernden Jahrgang
-
-
Keine Ahnung wie die Uhren in NRW ticken (aber unter Rot-Grün ist ja alles möglich, wie die Erfahrung lehrt...).
Zumindest in Nds entscheidet die Versetzungskonferenz über die Versetzung und das Argument "volle Klassen" habe ich noch NIE gehört. Soll sich doch der Schulleiter oder die Behörde Gedanken machen, wie im ANSCHLUSS an eine Nicht-Versetzung damit umzugehen ist. Notfalls müssen der Schule halt mehr Lehrerstunden zugewiesen werden.
Vom Argument "volle Klassen" sollten sich die Mitglieder der Versetzungskonferenz nun wirklich nicht einschüchtern lassen.
Gruß !
-
Von zu vollen Klassen als Grund für eine Versetzung habe ich auch noch nie gehört.
Und wir haben Klassen mit mehr als 32 Schülern.
-
Wenn mehr Schüler da sind, als vom Klassenteiler vorgesehen, wird entweder neu aufgeteilt oder eine Ausnahme gemacht, das geht. Wenn weniger da sind, müssen manchmal Klassen zusammengelegt werden. So ist das zumindest in Hessen. Versetzung ist doch keine organisatorische Entscheidung :D. Wer fragt das denn? Kollege???!!
-
In NRW können mit Sondergenehmigung auch Klassen mit 35 Schülerinnen und Schülern gebildet werden.
Kollege! Sein Direktor möchte das Problem wohl vorzugsweise damit lösen, dass niemand sitzenbleibt. Aber was kann er denn machen, wenn das die Noten der Schüler beim besten Willen nicht hergeben? Wenn ich euch richtig verstanden habe, seht ihr da keine rechtliche Grundlage, rot-grün hin oder her. -
Das Argument "volle Klassen" habe ich durchaus schon gehört und ich wüsste auch sehr gerne, wie damit umzugehen ist.
In den bisherigen Fällen, die mir bekannt sind, wurde das Kind zwar trotzdem in die Klasse gesteckt, aber es gab auch schon viele Diskussionen und sogar den Einwand, das Kind müsse auf die Nachbarschule wechseln. Das halte ich nun für totalen Unfug.
Also falls noch jemand weitere Infos hat (oder rechtliche Grundlagen), wäre ich auch sehr dankbar. -
Bei uns geht es fast ähnlich zu: Schüler mit Versetzungsgefährdung
sollen dringend durchgewunken werden, damit im nächsten Schuljahr in dem
Jahrgang 3 statt wie bisher 2 Klassen existieren können. Sehr
pädagogisch. -
Wir würden uns freuen, wenn man so über den Klassenteiler kommt, das bedeutet ja Lehrerstunden für eine zusätzliche Klasse.
-
Ja, das ist ja auch bei uns der Gedanken. Aber sollte man das auf dem Rücken der Kinder, die in dem Jahrgang schon nicht mitkamen, austragen????
-
Ja, das ist ja auch bei uns der Gedanken. Aber sollte man das auf dem Rücken der Kinder, die in dem Jahrgang schon nicht mitkamen, austragen????
Ich hatte auch nicht zu Ende gedacht! Was ich meinte, war der Klassenteiler der unteren Klassen ... mein Fehler
Werbung