Nebentätigkeit in den Sommerferien

  • Guten Tag,


    ich habe momentan eine befristete Stelle als Vertretungslehrer die zum Ende der Sommerferien ausläuft. Zu Beginn der Sommerferien werde ich einen neuen Job in einem Unternehmen antreten. Nach Information der Berzirksregierung ist dies nicht möglich. Wenn ich eine neue Stelle antrete, müsse ich einen Auflösungsvertrag stellen, so die Auskunft. So würden mir allerdings 1,5 Monatsgehälter flöten gehen. Meine Frage ist nun, ob die Bezirksregierung es denn mitbekäme, wenn ich in den Sommerferien schon meine neue Stelle anträte und falls ja, welche (juristischen) Konsequenzen mir drohen?


    Danke für Eure Hilfe!

  • Du möchtest eine Hilfe zu etwas Illegalem?
    An sich ist es doch nett, dass du Geld bekommen hättest (bis zum Ende der Sommerferien), obwohl du nach den Ferien nicht mehr zur Verfügung stehst bzw. ja - wenn keine Ferien wären - gar nicht mehr als Arbeitskraft zur Verfügung stehst, da du ja eine neue Stelle antrittst?
    Du möchtet doppelt kassieren?


    Da erwartest du doch nicht ernsthaft eine Antwort.

  • Du möchtest eine Hilfe zu etwas Illegalem?
    An sich ist es doch nett, dass du Geld bekommen hättest (bis zum Ende der Sommerferien), obwohl du nach den Ferien nicht mehr zur Verfügung stehst bzw. ja - wenn keine Ferien wären - gar nicht mehr als Arbeitskraft zur Verfügung stehst, da du ja eine neue Stelle antrittst?
    Du möchtet doppelt kassieren?


    Da erwartest du doch nicht ernsthaft eine Antwort.


    Angesichts des momentan herrschenden Umgangs mit Vertretungskräften (und hier scheinen die Länder derzeit ja in ansonsten seltener Einmütigkeit zu agieren) liegen moralische Unzulänglichkeiten ausschließlich auf der Seite der öffentlichen Arbeitgeber vor. Ich vermag hier beim TE keinerlei verwerfliche Handlung zu erkennen.


    Leider wird der TE trotzdem kündigen müssen. Der neue AG wird es schon aus rechtlichen Gründen nicht dulden, dass bei Arbeitsaufnahme noch ein weiteres Vollzeit-Arbeitsverhältnis besteht. Konsequenz wäre mit ziemlicher Sicherheit wohl die Kündigung.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • hmmm.... ich sehe das etwas anders:



    1. geht es um einen angestellten Lehrer, keinen Beamten


    2. sollten auch befristet angestellte Lehrer nicht weniger Rechte haben als unbefristete




    zu 1.


    während zumindest offiziell Beamte keine kommerziellen Nebentätigkeiten ausüben dürfen (von der Praxis mal abgesehen), gilt für die wesentlich schlechter bezahlten Angestellten das allgemeine Arbeitsrecht - d.h. nach vorheriger Anzeige der kommerziellen Nebentätigkeit darf diese ausgeübt werden, sofern die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird; dazu Bedarf es keiner Genehmigung - die Schule muss stattdessen formal mit rechtlich wasserdichtem Begründungsschreiben widersprechen


    als Angestellter wird man bei Vollzeit für 39 Stunden bezahlt (macht natürlich die gleiche Arbeit wir Beamte und über tatsächliche Arbeitsbelastung braucht man hier nicht zu diskutieren), bleiben also 9 Stunden



    zu 2.


    auch Angestellte auf Planstellen werden für die Ferienzeit "bezahlt" (bei Beamten bekommt man seinen Sold auch in der Ferienzeit... ich weiß, dass es offiziell ein anderes System ist), ich halte es daher für unfair, hier andere Maßstäbe an befristete Kräfte an zu legen; es gibt hier verschiedene Sichtweisen wie Ferien zu behandeln sind


    - dienen sie zum Ausgleich der Überstunden aus dem Schulbetrieb?


    - soll im Gedanken der Schulaufsicht in der Hälfte der Ferienzeit 39 Stunden gearbeitet werden (Vorbereitung, Korrekturen etc.)?


    Hier sieht man auch, dass sich das System ursprünglich am Bild des Beamten orientiert, dem man seinen Sold gibt und alle Leistungen damit pauschal abgegolten sind, was bei Angestellten offiziell nicht ganz so gilt.


    Wie auch immer - in jedem Fall ist ein Teil der Ferien nicht als Erholungsurlaub zu sehen sondern als stundenreduzierte "Arbeitszeit". Da man hier für die Schule deutlich unter 39 Stunden arbeitet, kann der 2.-Job auch mehr Raum einnehmen. Bei Teilzeitlehrern kann man ohnehin noch ein paar Stunden drauf schlagen.





