Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung

  • Hallöchen liebe Leidensgenossen :)


    ich habe eine Frage zur Teilzeitbeschäftigung. Bin neu hier und habe das Thema nicht gefunden, also bitte habt Nachsehen, wenn das Thema schon mehrfach dran gewesen sein sollte.


    Aufgrund einer starken Überbelastung im beruflichen und privaten Bereich möchte ich mein Deputat im nächsten Jahr auf 75% oder 50% herunterschrauben. Leider konnte ich bisher keine gescheiten Quellen finden, die etwas darüber verraten, wie sich das Ganze auf die Versorgung auswirkt.


    1.) Bleibt die 100%ige Beihilfe bestehen?
    2.) Wirkt sich die Teilzeitbeschäftigung auf die Pensionsansprüche aus (sprich - werden diese ebenfalls prozentual für das Jahr gekürzt)?
    3.) Habe ich ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung?
    4.) Darf ein Beamter dauerhaft in Teilzeit arbeiten?


    Falls die Sache bundeslandabhängig sein sollte: Ich arbeite an einem Gymnasium in Baden-Württemberg.


    Sorry wegen der (vielleicht) doofen Fragen und Danke im Voraus für die Antworten.
    Sebastian

  • Die Sache ist Bundeslandabhängig, lediglich mit der Beihilfe ist es in allen Bundesländern gleich, dein Beihilfeanspruch ändert sich nicht durch Teilzeit. Wobei du da ja eh keine 100% kriegst, oder?

  • Hallo,


    ich antworte dir gerne, auch wenn ich mich von der Anrede "Liebe Leidensgenossen" nicht angesprochen gefühlt habe - das setzt ja voraus, dass ich leide, tue ich aber nicht. Als Lehrkraft leidet man ja auch nicht automatisch. Aber nun zum Thema:


    In meinem Bundesland verändert sich dein Beihilfesatz bei Teilzeit nicht.
    Ja, die Teilzeit wirkt sich auf deine Pensionsansprüche aus.
    Nein, ein Recht auf Teilzeit hast du hier nicht, es sei denn du hast Kinder unter 12 oder einen pflegebedürftigen Angehörigen.
    Dauerhaft darfst du hier nicht in Teilzeit arbeiten, es sei denn... (siehe oben).


    Schönen Abend

  • Beamte haben einen Anspruch auf Teilzeit § 43 Beamtenstatusgesetz. Allerdings gelten für die jeweiligen Bundesländer geschlossene Tarifverträge über Teilzeit nicht für Beamte, sondern nur für Angestellte.
    Ich würde so schnell wie möglich in die GEW eintreten und mich dort informieren. Falls die Teilzeit verweigert wird, kann man dagegen gerichtlich auf dem Verwaltungsgericht vorgehen und hat dabei die Unterstützung von den spezialisierten Anwälten der GEW bzw. des DGB-Rechtschutzes.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde so schnell wie möglich in die GEW eintreten


    ... oder eine der anderen Gewerkschaften für Lehrkräfte ;)

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