wenn ein Rötelnschutz besteht (und das es es auch, was die anderen BL in der Zeit prüfen) - kein Rötelnschutz - keine Einstellung (nicht mal für Vertretungsverträge).
naja in nrw wird eindeutig nicht nur auf röteln getestet! bei grundschulehrereinnen wird auf ringelröteln, keuchhusten, masern, mums, z.t hepatitis etc. getestet..
damit man für den entsprechenden fall sofort bescheid weiß.
ich muss auch gestehen, dass ich diese praxis für mehr als fraglich halte nur leute einzustellen die einen rötelschutz haben..(obwohl ich selbst geimpft bin finde ich es immer noch gut, wenn menschen das selbst entscheiden dürfen wogegen sie sich impfen lassen).
außerdem wird bei uns weit mehr abgefragt.. z.b. die arbeitsbedingungen..bei uns darf ab dann kein sport mehr unterrichtet werden, wandertage und aufsichten nur noch auf persönlichen wunsch ect.