Ich schreibe meine Frage in diese Rubrik, weil sie ja 'übergreifend' ist.
Also, an meinem Gymnasium wollen die Eltern eines Kindes (Klasse 6) einen Antrag auf einen Schulbegleiter stellen, wofür ja dieser AO-SF-Antrag gestellt werden muss.
Soweit ich das verstanden habe, wird das Gutachten dazu von einer Sonderpädagogik-Kraft und einem Lehrer von der Schule erstellt. Dabei wird es doch sinnvoll sein, dass ein Lehrer von meiner Schule, der das Kind bereits länger kennt, dieser "Lehrer meiner Schule" ist, oder? Oder wird dazu in der Regel ein Lehrer bestimmt, der sich um Themen wie Inklusion kümmert?
Frage zu AO-SF
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Hallo,
im AO-SF Antrag wird von der Schulleitung jemand vorgeschlagen, der bei der Gutachtenerstellung seitens der Schule mitwirkt.
Dies kann natürlich auch ein Lehrer sein, der das Kind schon länger kennt.
Bei manchen Schulämtern DARF es gerade nicht der Kollege sein, der sich um Inklusion kümmert, da ausdrücklich die Sichtweise eines "nicht-sonderpädagogisch-angehauchten" (haha) Lehrers gewünscht wird.
Also einfach mit der Schulleitung sprechen und mit der Person, die gemeinsam mit den Eltern die Anträge ausfüllt und an der entsprechenden Stelle den gewünschten Lehrer angeben.Weshalb wünschen die Eltern denn, dass das AO-SF eingeleitet wird?
Vermutlich wird der Schwerpunkt dann im emotional-sozialen Bereich liegen?
Andernfalls (wenn es z.B. nur der Bereich Lernen ist), ist es nahezu unmöglich, einen Schulbegleiter/I-Helfer zu bekommen.
Dann würde sich der ganze Aufwand nicht lohnen.LG
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Ja, es handelt sich um den sozial-emotionalen Bereich.
Ok, dann weiß ich ja schon mal mehr. Sinnvoller ist es m.E. ja, wenn es sich bei der Lehrkraft um jemanden handelt, der das Kind besser und länger kennt. Wir werden sehen ...
Danke! -
Ich muss gerade mal klugscheißen: einen Schulbegleiter bekommt man nicht über ein AOSF, sondern über die zuständige Stelle im Jugendamt. Ein AOSF trifft einen Aussage über den sonderpädagogischen Förderbedarf und soll ermitteln, ob ein Sonderpädagoge sinnvoll ist.
Es gibt Kinder, die aufgrund von Krankheiten einen I-Helfer bekommen, aber keinerlei sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dafür müssen die Eltern sich ans Jugendamt wenden und ihn dort beantragen.
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Ich muss gerade mal klugscheißen: einen Schulbegleiter bekommt man nicht über ein AOSF, sondern über die zuständige Stelle im Jugendamt. Ein AOSF trifft einen Aussage über den sonderpädagogischen Förderbedarf und soll ermitteln, ob ein Sonderpädagoge sinnvoll ist.
Es gibt Kinder, die aufgrund von Krankheiten einen I-Helfer bekommen, aber keinerlei sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dafür müssen die Eltern sich ans Jugendamt wenden und ihn dort beantragen.
Das ist richtig. In meiner Klasse ist ein Schüler mit I-Helfer OHNE sonderpädagogischen Förderbedarf. Normalerweise werden die Unterrichtsstunden, die von den I-Helfern begleitet werden, entsprechend gekürzt, wenn es gleichzeitig eine sonderpädagogische Unterstützung über mehrere Stunden gibt. Wichtig ist aber dabei, dass im sozial-emotionalen Förderbereich das Jugendamt nur dann die Kosten für die Schulbegleitung übernimmt, wenn ein Attest vorliegt, dass eine seelische Behinderung vorliegt bzw. unausweichlich ist. Dann müssen die Kosten nach $35a übernommen werden. Da so eine Bestätigung in den seltensten Fällen vorliegt, werden viele Anträge abgelehnt. Die Eltern müssen sich um die Beantragung kümmern, aber wir versuchen bei dem Schriftverkehr zu helfen und geben als Schule/Klassenlehrer eine entsprechende Stellungnahme ab. Aber ohne diese Bestätigung der (drohenden/unausweichlichen) seelischen Behinderung geht da bei der Bewilligung nicht viel.
