Befangenheit

  • Hallo,
    ich bin schon seit ca. einem halben Jahr an einer Schule (eine Art Privatschule, die aber staatl. anerkannt ist).


    Der Schulleiter (der mich am Ende meines Refs. auch begutachten muss) hat mich schon seit ich dort angefangen habe gefressen....
    Höre aber auch zahlreiche Gerüchte, dass es dort, seit er dort Schulleiter geworden, es im Lehrerkollegium immer schlechter wird (Atmosphäre etc.).
    Es wurde mir auch bestätigt, dass der Schulleiter (wenn er an einer staatl. Schule wäre nicht soviel Macht hätte bzw. seine Macht missbrauchen würde..


    Ich überlege mir, ob ich einen Antrag auf Schulwechsel wg. Befangenheit stellen soll, bevor ich das Ref. nicht schaffe?
    Oder mir eine Rechtsschutzversicherung bzw. GEW-Rechtschutz zu legen sollte, damit der Schulleiter (der anscheinend mit vielen seiner Kollegen so umgeht) mal gebremst wird?

  • ...damit der Schulleiter (der anscheinend mit vielen seiner Kollegen so umgeht) mal gebremst wird?


    Märtyrertum funktioniert i.d.R. nicht so gut. Es geht m.E. im Moment nicht darum den Schulleiter zu bremsen, sondern darum, dass DU deinen Abschluß vernünftig hinbekommst.
    Du bist von deinem Schulleiter und der Prüfungskommission abhängig, also mach das, was sie hören/sehen wollen.
    Wenn du deinen Abschluß in der Tasche hast bist du nicht mehr derartig abhängig, dann kannst du anders handeln.
    Ist leider so, das kann man nicht wirklich ändern, aber eine Beratung kann sicher nicht schaden.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in NRW enthalten nicht das Konzept der Befangenheit und Regelungen dafür. Verwaltungsrechtlich hast du ein normales Widerspruchsrecht, aber das greift erst mit der Verkündung des Examensergebnisses als Verwaltungsakt. Ein anderer Weg ist der über den Dienstweg an deinen Seminarleiter mit dem Appell an die Fürsorgepflicht, sollte Ausbildungssituation unerträglich erschwert sein. Drittens stünde dir der Weg über den Personalrat offen.


    Für all das gilt aber, was SteffdA geschrieben hat - deine Aufgabe ist nicht, einem Schulleiter in den Arm zu fallen, sondern deine Ausbildung und dein Examen heil über die Bühne zu bringen! Es ist leider so, wie es ist - im Referendariat ist man in einem extremen Abhängigkeitsverhältnis und ganz ganz unten in der Nahrungskette...


    Nele

  • Es gibt leider immer wieder Kollegen, die neue oder schwächere Kollegiumsmitglieder für ihre eigenen Ziele instrumentalisieren. Deine Kurzbeschreibung hört sich etwas danach an.
    Du bist als Ref nur temporär an der Schule und hast die schwächste Position im Kollegium. Lass die etablierten Kollegen ihre Kriege lieber alleine führen.


    Wie schon von den Vorrednern gesagt, muss deine Priorität dein Abschluss sein. Jegliche Verwicklung in Kollegiumsintrigen ist da zuverlässig schädlich.

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