Notenverbesserung und Notenanfechtung 2. Stex in Bayern

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit 2 Wochen die Prüfungen für das 2. Stex hinter mich gebracht und habe nun die Bescheinigung über die vorläufigen Noten bekommen. Ich freue mich, dass ich bestanden habe, aber leider werde ich die Noten für die Plansstelle nicht haben. Leider bin ich sehr über das Ergebnis der "Krawattenoten" überrumpelt worden. Zwar wusste ich, dass ich in meiner Seminarschule keinen positiven Stand habe, da sie mich von Anfang an "abgestempelt" haben. Sie sagten, dass ich zu theadralisch (zu viel Mimik und Gestik) und Schwächen in der Fachsprache habe. Komischerweise habe ich von den beiden Einsatzschulen gute Bewertungen bekommen und nach denen ihrer Meinung ist es super, wie ich die Schüler mit Mimik und Gestik motivieren kann. (Im Vergleich Seminarschule: befriedigend bis ausreichend) Ich weiß, dass die Seminarlehrer die Berichte von den Einsatzschulen zwar berücktigen müssen, aber es in ihren Ermessen liegt, was sie letztendlich berücksichtigen und was nicht. Nach dieser Diskrepanz zw. Seminarschule und Einsatzschule und dem schlechten Stand in der Seminarschule frage ich mich, in wieweit ich die Noten


    1. verbessern


    und 2. die Noten anfechten könnte.




    zu 1. Ich habe mich schon etwas über die Notenverbesserung informiert, aber habe leider keine konkreten Information über Anmeldefristen gefunden. Das Verfahren zur Notenverbesserung dauert so viel ich weiß 1 Jahr, muss ich dann dauernd an der Seminarschule sein, oder könnte ich z. B. währenddessen an einer Privatschule arbeiten? Ausserdem wäre ich über jegliche Erfahrungsberichte von Euch sehr dankbar.


    zu 2. Ich habe Anwälte, die sich auf Prüfungsrecht spezialisiert haben, herausgesucht und festgestellt, dass ich keinen in Bayern gefunden habe. Kennt ihr vllt. jemanden? Kennt ihr die Frist, bis wann ich diese Notenanfechtung ans kumi schicken muss? Auch hier bin ihc über Erfahrungsberichte sehr dankbar.




    Könntet ihr mir bitte weiterhelfen? Ich bin schon ziemlich verzweifelt, da es eigentlich auch von vielen Informationsstellen so rausklingt, dass Seminarlehrer einem die Hölle im Ref bereiten können und dürfen, weil dies nach dem Gesetz auch schwer anzufechten ist.


    Vielen Dank schon mal!




    Viele Grüße


    Krusmynta

  • Nur zur Klarheit: Die "Krawattennoten" sind Unterrichtskompetenz, erzieherisches Wirken und Handlungs- und Sachkompetenz, die insgesamt 5/13 der Gesamtnote des ZWEITEN Staatsexamens ausmachen, das wiederum zusammen mit dem ersten Staatexamen (Verhältnis 1:1) verrechnet wird?


    Zur Unterrichtskompetenz (aus der Prüfungsordnung für das 2. Staatsexamen): " Die Leiter oder Leiterinnen der Einsatzschulen teilen ihre Beobachtungen nach Anhörung der Betreuungslehrkräfte dem Leiter oder der Leiterin des Studienseminars mit, der oder die sie bei der Bewertung der Unterrichtskompetenz berücksichtigt."


    zur erzieherischen Kompetenz: " Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt der Leiter oder die Leiterin des Studienseminars auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte ein Gutachten, in dem die erzieherische Kompetenz eines jeden Prüfungsteilnehmers und einer jeden Prüfungsteilnehmerin unter Verwendung der Notenstufen des § 8 dieser Prüfungsordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 LPO I bewertet wird. 2 Tätigkeiten in Schülerheimen, Tagesheimen, Tagesstätten, Schulvorbereitenden Einrichtungen und Einrichtungen der pädagogischen Frühförderung, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes abgeleistet werden, sind in die Bewertung der erzieherischen Kompetenz einzubeziehen, ebenso Lehrgänge und Lehrveranstaltungen (z. B. Schulwandern, Schulspiel, Sprecherziehung, Verkehrserziehung), die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durchgeführt werden. 3 Beobachtungen hinsichtlich der Tätigkeit in einem Erweiterungsfach nach dem Zweiten Teil dieser Prüfungsordnung können bei der Bewertung der erzieherischen Kompetenz angemessen berücksichtigt werden. 4 § 22 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend."


