Darf man (NRW) Kopiergeld einsammeln, wenn die Schule kein Kopierkontingent zur Verfügung stellt, oder wenn ein solches Kontingent überschritten würde? (Besonders rechtliche Hinweise wären nett. Danke!)
Kopiergeld nehmen?
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Ich habe keinen rechtlichen Beleg parat, bin mir aber ziemlich sicher, dass es nicht gestattet ist. Wir lösen das ganze dadurch, dass wir Kopiergeld-Spenden einsammeln (einen Richtbetrag pro Kind und Halbjahr nennen wir) und das läuft auch ganz gut so (aber die Eltern der Grundschüler sind da möglicherweise auch eher bereit, was zu geben). Also es geben nicht alle was, aber schon viele und wir fahren gut damit.
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Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht, aber die Schulen, an denen ich in NRW beschäftigt war / bin, haben alle ein Kopiergeld (6-12 Euro pro Jahr pro Schüler, in der Regel ein höherer Betrag in der Oberstufe), um eben die Kopierkosten zu decken (wir LehrerInnen können an meiner Schule frei kopieren).
Ich habe aber auch an einer Schule gearbeitet, an der die Oberstufen-SV gegen dieses System gestimmt hatte, weil es eben unfair sei, wenn man kein Päda hätte sondern nur Chemie, wo es ein so tolles Lehrwerk gab. Da hat jeder Lehrer eine Strichliste geführt und in regelmässigen Abständen Geld von den Schülern des jeweiligen Kurses eingesammelt. Da haben die Schüler auch Geld für die Kopien bezahlt.chili
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Rein rechtlich dürfte ein "zwangsweises" Einsammeln von Kopiergeld durch die Schule oder eine einzelne Lehrkraft nicht möglich sein. "Freiwillige Spenden" dürften wohl möglich sein, aber wenn sich einer weigert, muss er wohl auch nicht zahlen.
Besonders problematisch innerhalb eines Kurses: Wenn einer der Schüler die vom Lehrer angefertigen Kopien nicht bezahlen will. Aus Gründen der Chancengleichheit gibt's dann nur folgenden Möglchkeiten: Falls der Schüler die Kopien nicht bekommt,dann darf der Inhalt der Kopien nicht Teil der Leistungsbewertung sein (darf also keinen notwendigen Unterrichtsstoff enthalten, womit die Kopien überflüssig werden). Und falls der Schüler die Kopien trotzdem bekommt, dann muss der Lehrer die Kopien aus eigener Tasche zahlen (Umlage auf die anderen, zahlenden Schüler dürfte ebenfalls nicht zulässig sein).
Es gibt m.E. nur eine rechtlich "saubere" Lösung, wenn der Schulträger nicht genügend finanzielle Mittel für Kopien bereitstellt; Den Verzicht auf Kopien. Eingeführtes Lehrbuch und die gute alte Tafel müssen dann reichen.
Gruß !
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Kein Kopierkontingent, keine Kopien. Kein Lehrer kann verpflichtet werden, aus eigener Tasche Unterrichtsmaterialien bereit zu stellen.
Nele
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Das sagt sich leider so einfach. Die Tafel hilft mir nicht, wenn ich einen Primärtext über das z.B. Modelllernen den SuS präsentieren möchte. Außerdem habe ich aj jetzt mit dem Ref angefangen und daher kann ich nicht sagen, dass ich nix anderes außer Tafel und Buch mache, weil die Schule kein Geld dazu hat.
Hmm, in der Uni müssen Studenten ja selber die Sachen audrucken... überlege gerade, ob man das in der Sek II auch so machen könnte..
Die Überlegung kommt daher, dass meine SL auf der letzten Konferenz angedroht hat alle Kontingente zu streichen, weil im Zuge des Abis so viel kopiert wurde..
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Ach sooooooo. Die SL hat gedroht, alle Kontingente zu streichen. Mach dir keinen Kopp, sowas gehört zum rituellen Klappern bei Kostendiskussionen auf Lehrerkonferenzen.
Es gibt allerdings Schulen - bevorzugt Grundschulen - da sind die Kollegen tatsächlich so doof, auf eigene Kosten zu kopieren.
Nele
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Da fehlte was.. eine Kollegin ist an einer Schule, da müssen sie alle Kopien selber zahlen. Und daher kommt eigentlich die Frage (zusammen mit dem anderen Gedanken)
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S.o. Ich - als nicht mehr erpressbarer Lehrer - würde meiner Schulleitung was husten, wenn sie mit so einem Ansinnen ankäme. Das tut sie aber nicht, denn unsere Schule wird professionell und wohlüberlegt geführt.
Nele
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Kopien sind Sachkosten. Diese müssen vom Sachkostenträger der Schule bezahlt werden. Nun kann der Sachkostenträger dem Leiter der Behörde eine Obergrenze für diese Kosten verordnen - die dieser an seine Untergebenen weiter vermittelt.
Ich hole daher so weit aus, weil damit der Hebel aufgezeigt wird, an dem man ansetzen muss:
Der Gemeinderat oder der Kreistag muss der Verwaltung deutlich signalisieren, dass mit den Mitteln für den Geburtstagsempfang des Bürgermeisters die Kopierkosten der Schule für ein Jahr abgedeckt wären... und dass hier die Prioritäten gerade gerückt werden müssen. -
Wobei noch ein ganz erheblicher Unterschied besteht zwischen der sinnvollen und nicht zu beanstandenden Kostendeckelung von Kopien und dem vollkommen inakzeptablen "Lehrer müssen alle Kopien bezahlen".
