Also ich möchte hier mal eine Frage loswerden zum Thema :
Behinderungen in der Schule.
Es gibt ja den Passus "Nachteilsausgleich" in fast allen Schulgesetzen.
Je nach Engagement, Laune oder ich weiß nicht so genau wie es bemessen wird, wird dieser Passus angewendet auf
a) körperliche Beeinträchtigung
b) Lernbehinderungen
In allen vorstellbaren Abstufungen.
Ich kenne Fälle, da läuft ein ADS Kind unter Nachteilsausgleich.
Genauso aber auch sehbehinderte Kinder.
Oder autistische Kinder.Oder einfach nur LRS.
Aber nicht Dyskalkulie, die gibt es nämlich nicht.
Ich wüsste jetzt gerne mal :
Wer stellt den Bedarf an Nachteilsausgleich fest?
Gibt es verbindliche Regelungen?
Wie setzt ihr den Nachteilsausgleich um?
Gibt es Handlungsanweisungen dazu?
Kennt sich da einer aus hier?