    Da steht nichts mehr davon, dass die Einsatzschulen hier berücksichtigt werden können / sollen.


    Handlungs- und Sachkompetenz: "Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt der Leiter oder die Leiterin des Studienseminars auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte ein Gutachten, in dem die Handlungs- und Sachkompetenz eines jeden Prüfungsteilnehmers und einer jeden Prüfungsteilnehmerin unter Verwendung der Notenstufen des § 8 dieser Prüfungsordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 LPO I bewertet wird. 2 Die Mitwirkung bei Prozessen der Inneren Schulentwicklung ist dabei zu berücksichtigen."


    Auch hier nichts zu den Einsatzschulen.


    Bei der "Krawattennote" zählt das Ergebnis von Unterrichtskompetenz und erzieherischer Kompetenz dreifach, die Handlungs- und Sachkompetenz zweifach. Die ganze "Krawattennoten" macht dann 5/13 der Gesamtnote des 2. Staatsexamens aus.
    Es scheint, als könntest du höchstens die Note der Unterrichtskompetenz anfechten, wenn du beweisen kannst, dass dein SeminarLEITER die Berichte der Einsatzschule gar nicht berücksichtigt hat. Das halte ich für ziemlich unmöglich.
    Davon abgesehen musst du selbst beurteilen, wie viel es dir bringen würde (angesichts der oben beschriebenen Gewichtung), wenn sich die Note in Unterrichtskompetenz ändert.

  • Danke DeadPoet,


    genau die Unterrichtskompetenz, erzieherische Kompetenz und Handlungs- und Sachkompetenz meine ich. In der erzieherischen Kompetenz steht auch, dass "2 Tätigkeiten in Schülerheimen, Tagesheimen, Tagesstätten, Schulvorbereitenden Einrichtungen und Einrichtungen der pädagogischen Frühförderung, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes abgeleistet werden, sind in die Bewertung der erzieherischen Kompetenz einzubeziehen, ebenso Lehrgänge und Lehrveranstaltungen (z. B. Schulwandern, Schulspiel, Sprecherziehung, Verkehrserziehung), die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durchgeführt werden" berücksichtigt werden müssen. D.h. doch wenn ich in der Einsatzschule eine Exkursion mit 10. Klassen nach Berlin mitgemacht habe (Refs dürfen ja nie alleine mit den Schülern unterwegs sein), dann müsste es doch mitberücksichtigt werden, oder? Ich habe am Montag nach den Ferien die Einsichtnahme in die Gutachten, da bin ich gespannt in wieweit sie v.a. die Unterrichtskompetenz aus den Einsatzschulen berücksichtig haben. Ich habe auch gehört, dass die Seminarlehrer auch gegensätzlicher Meinung zur Einsatzschule haben können und das dies auch schon unter "Berücksichtigung" zählt. Stimmt dies?

  • Nur ganz kurz: soweit ich weiß, sind mit Lehrgängen und Lehrveranstaltungen Fortbildungsveranstaltungen gemeint (zum Thema Schulwandern z.B.), aber nicht die Begleitung einer Klassenfahrt.

  • Wenn du mitgefahren bist, dann wird dies miteinbezogen, aber erwarte bitte nicht, dass der Umstand, mitgefahren zu sein, gleich die erzieherische Kompetenz um eine Note verbessert. Ausschlaggebend sind Sache wie ob man seine Klasse im Griff hat, der Umgang mit schwierigen Schülern, Einhaltung von Regeln etc. Wenn du auf der Berlin-Fahrt etwas besonderes geleistet hast, ist es etwas anderes, aber als Begleitperson dabei zu sein ist keine besondeere Leistung, die gleich eine ganze Note ausmacht.
    Und ja, Seminarlehrer können auch gegensätzlicher Meinung zur Einsatzschule sein, wenn sich das Gutachten mit ihren eigenen Beobachtungen überhaupt nicht deckt.


    Sarek

  • Dein Seminarleiter wird entsprechende Aufzeichnungen und Beobachtungen über dich haben, die seine Benotung untermauern.


    Willst du dir diesen Stress wirklich antun???

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