Hallo!
Ich besuche derzeit ein bayrisches Gymnasium. Nachdem eine neue Lehrerein die Aufsicht über die Bibliothek übernommen hatte, wurde eingeführt, dass sein Jahreszeugnis nur erhält, wer bis zum letzten Schultag alle Bücher abgegeben hat. Ein Buch hatte ich verloren und musste es neu bestellen (was ich auch rechtzeitig getan habe!), aber da die Bestellung länger als gewöhnlich dauerte, bekam ich kein Zeugnis, sondern nur einen Zettel, der meine Eltern über den Zeugnisverbleib informierte. Wegen Urlaub, eigener Abwesenheit und der der Lehrerein während der ferien bekam ich ihr Zeugnis also erst anfang des nächsten Schuljahres.
Meine Frage nun, ist dieses Verfahren zulässig?!
Mal ganz abgesehen davon, dass man ja praktisch das ganze Jahr nur auf dieses eine Blatt Papier hinarbeitet und dies dann nicht ausgehändigt bekommt, meine ich, dass diese Methode selbst bei den "wirklichen" Pappnasen nichts bringt. Wer seine Bücher absichtlich (solls auch geben...) nicht bis zum Unterrichtsschluss abgibt, wird das auch auf diese Weise nicht tun, da das meist die Schüler sind, die eh sitzenbleiben bzw. die Schule verlassen.
Habt ihr eine Ahnung, ob das erlaubt ist?
Vielen Dank schonmal im Vorraus,
A.
Zeugnis einbehalten erlaubt?
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Hallo!
Das ist schon erlaubt. Es geht dabei auch um beschädigte Bücher, für die erst noch bezahlt werden muss. Das Zeugnis einzubehalten ist ein erfolgreiches Druckmittel, um Eltern zum Bezahlen der kaputten Bücher anzuhalten. Sonst würde man bei manchen noch nach Jahren auf sein Geld warten... Leider ist es bei vielen Schülern/Eltern nicht selbstverständlich, verlorene bzw. unbrauchbar gewordene Bücher zu bezahlen, so dass die Schule sonst auf den Kosten für in der Summe doch vielen neuen Büchern sitzen bleiben würde.
Liebe Grüße,
Kerstin -
Zitat
Hallo!
Das ist schon erlaubt. Es geht dabei auch um beschädigte Bücher, für die erst noch bezahlt werden muss. Das Zeugnis einzubehalten ist ein erfolgreiches Druckmittel, um Eltern zum Bezahlen der kaputten Bücher anzuhalten. Sonst würde man bei manchen noch nach Jahren auf sein Geld warten...
Wir hatten über ähnliche Maßnahmen diskutiert und waren der Meinung, dass es nicht rechtens ist.
Das Zeugnis dokumentiert einen Verwaltungsakt, wenn es um die Versetzung bzw. einen Abschluss geht, der widerspruchs- und bei Ablehnung klagefähig ist. Um die Rechte des Schülers bzw. seiner Eltern zu wahren, muss es an den vom Ministerium genannten Termin ausgeteilt werden.
Wenn es nicht um die Versetzung/den Abschluss geht, fällt das Zeugnis zwar nur unter Verwaltungshandeln. Aber auch hier muss m.E. das Recht gewährleistet sein, auf dem Beschwerdeweg ggf. rechtzeitig Beschwerde einzulegen. Das Zeugnis könnte ja z.B. nötig sein, um sich an einer anderen Schule zu bewerben, einen Praktikumsplatz zu erhalten,...
Und zum Schluss fällt es unter das zur Erziehung gehörende Recht der Eltern, über den Leistungsstand ihres Kindes informiert zu werden! -
also bei uns war es wenigstens beim abizeugnis so, das halt "nur" ne beglaubigte kopie rausging (an über 60 % der schüler)
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Hab da wohl eine ziemlich harte Meinung... Bei uns an der Schule wird das auch so gemacht und ich finde das völlig ok... Dann muss man halt seine Bücher abgeben und nicht schludern...
Gruß
Maren -
Zitat
Das Zeugnis dokumentiert einen Verwaltungsakt, wenn es um die Versetzung bzw. einen Abschluss geht, der widerspruchs- und bei Ablehnung klagefähig ist. Um die Rechte des Schülers bzw. seiner Eltern zu wahren, muss es an den vom Ministerium genannten Termin ausgeteilt werden.
Wird eine beglaubigte Kopie ausgehändigt und nur nicht das Original, ist diesen verwaltungsrechtlichen Vorgaben wohl Genüge getan. Ein Verstoß wäre es sicher, falls keinerlei Zeugnis ausgehändigt wird.
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@ Alias: Zur Info der Eltern bestimmt o.k. M.E. fraglich beim Abgangszeugnis/Nachweis eines erreichten Abschlusses.
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