    Leider gibt es konkret für Lehrer m.E. kaum Rechtsprechung hierzu und die BR sitzt nun mal am längeren Hebel. Schulbehörden kümmern sich offenbar auch nicht immer um allgemeines Arbeitsrecht sondern schauen mit welchen Maßnahmen man sie davon kommen lässt. Der Umstand, das befristete nun genau wie unbefristete Lehrer vermehrt die Sommerferien bezahlt bekommen liegt ja nicht zuletzt an der großen medialen Kritik vor einiger Zeit daran, sie immer die Ferien über zu feuern. Da der GEW (zumindest bei uns in Berlin) die finanzielle und rechtliche Schlechterstellung der angestellten Lehrer gegenüber Beamten aber seit langem auf die Nerven geht, könnte es sich lohnen dort mal anzufragen. Die würden sicher der BR nur zu gerne zeigen, welche Probleme sie sich ins Haus holt, wenn sie Lehrer nicht mehr verbeamtet.


    Du hast also nichts zu verlieren es zu versuchen. Lass dich von der GEW beraten (die sind die Experten). Zeig den Job ordnungsgemäß als Nebentätigkeit gegenüber der Schule an und weise darauf hin, dass diese bei Angestellten nicht genehmigt werden müssen. Schreibe auch, dass bei Widerspruch der begründet werden muss, dass dadurch deine regelmäßige Arbeitszeit in dem Zeitraum bei mehr als 48 Stunden liegt und verweise darauf, dass die Ferien zumindest anteilig nicht als tarfivertraglicher Erholungsurlaub zu anzusehen sind (im Urlaub darfst du tatsächlich nicht Vollzeit kommerziell arbeiten).



    Aber noch mal: frag die GEW, die sind die Experten. Falls bei dir vor Ort aber nur Beamte und verkappte Bildungspolitiker in der GEW sind, kann es auch sein, dass sie dir nicht helfen möchten (dann ruf mal bei der GEW in Berlin an, die haben ein Herz für Angestellte).

  • Ihr Lieben,
    herzlichen Dank für Eure Antworten. Vor allem Nettmensch!


    Aktenklammer, ich kann deine Sicht der Dinge verstehen, doch sehe ich es nicht so, als würde ich doppelt kassieren. Ich habe mir, wie ich finde, die bezahlten Ferien ja durch meine Arbeit verdient. Ich war ein ganzes Schuljahr an dieser Schule. Nun kann ich diese Ferien leider nicht nutzen, doch sehe ich keinen moralischen Grund, warum mir das Geld nicht zustände.


    Die Bezirksregierung meint, dass sie nur 8h Nebentätigkeit genehmigen würde- ich sei nicht der Erste, der in den Ferien "mehrarbteiten" wolle.


    Bezüglich der Steuern sehe ich auch kein Problem, da ich, wie Nettmensch erwähnte, eine zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse 6 hätte, also knapp 50% Abzüge. Trotzdem bekäme ich dann unter dem Strich noch ca. 2400€ raus für die sechs Wochen.


    Meinem neuen Arbeitgeber würde ich es auf jeden Fall melden, denke nur, dass der in Anbetracht der Situation da nichts dagegen hat, da ich ihm ja voll zur Verfügung stehe. Ich frage mich einfach, ob es die Bezirksregierung zwingend erfährt und vor allem, was mir dann blüht.


    Ich werde mal die GEW und Personalrätin kontaktieren.


  • Das mit den 8 Stunden haut ja mit dem was Nettmensch sagt in etwa hin, bei uns wird es nämlich auch als 40 Stunden und nicht 39 gezählt, dann blieben 8h/Woche.
    Und ja, der AG kann es wohl über die neuen Übertragungswege sehen, was du noch an Einkommen hast. Wie das allerdings Datenschutzrechtlich dann wirklich zu sehen ist, ist mir noch unklar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Vor zwei Jahren war ich als Vertretungslehrerin (NRW) und da sollten mir die Sommerferien bezahlt werden (bis Ende August), zum 1. August sollte ich / habe ich mein Ref in NDS angetreten. Ich werde ganz ehrlich erst durch diesen Thread auf die Idee gebracht, dass ich die Erlaubnis der Bezirksregierung in NRW hätte fragen sollen. Das mit der "Nebentätigkeit" war mir klar, aber 1) es waren Ferien (ich hätte mir sonst gerne mein "Urlaubsgeld" auszahlen lassen) und 2) ich habe nur an das Beamtenrecht gedacht.
    Nicht 1 nicht 2, ich habe am Tag meiner Seminarzuweisung sofort Kontakt mit der Seminarleitung in NDS Kontakt aufgenommen, Antrag auf Nebenbeschäftigung für diese 3 Wochen (14 Wochenstunden Unterricht der Vertretungstätigkeit) gestellt. Dieser wurde genehmigt, das Geld wurde mir also weiter ausgezahlt.


    Außer einer LSK 6 hatte ich keine Probleme. Ich bin jetzt sogar in NRW verbeamtet, bei derselben Bezirksregierung.


    chili

Werbung