schullaufbahnempfehlung-rechtlich
Wer hat einen rechtlichen Rat, wie man eine ganz offenbar falsche Schullaufbahnempfehlung korrigieren lassen kann?
Es eilt von der Zeit her!
Das Zeugnis ist vom Notenbild her eine eindeutige RS-Empfehlung (2-3), Arbeits- und Sozialverhalten sind gut, Kind ist sehr fleißig, bemüht, hat immer die Hausaufgaben, war Klassensprecher.
Dennoch bekam das Kind eine HS-Empfehlung...- u.U. ein "Racheakt" für "nicht willfähriges Verhalten" der Eltern...
(das liegt für Informierte hier sehr klar auf der Hand)
Klar kann man das Kind dennoch zur RS schicken, - so weit ich informiert bin, hat die Schullaufbahnempf. aber doch rechtliche Auswirkungen z.B. auf die Möglichkeit der Klassenwdh.
Wie sind die Anfechtungsmöglichkeiten bei einer so offensichtlich falschen Empfehlung?
So eine "Empfehlung" ist ja eigentlich ein Verwaltungakt - insofern "widerspruchsfähig" - Wo steht das Gesetz dafür???
Eilt!!!
Liebe Grüße, Cecilia