nicht versetzt

  • Möchte mich ganz herzlich für eure Hinweise bedanken, ihr habt mir sehr geholfen.
    Habe mich nun entschlossen noch einmal das Gespräch zu suchen. Im Übrigen ist mir aufgefallen, dass mein Kind zum Abgabetermin der 2. Arbeit krank war (der Krankenschein liegt ja auch der Schule vor). Ist es ratsam, den „Vorgang“ durch das Schulamt prüfen zu lassen?
    Und wie gehe ich dabei vor? Nehme ich einen Termin im Amt war oder schreibe ich einen Brief? Und welche Form, Formulierungen und Frist muss ich beachten?


    @ Remus ich denke dieser Absatz des Gesetzes wurde doch etwas vernachlässigt - danke nochmals für den Tipp
    ich zwinge mein Kind nicht, es ist der eigene Wunsch gewesen nur fehlt manchmal noch die Einsicht, dass man auch was tun muss!! Leider


    @ Ronja blaue Briefe gibt es bei uns nicht, mir ist zumindest kein Fall bekannt

  • Hallo Augenblick!
    Das Ganze hört sich in der Tat merkwürdig an.
    Jetzt weiß ich ja nicht, wie das bei euch in Sachsen ist, aber bei uns reicht eine fünf alleine noch nicht zur Nichtversetzung.
    Hat dein Kind denn noch in einem anderen Fach eine fünf?
    Im Übrigen wäre eine Nichtversetzung wegen Kunst in der Tat mehr als kurios. Man fragt sich doch auch immer, ob es dem Kind hilft, ein Schuljahr zu wiederholen und wenn jemand wegen Kunst wiederholen soll, kann ich da wirklich keinen Sinn drin sehen. Ich war bisher an noch keiner Schule, an welcher man dem Kind nicht noch ganz viele Möglichkeiten eröffnet hätte, sich doch noch eine vier zu verdienen oder eine Gnadenvier gegeben hätte. Wegen Kunst zu wiederholen kann es ja wirklich nicht sein.
    Im Übrigen gibt es doch eigentlich "blaue Briefe" (Bei euch nicht?). Wenn eine Gefährdung der Versetzung nicht damit angekündigt wird, kann man sogar zwei Fünfen bekommen, muss aber trotzdem versetzt werden, da diese wegen der Nichtankündigung nicht versetzungswirksam sind. Soweit auf jeden Fall mein Kenntnisstand.
    Lass nicht locker! Das ganze klingt wirklich komisch (wenn es jetzt wirklich nur an der Fünf in Kunst liegt und ihr vorher gar nicht informiert wurdet)
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Mit den Versetzungsbestimmungen in Sachsen kenne ich mich leider nicht aus. In Hessen ist es so, dass man mit einer 2 oder zwei 3ern eine 5 im Nebenfach ausgleichen kann.
    Dabei wird lediglich unterschieden in Haupt- und Nebenfächer, weitere Abstufungen gibt es nicht. D.h. das Nebenfach Kunst wird genauso behandelt wie z.B. das Nebenfach Biologie oder Chemie. Wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, dann kann man durchaus wegen Kunst ein Schuljahr wiederholen.
    Ob das päd. gesehen Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.


    Grundsätzlich besteht zwar eine Informationspflicht der Eltern, allerdings nur, wenn sich schlechte Leistungen abzeichnen. Dies liegt in dem Fall deines Kindes evtl. nicht vor, weil der Kunstlehrer wohl die Leistungen nicht so schlecht bewertet hätte, sondern die Note nur durch Leistungsverweigerung zustande kam. Das war vermutlich nicht abzusehen, weil man in Kunst ja Zeichnungen häufig nachreichen kann.


    Rein rechtlich ist meines Erachtens daher einer Nichtversetzung kaum etwas entgegen zu setzen.


