UE Geschichte Methodenkompetenz richtig einordnen

  • Hallo!


    Ich plane gerade eine Geschichtsstunde, 45 Minuten, für eine Oberstufe.


    Es geht in dieser Unterrichtsstunde um den Auschwitzprozess, als
    methodischen Schwerpunkt wollte ich die Arbeit mit einem vom Hessischen
    Rundfunk aufbereiteten Aussagen vom Auschwitzprozess nutzen. Diese
    Aufbereitung sieht folgendermaßen aus: Originalaussagen werden
    unkommentiert eingespielt, zusätzlich werden aber Bilder der
    Aussagenden, Angeklagten oder KZ-Opfern eingespielt.


    Nun, in welche Kategorie kann ich diese Art von Aufbereitung denn
    stecken? Es ist ja kein Filmdokument, es ist keine Doku, es sind
    Originaltonaufnahmen, untermalt mit Bildmaterial. Kann ich das so
    einfach nennen? Ich dachte bisher, dass eine klare Einordnung geschehen
    muss. Vor allem, welch sich das in der Methodenkompetenzformulierung
    eher sperrig anhört.


    Hier der Link: http://www.hr-online.de/websit…schwitzprozess/popup.html




    Das Anfangsvideo wird auch von mir als Einstieg genutzt. Unter "Täter" werden dann Klehr, Mulka, Stark etc. behandelt.


    Vielen Dank für die Tipps, ich komme so echt nicht weiter! :traenen:

  • Welches Ziel verfolgt denn deine Stunde? Ich nehme an, du planst vom Ziel die Methode und nicht anders herum.
    Möchtest du die Aussagen der deutschen Täter mit Bildern aus den Vernichtungslagern kontrastieren?
    Wenn man dies wüsste, könnte jmd. mit Oberstufenerfahrung sicher gezielter weiter helfen.

  • Ja, die Lernziele sind folgende:
    Die Schülerinnen und Schüler erkennen durch widersprüchliche Aussagen und Schuldverschiebungen das fehlende Schuldbewusstsein der ‚Täter‘. Sie sollen erkennen, dass die Angeklagten durch bestimmte Handlungsmotive, wie die Berufung auf ihren ‚Beamtenstatus‘ und das Ausführen von ‚Befehlen‘, sich ihrer Schuld nicht bewusst waren.
    Durch die Aussagen der ‚Opfer‘ und die damit entstehende Emotionalität sollen die Schülerinnen und Schüler die Schwere der Tat der Angeklagten und deren Abstreitungen erkennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Vorführen der originalen Verhöre die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal nachfühlen können.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen das Vorgehen und die Art der Verhöre während der Auschwitzprozesse exemplarisch kennenlernen.
    Die Schülerinnen und Schüler lernen Argumentationsmuster von ‚Tätern‘ und ‚Opfern‘ kennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand der widersprüchlichen Aussagen der ‚Täter‘ die fehlende Reue bzw. Schuldeingeständnis erfahren.

    Die Schülerinnen und Schüler erkennen durch widersprüchliche Aussagen und Schuldverschiebungen das fehlende Schuldbewusstsein der ‚Täter‘. Sie sollen erkennen, dass die Angeklagten durch bestimmte Handlungsmotive, wie die Berufung auf ihren ‚Beamtenstatus‘ und das Ausführen von ‚Befehlen‘, sich ihrer Schuld nicht bewusst waren.
    Durch die Aussagen der ‚Opfer‘ und die damit entstehende Emotionalität sollen die Schülerinnen und Schüler die Schwere der Tat der Angeklagten und deren Abstreitungen erkennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Vorführen der originalen Verhöre die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal nachfühlen können.


    Die UE soll im Rahmen eines Seminars zur Geschichtsdidaktik gestaltet werden und in dieser Aufgabe ist eben auch die besondere Beachtung einer Methode wichtig. Und ich habe mich da für Film/Doku etc bzw. Vertonung entschieden und fand gerade den Umgang mit den Originalaussagen im Prozess sehr spannend, da dort halt sehr gut rüber kommt, wie uneinsichtig die Angeklagten sich zum großen Teil präsentiert haben.