Nele
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Rein rechtlich dürfte ein "zwangsweises" Einsammeln von Kopiergeld durch die Schule oder eine einzelne Lehrkraft nicht möglich sein. "Freiwillige Spenden" dürften wohl möglich sein, aber wenn sich einer weigert, muss er wohl auch nicht zahlen.
Besonders problematisch innerhalb eines Kurses: Wenn einer der Schüler die vom Lehrer angefertigen Kopien nicht bezahlen will. Aus Gründen der Chancengleichheit gibt's dann nur folgenden Möglchkeiten: Falls der Schüler die Kopien nicht bekommt,dann darf der Inhalt der Kopien nicht Teil der Leistungsbewertung sein (darf also keinen notwendigen Unterrichtsstoff enthalten, womit die Kopien überflüssig werden). Und falls der Schüler die Kopien trotzdem bekommt, dann muss der Lehrer die Kopien aus eigener Tasche zahlen (Umlage auf die anderen, zahlenden Schüler dürfte ebenfalls nicht zulässig sein).
Solche Fälle gab es bei uns auch. Allerdings wurden diesen Schülern die Kopien auf Schulkosten zur Verfügung gestellt (wie auch Bücher und Workbooks), nur mussten sie am Ende des Jahres wieder abgegeben werden. Verknickte oder angeranzte Kopien mussten bezahlt werden. Die Eltern dieser Schüler zahlen nun wieder die "Spende" von 5€ pro Schuljahr.
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Hallo Asfaloth,
rechtliche Informationen findest Du in der bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW 16 -01 Nr 04 im Punkt 2.3.
Es wird unterschieden zwischen "Kopien zu Unterrichts- und Prüfungszwecken" (-> Sachkosten -> Schulträger) und und "Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden.". Diese Kosten muss der Schulträger nicht tragen. Sie sind umlagefähig.Gruß
Nitram -
"Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden.". Diese Kosten muss der Schulträger nicht tragen. Sie sind umlagefähig.
Entscheidend ist wohl der Satz "von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen", d.h. Kopien für Unterrichtsinhalte sind immer nicht umlagefähig, wenn sie den Tafelanschrieb ersetzen. Also für einen Unterricht, der auf Kopien "aufbaut", die eben nicht auf der Tafel erscheinen (oder dem Schüler nicht die (zeitliche) Möglichkeit gegeben wird, die Inhalte ins Heft zu übertragen), darf kein (zwangsweises) Kopiergeld verlangt werden.Gruß !
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Rechtlich ist es meines Wissens so, dass der Anteil der Eltern, der zwangsweise von ihnen eingefordert werden kann, meist mit der Anschaffung bestimmter Bücher ausgeschöpft ist (ca. 40 Euro ). Das zwangsweise Einsammeln über diesen Betrag hinaus ist rechtlich aufgrund der Lehrmittelfreiheit nicht möglich, daher oft die "Spenden"-Lösung an den Schulen. Das halte ich auch für am fairsten, da zum einen dann sozial schwache Familien nicht bezahlen müssen. Zum anderen halte ich es auch nicht für richtig, dass die Päda-Leute mehr Geld zahlen als die Chemiker, nur weil die Chemiker das Glück hatten, dass für ihr Fach ein Lehrwerk aus dem allgemeinen Lehrmitteltopf der Schule angeschafft wurde.
Grüße, jinny -
Joan: Das ist ja mal eine gute Idee! Nur wahrscheinlich schwer nachzuhalten, wenn es mehrere / viele Schüler betrifft.
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Es gibt m.E. nur eine rechtlich "saubere" Lösung, wenn der Schulträger nicht genügend finanzielle Mittel für Kopien bereitstellt; Den Verzicht auf Kopien. Eingeführtes Lehrbuch und die gute alte Tafel müssen dann reichen.
Exakt. So mache ich das seit einiger Zeit auch wieder mehr. Früher habe ich viele eigene Arbeitsblätter erstellt, weil mir die Materialien im Buch nicht ausreichend waren.
Wie ist das bei euch mit Klassenarbeiten? Bei uns wird das Kopiergeld für Klassenarbeiten durch die Schüler bezahlt.
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Bei uns bezahlen auch die Lehrer Kopiergeld. Davon werden auch Office-Lizensen und Büromaterial zur Verfügung gestellt. Wobei das Büromaterial fein eingeschlossen im Sekretariat lagert. Wir dürfen auch privat kopieren, aber das ist eben nicht der einzige Grund, mit dem dieser Betrag erhoben wird, die meisten bezahlen ihn klaglos und aus Gewohnheit.
Ist das eigentlich überhaupt rechtens? Wieso tragen Lehrer ihr Geld zur Arbeit? Könnte man einfach mal beantragen, diesen Beitrag ersatzlos zu streichen?
Wie läuft das bei euch?
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Office Lizenzen? Ich weiß nicht wie aber über unsere Schulemailadresse haben wir kostenlos Zugang zu Microsoft Office 365 wenn wir wollen.
Da würd ich doch eher Open Office nutzen als der Schule so Lizenzen zu finanzieren.Kopiergeld (bzw Mediengeld) zahlen unsere Schüler. 5€ im Jahr. Dafür dürfen wir so viel wir wollen kopieren.
Mit welcher Begründung sollte ich denn Lehrmittel bezahlen? Ich zahl ja auch nicht für deren Bücher und Taschenrechner...
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