Hallo zusammen,
Mal eine Frage an die Experten des Beamtenrechts.
Falls durch Wegfall einer Klasse einzelne Kollegen die Pflichtstunden nicht erfüllen können und nur 5 Stunden weniger geben, wird dann eine Stundenreduktion auf 80 Prozent oder 70 Prozent angeordnet, da ansonsten ja das öffentliche Geld verschwendet wird.
In Zeiten zunehmenden Schülermangels eine interessante Überlegung.