    Moment mal - ich habe gerade mal nach den Versetzungsbestimmungen in Sachsen gegoogelt und habe folgendes gefunden:

    Zitat

    Sechster Teil - Versetzung, Wiederholung
    § 23 Versetzungsbestimmungen
    (1) In die nächsthöhere Klasse werden diejenigen Schüler versetzt, die aufgrund ihrer Leistungen in allen Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind. Dies ist der Fall, wenn die Schüler in allen Fächern mindestens die Note "ausreichend" erzielt haben oder die nicht ausreichenden Leistungen in einzelnen Fächern nach Maßgabe von Absatz 2 und 3 ausgleichen können. (2) Für den Notenausgleich gilt folgendes: 1. In den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Physik, Chemie und dem Profilfach kann die Note "ungenügend" nicht und die Note "mangelhaft" höchstens einmal durch die Note "befriedigend" oder besser in einem anderen der vorgenannten Fächer ausgeglichen werden. 2. In den nicht unter Nummer 1 genannten Fächern kann die Note "ungenügend" nicht und die Note "mangelhaft" durch die Note "befriedigend" oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen werden.


    Ich weiß natürlich nicht, ob diese Verordnung noch aktuell ist, aber ich denke mal, es würde sich für dich lohnen, da nochmal genauer nachzuforschen. (Seite vom Kultusministerium z.B.).



    edit: Ronja: In Hessen kann trotz nicht verschicktem "blauem Brief" eine Nichtversetzung erfolgen. Auch, wenn es nur eine 5 ist.



    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Also ich habe auch mal gegoogelt:
    http://www.sachsen-macht-schule.de/recht/sogybeka.pdf


    Demnach kann eine 5 in Kunst tatsächlich nur durch eine ZWEI, und nicht durch eine Drei ausgeglichen werden.


    Über die Vorgänge an der Schule kann ich nichts sagen. Ich denke aber auch, dass eine Leistungsverweigerung tatsächlich zu einer solchen Endnote führen kann. Ich persönlich würde Eltern umgehend anrufen und über die Leistungsverweigerung informieren, habe dies im letzten Schuljahr auch getan. Dann würde ich eine kurze Frist geben, in der die Arbeit nachgeliefert werden kann. Das Kind erhält dann zwei Noten für die Arbeit, eine 6 und ein x, was auch immer es dann produziert. Ist zwar nicht gerade gönnerhaft, kann aber das Schuljahr retten. Und die anderen Kinder haben keinen Anreiz, es ihm gleichzutun.
    Hierzu ist Seite 12, Paragraph 19 (5) höchst interessant!


    Ich kann allerdings die Auffassung nicht teilen, das Kind müsse wegen Kunst das Schuljahr wiederholen. Genauso kann man sagen, dass Kind muss wegen aller anderen Fächer das Schuljahr wiederholen, denn es hat ja nirgendwo eine Zwei. Und auch wenn diese Sicht vielleicht auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich ist, so liegt dort tatsächlich ein guter Teil des Problems. Ich erlebe es häufig, dass Schüler sich am Gymnasium nur noch mühsam über Wasser halten, aber aus verständlichen Gründen nicht die Schulform wechseln wollen. Evtl. wäre es sinnvoll darüber nachzudenken, ob das Kind in die nächste Klasse einer Realschule (Sachsen: Mittelschule?) versetzt werden könnte. Sofern der Anteil der nur noch ausreichenden Noten groß ist, würde ich darüber sehr ernsthaft nachdenken. Denn wenn Schule keinen Erfolg mehr liefert, wird sie zur Qual. Und dann ist Verweigerung eine logische Konsequenz.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Ups, ja, Remus hat Recht. Ich habe mich durch die Begriffe verwirren lassen. Das von mir oben waren die Bestimmungen an Mittelschulen. Irgendwie dachte ich, damit seien Sek.I-Schulen gemeint.
    :rolleyes:

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    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Suche dringend einen Rat.
    Mein Kind besucht ein Gymnasium, Sekundarstufe 1 in Sachsen. Die Noten sind nicht berauschend und lagen bisher bei 3 bzw. 4. Mir wurde aber durch Lehrer die nötigen geistigen Voraussetzungen bestätigt und dass ein Schulwechsel nicht nötig sei. Allerdings steht bei den Freizeitinteressen meines Kindes die Schule nicht an erster Stelle, was ich sehr bedaure -aber nicht ändern kann.
    Ich war im Mai zu einem Gespräch, dass die Noten wie immer in diesem Bereich liegen, hier und da mal eine Hausaufgabe vergessen wird und mehr Anstrengungsbereitschaft gezeigt werden könnte, das Schuljahr aber bewältigt wird.
    Nun erhielt ich einen Anruf, dass mein Kind nicht versetzt wird, weil es in Kunst die Note 5 erhält (auf 2 nichtabgegebene Zeichnungen eine Note 6) und keine 2 in einem anderen Fach als Ausgleich vorhanden ist.
    Diese Nachricht von der Note 5 erhielt mein Kind mit einem Lächeln auf den Lippen. Möchte hinzufügen, dass aus meiner Sicht diese Kunstlehrerin bereits seit Klasse 5 mein Kind nicht mag und ihm gegenüber weder päd. Geschick noch Feintakt an den Tag legt.


