Hallo,
habe gerade meinen Teilzeit nach § 62 Abs. 1 Nr. NBG in Niedresachsen erhalten. In dem Schreiben wird mir bereits mitgeteilt, dass im Falle einer Änderung der Arbeitszeitverordnung (ist in NDS ja geplant) meine Teilzeit sich auf die neue Arbeitszeit bezieht. Im Klartext bedeutet das, dass mir dann einfach das Gehalt gekürzt wird. Mich würde interessieren, ob es anderen ebenso geht und ob so etwas rechtens ist. Ich dachte immer es gebe so etwas wie ein Rückwirkungsverbot. Vielleicht hat ja auch schon jemand WIderspruch eingelegt. Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Gruß
toastrider