Gehört es zu den Aufgaben der stellvertrenden Schulleitung den Stundenplan zu erstellen? Oder kann diese Aufgabe auch an andere delegiert werden?
Gruß, Sofie
Aufgaben der stellvertrenden Schulleitung
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Hallo Sofie,
wenn der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein vom 18. Mai 1998 noch gilt, gehört Stundenplan-Erstellung zu den Aufgaben der stellvertretenden Schulleitung.
An die Möglichkeit einer Delegation glaube ich bei dieser zentralen Aufgabe eher nicht.Gruß
Nitram -
An der Schule einer Freundin hat der neue Stellvertreter das Erstellen des Stundenplans abgegeben, weshalb ein bisschen Aufregung im Kollegium war... Also möglich scheint es schon zu sein. Wie es denn an anderen Schulen?
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An keiner der Schulen, an denen ich bis jetzt war, hat der Stelli die Stundenpläne gemacht.
Nele
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Zitat
An keiner der Schulen, an denen ich bis jetzt war, hat der Stelli die Stundenpläne gemacht.
an allen Schulen, an denen ich bis jetzt, hat immer der Stellv. die Stundenpläne gemacht. Bundeslandübergreifend.
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Ergo geht es so oder so.
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Zitat
Ergo geht es so oder so.
Zustimm: An der Hälfte der Schulen, an denen ich war, hat das der Stellvertreter gemacht. Ebenfalls: Bundeslandübergreifend.
(Macht's nicht der Stellvertreter, macht es ein Koordinator in der erweiterten Schulleitung oder sogar ein "normaler" Kollege mit entsprechender Entlastungsstundenausstattung. Letzteres ist natürlich Luxus (wenn man bedenkt, dass es viel zu wenige Entlastungs-/Anrechenstunden je Schule gibt).) -
Bei uns hat der stellvertretende Schulleiter auch nichts damit zu tun.
Die Stundenpläne macht schon seit Jahren einpupsnormaler A13-Kollege, der dafür 4 oder 5 Deputatsstunden bekommt -
Es gibt Aufgaben, die die Schulleitung nicht deligieren darf, aber das sind normalerweise Einstellungs-, Diziplinar- und Personalangelegenheiten (z.B. Beurteilungen für Beförderungs- oder Ausbildungsverfahren zu erstellen) Meines Wissens ist das in jedem Beamtenrecht so, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich sähe auch keinen Grund, warum eine Schulleitung normale Organisations- und Managmenttätigkeiten nicht deligieren dürfen sollte.
Nele
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P.S. Man kann sehr interessante Untersuchungen zum Delegationsprinzip an Schulen finden, wenn man nach "Schulleitung Delegation" googelt. Tenor ist, dass eine gut organisierte Delegation eine gute Sache ist, weil sie sowohl die Schulleitungen für wichtige Aufgaben entlastet als auch Transparenz schaffen kann. (Nota bene, "kann"!) Interessanterweise wird an Berufskollegs am meisten deligiert, an Grundschulen am wenigsten.
Nele
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Ich glaube, bundeslandübergreifendes "an meiner Schule ist aber.." hilft nicht viel. An Schulen werden auch Regeln umgangen und gebrochen, manchmal durchaus sinnhaft, manchmal nicht, von daher ist das aussagelos.
In den meisten Bundesländern heißt es in der Dienstordnung oder im Schulgesetz, dass die Schulleitung sich selbst einen Geschäftsverteilungsplan gibt. Und dass schulorganisatorische Aufgaben delegiert werden können, dann die Stunden, die als Deputat der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet sind, an den Kollegen gehen müssen, der die Tätigkeit ausführt.
Im Schulgesetzt Schleswig Holstein steht dazu:
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
(Schulgesetz - SchulG)
Vom 24. Januar 2007*
§ 33
Schulleiterinnen und Schulleiter(...)
(6) Die Schulleiterinnen und Schulleiter können ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und andere Lehrkräfte beauftragen, Teile ihrer Aufgaben in ihrem Auftrag zu erfüllen.
http://www.gesetze-rechtsprech…l=bsshoprod.psml&max=trueWas die Aufgaben sind, ist ja schonw eiter oben durch einen verlinkten Erlass definiert worden.
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Danke für eure Antworten! Meine Freundin (auch an einem Gym in SH) erzählte mir, dass es an ihrer Schule sehr viel Aufregung darum gegeben hätte, weil der Stellvertreter diese Aufgabe abgegeben hat. Ich hatte mir vorher darüber noch nie Gedanken gemacht, da ich noch nicht lange dabei bin und (noch) keine Ambitionen habe, in die Schulleitung zu gehen
Aber ich finde es ganz interessant, dass es wohl gar nichts Besonderes ist, Aufgaben zu delegieren, zumal in diesem Fall auch Deputatsstunden angerechnet werden.
Unverständlich ist dann aber die Aufregung darum... -
In Berlin z.B. kann das auch die erweiterte Schulleitung machen, einige Schulleiter wollen aber selber Hand anlegen, genauso wie an anderen Schulen das nur der Konrektor macht.
Es ist aber eine Aufgabe der Schulleitung, inklusive erweiterten Schulleitung. Und wie die sich zusammensetzt ist ja in jeder Schule anders. Ist genauso wie mit dem Vertretungsplan.
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In Niedersachsen hat die stellvertretende Schulleitung nur eine einzige Aufgabe: Den Schulleiter während der Abwesenheit zu vertreten. Mehr nicht.
Dass Konrektoren den Stundenplan machen, ist zwar sehr verbreitet, steht aber nirgendwo. An meiner Schule macht den Vertretungsplan und Stundenplan jemand anders, es wurde also delegiert.
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Bei uns machen die Abteilungsleiter die Einsatzpläne für ihre jeweiligen Bereiche, der stellvertretende Schulleiter koordiniert (damit z.B. Kollege A nicht micht 40 Stunden verplant wird, Kollege B dafür nur mit 10) und macht den eigentlichen Stundenplan.
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