"Kündigung" als verbeamtete Lehrerin/Ausscheiden aus dem Dienst

  • Hallo an alle, seit 14 Jahren bin ich, weiblich, verh., im Schuldienst NRW, verbeamtet, Sek.I tätig.
    In diesen Jahren habe ich oft darüber nachgedacht, ob es für mich nicht gesünder wäre, diesen Beruf aufzugeben.


    Ich möchte nicht mehr länger als Lehrerin arbeiten, das steht für mich fest!
    Evtl. werde ich zukünftig in meinem ersten Beruf als Kauffrau arbeiten.
    Zunächst plane ich eine Auszeit, in der ich mich von Angespartem über Wasser halten will.


    Innerhalb welchen Zeitraumes muss ich eine Kündigung aussprechen? Wie muss ich das genau machen?


    Je schneller ich aufhören kann, um so besser. Spätestens Ende 2014 möchte ich aufhören.


    Die Pensionsansprüche werden umgewandelt, in die Rentenkasse wird nachgezahlt, meine Rentenansprüche fallen dann deutlich geringer aus.
    Damit werde ich leben müssen.


    Wichtig ist für mich die private Krankenversicherung, in der ich gerne bliebe, aber geht das überhaupt?
    Bleibe ich in der PKV, oder kann ich mich über meinen Mann in der gesetzlichen KV mitversichern?
    Kann mir jemand Tipps geben, wie ich das Ausscheiden aus dem Dienst gestalte?
    Hat jemand eigene Erfahrungen diesbezüglich? Ich danke euch im voraus.


    LG Hanne

  • Eine Freundin von mir hat gekündigt und ist ausgeschieden aus dem Dienst.
    Sie hat im Winter ihre Kündigung eingereicht und schied dann zum Sommer aus.
    Damals war sie solo und ging danach in eine Umschulung, so dass sie sich selbst gesetzlich versichern musste.
    Mehr kann ich dir nicht helfen.

  • Dann ist man nicht an die PKV gebunden?
    ich habe schon oft gehört, dass man garnicht da raus käme.
    Danke dir!

  • Beamtinnen und Beamte sind nach § 33 BBG bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG) zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.


    Zitat
    (Quelle dbb)



    Wenn du kein Einkommen hast, müsstest du beitragsfrei bei deinem Mann in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein. Da würde ich aber bei der Versicherung deines Mannes vorsichtshalber nachfragen. Wenn du später in die PKV zurück willst, solltest du das dort beantragen. Wenn man einen kleinen Monatsbeitrag zahlt, kann man später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder rein. Es wäre aber eine ganz andere Art von Versicherung ohne Beihilfe, dafür mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Letzterer fiele später in der Rente weg, also 100 % von dir allein zu tragen. Das würde ich mir sehr genau durchrechnen und mich gut beraten lassen.



    Rente ist natürlich weniger als Pension, doch dieses Schicksal teilst du mit der Mehrheit der Bevölkerung (auch mit mir). Da dein Mann ja auch arbeitet, habt ihr immerhin 2 Renten. Also immer schön weiter liebhaben :pfeifen:


    Ich wünsche dir eine gute Entscheidung, berichte doch bitte beizeiten, wie sie ausgegangen und wie es dir damit ergangen ist.


    Alles Gute
    Die Angestellte


    Habe jetzt erst deine Nachfrage bzgl. PKV gesehen: Eine Kollegin (60 Jahre alt) von mir lässt sich zum Sommer ohne Bezüge für 5 Jahre beurlauben. In dieser Zeit ist sie bei ihrem Mann in GKV beitragsfrei mitversichert und hat keinen Beihilfeanspruch. Sie zahlt allerdings diesen kleinen Überbrückungsbeitrag, weil sie mit Erreichen der Pensionsgrenze (und 70% Beihilfeanspruch) wieder in die PKV zurück will, was sich in ihrem Fall auch lohnt.

  • Das mit der privaten Krankenversicherung stimmt nicht. Du musst solange in der privaten bleiben, bis du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst. Da gab es in den letzten Jahren viele Änderungen, wie z.B. die Schaffung der Basisversicherung.
    Informier dich da ganz genau und am besten schriftlich sowohl bei deiner, als auch bei der gesetzlichen deines Mannes - sonst annst du böse auf die Nase fallen.

  • Das mit der privaten Krankenversicherung stimmt nicht. Du musst solange in der privaten bleiben, bis du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst.



    FAlsch, es gibt drei Varianaten um raus zu kommen.


    1. Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit,
    2. Bezug von ALGI und somit auch sozialversicherungspflichtig,
    3. Anspruch auf Aufnahme in der Familienversicherung.


    Hier liegt der 3. Fall vor.


    DAs dies korrekt ist, kannst du übrigens auch in jedem Ratgeber für Referendare nachlesen, denn bei denen taucht der Fall mit der PKV ja immer auf, wenn sie nicht übernommen werden und das werden sie ja z.B. in Berlin nie als Beamten.

  • Dann wende ich mich an die Versicherungen und horche dort nach.
    Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.

  • Vielleicht hilft dir obiges ja schon weiter..
    Ja, auch Chili!

  • Hängen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht vom Alter ab?


    Chili

    Nein, welche davon sollte vom Alter abhängen?
    Wenn du unter 30 bist, dann gibt es noch die zusätzliche Möglichkeit dich noch mal in der Uni zu immatrikulieren und dann wirst du auch pflichtversichert und kommst raus aus der PKV, aber die war ja hier nicht aufgeführt ;)

  • Laut Techniker Krankenkasse kann ich, sofern ich kein Einkommen habe, über meinen Mann familienversichert werden.
    Problemlos. Sollte ich jedoch wieder arbeiten, muss ich mich wieder selbst versichern, je nach Einkommen.

  • Laut Techniker Krankenkasse kann ich, sofern ich kein Einkommen habe, über meinen Mann familienversichert werden.
    Problemlos. Sollte ich jedoch wieder arbeiten, muss ich mich wieder selbst versichern, je nach Einkommen.


    Genau so, das ist vollkommen altersunabhängig und kein Problem ;)
    Wobei sich das wieder arbeiten auch nur auf Jobs die sozialversicherungspflichtig sind beschränkt, also beim 450-Euro Job, könntest du da auch versichert bleiben.

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