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Ich muss gerade mal klugscheißen: einen Schulbegleiter bekommt man nicht über ein AOSF, sondern über die zuständige Stelle im Jugendamt. Ein AOSF trifft einen Aussage über den sonderpädagogischen Förderbedarf und soll ermitteln, ob ein Sonderpädagoge sinnvoll ist.
Es gibt Kinder, die aufgrund von Krankheiten einen I-Helfer bekommen, aber keinerlei sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dafür müssen die Eltern sich ans Jugendamt wenden und ihn dort beantragen.
Das stimmt.
Allerdings haben die Kinder mit Krankheit in der Regel bereits im Kiga und der Grundschule einen I-Helfer.
Bei den anderen Kindern fordert das Jugendamt aber eben das AO-SF bzw. einen sonderpädagogischen Förderbedarf ein, um überhaupt aktiv zu werden.
Und wenn es ES ist, muss das schon ziemlich schwerwiegend und deutlich sein und wie Tintenklecks schon schreibt, die Bestätigung einer (drohenden) seelischen Behinderung vorliegen. -
...wobei man sich manchmal wundert, was Eltern von angeblichen Autisten alles auf die Beine stellen. Wer genug nervt, um der Uniklinik ein Gutachten abzuschwatzen... manchmal gehts auch ohne §35a
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Bei uns werden die Gutachter aus anderen Schulen bestimmt, damit eine möglichst große Objektivität gegeben ist. Leider ist eine Tendenz zu verzeichnen, dass die Regelschulen immer mehr Anträge stellen, um möglichst viel Unterstützungsstunden durch Förderschullehrer zu bekommen(, die es nicht gibt) oder die auch gern mal als Vertretungslehrer eingesetzt werden. Wir können uns vor A0-Sf Verfahren kaum retten.
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Wir als Regelschule werden vom Schulamt dazu angehalten im Zweifel ein AO-SF zu stellen, damit allen KIndern individuell und optimal geholfen werden kann.
So kommt es vielleicht auch zur Flut der AO-SFs.
Unc ich persönlich würde auch sofort um Beratung bitten und ein AO-SF einleiten, denn nur so bekommt man ein bisschen Unterstützung.
Und Unterstützung braucht man, denn die KInder verbleiben ja in der Klasse im GU... und gehen ja nicht mehr zu Förderschulen.... gibt ja keine mehr im Umkreis... -
Unc ich persönlich würde auch sofort um Beratung bitten und ein AO-SF einleiten, denn nur so bekommt man ein bisschen Unterstützung.
Und Unterstützung braucht man, denn die KInder verbleiben ja in der Klasse im GU... und gehen ja nicht mehr zu Förderschulen.... gibt ja keine mehr im Umkreis...Ich kann dich sehr gut verstehen, aber wir können die auf uns zuströmenden Aufgaben kaum bewältigen. Im Grundschulpaket läuft es noch einigermaßen, aber im Sekundarbereich kaum zu händeln
Ohne Teamarbeit in einer Klasse wird das alles zu Lasten aller Beteiligten gehen.
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Teamarbeit in einer Klasse... nichts andere wollen wir doch auch!
Und nur so kann man all den Anforderungen halbwegs gerecht werden.
Ich habe ja eine Inklusionsklasse. Wenn ich alleine mit allen Kindern bin... was wie wir alle wissen quasi die Regel ist... dann bin ich froh genug, wenn die E Kinder auf ihrem Platz bleiben und nicht permanent Geräusche machen, und die LE Kinder irgendetwas schönes malen... das reicht mir schon.
Da lernen sie noch lange nichts... aber stören wenigstens nicht die anderen.
Und ich gebe zu... nichtmal das schaffe ich immer. Und dabei sind die E Kinder die wahre Herausforderung für alle Beteiligten.
ich will ja nicht jammern... denn es ändert nichts... aber wenn ich kein AO-SF mache, dann habe ich nichtmal einige Stunden in der Woche Unterstützung... und diese Kinder lernen nur, wenn sie in Eins zu Eins Betreuung sind.
Also ist meine Verantwortung als Lehrerin, dafür zu sorgen, dass rudimentäre Bedingungen geschaffen werden, dass alle lernen können.
Ohne AO-SF bekommt man aber so gut wie keine Hilfe... jaja, schwierige Kinder haben wir alle... damit werden Sie doch fertig. Differenzieren Sie doch einfach individuell!
Aber offiziell anerkannt schwierige Kinder... die erfordern offiziell besondere Maßnahmen. Und manchmal ist das AO-SF die einzige Möglichkeit, diesen Kindern zu helfen.
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