    Besteht diesbezüglich eine Informationspflicht der Eltern?
    Schließlich habe ich mich im Mai erkundigt und man hätte hier noch gegensteuern können. Finde es merkwürdig aufgrund von nichterbrachten Leistungen im Fach Kunst ein Schuljahr zu wiederholen.
    Vielen Dank!
    Eine besorgte Mutter

  • Also, was ist zu tun? Die Zeugnisskonferenzen sind bereits gewesen, wenn ich den Ferienkalender richtig lese. D.h. die Nichtversetzung ist bereits rechtskräftig beschlossen.


    Die Krankheit am Abgabetermin wäre nur dann relevant, wenn das Kind die Arbeit danach noch abgegeben hat, sie aber als ungenügend gewertet wird. Da die Arbeit aber gar nicht abgegeben wurde, wird diese Tatsache keine Rolle spielen.


    Zum weiteren Vorgehen: An meiner Schule wäre ein Gespräch mit dem Rektor sicher die erfolgreichste Vorgehensweise. Wenn unstrittig ist, dass fehlende klassenarbeitswertige Leistungen den Eltern nicht angezeigt wurden, besteht die Möglichkeit, dass der Schulleiter nochmals mit dem Kunstlehrer ernsthaft spricht, insbesondere, wenn er glaubt, in einen Rechtsstreit zu unterliegen. Evtl. wird dann auf Grund dieses Fehlers die Konferenz neu angesetzt. Wenn das funktionieren soll, dann muss es rasch gehen. Ansonsten würde ich mich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten, da auch das Schulamt keine Lust haben wird, einen Prozess anzustacheln.


    Ich möchte aber nochmals auf meinen sehr ernst gemeinten Hinweis zurückkommen: Ein Kind, was nur noch Dreier und überwiegend(?) Vierer produziert, erfährt am Gymnasium keine optimale Förderung mehr. Das es den Verbleib dort wünscht, zweifele ich gar nicht an. Prestigedenken und soziale Kontakte sind oft der Grund des Kindes. Aber wenn ihr Kind sitzen bleibt, dann bleibt es wegen ausnahmslos ALLEN Fächern sitzen! Denn nur eine bessere Note in einem beliebigen Fach würde seine Versetzung bewirken. Insofern ist die Nichtversetzung schon ein Problem der gesamten Schulleistung.


    Ich kenne die Qualität und die Zustände der ortlichen Mittelschulen nicht. Ich habe schon mehrfach in Konferenzen dafür plädiert, dass Schüler mit ähnlichen Leistungen ein "nicht versetzt" am Gym aber "versetzt" an der Realschule erhalten. Häufig verlasssen diese Schüler dann die Schule erst einmal recht traurig. Viele dieser Schüler tauchen aber zu Klassenfeiern etc. mal wieder auf. Und dann sind sie oft wie neu geboren: "Sie werden es nicht glauben, ich habe jetzt eine Zwei in ...", "Ich bin der/die Klassenbeste geworden" etc. Jedesmal wenn dies vorkommt, bin ich froh, diese unangenehme Entscheidung vorgenommen zu haben. Oft kehren die Schüler mit einem erweiterten Sek1 Abschluss an das Gymnasium zurück. Sie sind dann nicht unbedingt intelligenter geworden, haben aber mehr Selbstvertrauen und geben nicht so schnell auf - und schaffen dann auch oft ihr Abitur. Leistung braucht auf Dauer den Erfolg! Und für mich klingt das so, als ob ihr Kind an seiner jetzigen Schule keinen Erfolg mehr erfährt. Darin liegt das eigentliche Problem.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

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