Hallöchen liebe Leidensgenossen
ich habe eine Frage zur Teilzeitbeschäftigung. Bin neu hier und habe das Thema nicht gefunden, also bitte habt Nachsehen, wenn das Thema schon mehrfach dran gewesen sein sollte.
Aufgrund einer starken Überbelastung im beruflichen und privaten Bereich möchte ich mein Deputat im nächsten Jahr auf 75% oder 50% herunterschrauben. Leider konnte ich bisher keine gescheiten Quellen finden, die etwas darüber verraten, wie sich das Ganze auf die Versorgung auswirkt.
1.) Bleibt die 100%ige Beihilfe bestehen?
2.) Wirkt sich die Teilzeitbeschäftigung auf die Pensionsansprüche aus (sprich - werden diese ebenfalls prozentual für das Jahr gekürzt)?
3.) Habe ich ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung?
4.) Darf ein Beamter dauerhaft in Teilzeit arbeiten?
Falls die Sache bundeslandabhängig sein sollte: Ich arbeite an einem Gymnasium in Baden-Württemberg.
Sorry wegen der (vielleicht) doofen Fragen und Danke im Voraus für die Antworten.
Sebastian