  • Ich würde das etwas trennen.
    Dieses...

    Durch die Aussagen der ‚Opfer‘ und die damit entstehende Emotionalität sollen die Schülerinnen und Schüler die Schwere der Tat der Angeklagten und deren Abstreitungen erkennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Vorführen der originalen Verhöre die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal nachfühlen können.


    ...ist m.E. ein emotionaler Zugang zum Sachverhalt. Empathie halte ich jetzt aber nicht für eine Methodenkompetenz.


    Während dieses...

    Die Schülerinnen und Schüler sollen das Vorgehen und die Art der Verhöre während der Auschwitzprozesse exemplarisch kennenlernen.
    Die Schülerinnen und Schüler lernen Argumentationsmuster von ‚Tätern‘ und ‚Opfern‘ kennen.


    ...ein analytischer Zugang ist. Hier kann man von Kompetenzerwerb im Bereich Methodenkompetenz (Analyse von Aussagen auf Widersprüchlichkeit, Fragetechniken etc...) sprechen.


    Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand der widersprüchlichen Aussagen der ‚Täter‘ die fehlende Reue bzw. Schuldeingeständnis erfahren.


    Die Aussage: Aus "widersprüchlichen Aussagen der ‚Täter‘" folgt "fehlende Reue bzw. Schuldeingeständnis" halte ich für sehr gewagt bzw. schlicht unlogisch. Gibt es dafür einen Beweis, oder zumindest Argumente, die das untermauern?


    Sie sollen erkennen, dass die Angeklagten durch bestimmte Handlungsmotive, wie die Berufung auf ihren ‚Beamtenstatus‘ und das Ausführen von ‚Befehlen‘, sich ihrer Schuld nicht bewusst waren.


    Auch diese Aussage halte ich für gewagt. Sie unterstellt, das das "Ausführen von Befehlen" nicht vorsätzlich im Prozeß genutzt wurde um sich zu schützen.


    ...ist eben auch die besondere Beachtung einer Methode wichtig. Und ich habe mich da für Film/Doku etc bzw. Vertonung entschieden...


    Film/Doku bzw. Vertonung ist aber keine Methode im Sinne einer Unterrichtsmethode oder von Methodenkompetenz, sondern ein Medium.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Alles schön und gut, aber mir fehlen noch die anthropogenen Voraussetzungen und die Bedingungungsanalyse sowie die angestrebten Lernziele gemäß den AFB-Abstufungen, geehrte LenaMa90 ! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Film/Doku bzw. Vertonung ist aber keine Methode im Sinne einer Unterrichtsmethode oder von Methodenkompetenz, sondern ein Medium.

    Danke für die ausführliche Antwort! Ich habe mich bei meiner vorherigen Antwort geirrt. In meiner Voraussetzung für den UE steht "medialer Aspekt". Von daher geht das schon!
    Ich werde deine Anmerkungen einarbeiten, aber mir ist immer noch nicht klar, wie ich das von mir ausgewählte Medium beschreiben soll.

  • ...aber mir ist immer noch nicht klar, wie ich das von mir ausgewählte Medium beschreiben soll.


    Nun, ich denke du solltest begründen, warum du dieses oder jenes Medium ausgewählt hast.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Das Medium ist ja eine vom Rundfunk gestaltete Melange - ein bebildertes Tondokument (und deshalb auch quellentheoretisch nicht ganz unkomplex! Würde ich an deiner Stelle sehr sorgfältig durchdenken, was du da machst und wie das eventuell mit einem hermeneutischen Prozess kollidiert.)


    Ich habe aber auch ein etwas ungutes Gefühl, was deinen Weg über die emotionalisierte Rezeption angeht. Da ist die "Betroffenheitsgeschichte" nicht mehr weit.


    Nele

  • Wäre es nicht leichter einfach nur die Hördatei abzuspielen und dabei ein Transkript auszugeben? Weil die Bilder könnten die SuS echt verwirren.

  • Kommt auf das Bundesland und die Lernpläne an. Keine Ahnung, ob Kompetenzorientierung schon überall eingeführt ist.

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