Nun sind sie raus. Im April bevor nach den Sommerferien das Gesetz umgesetzt werden soll:
http://www.schulministerium.nr…ule-in-NRW-April-2014.pdf
Besonders lesenswert dieser Satz:
" ....Ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten besteht nur für die wohnortnächste Grundschule."
Da wird den Eltern die Entscheidung doch richtig erleichtert. Das nenne ich Entscheidungsfreiheit!!
Eine echte Entlastung der Regelschullehrer
Beispiele für die Bildung von Eingangsklassen in der Sekundarstufe I:
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Eine vierzügige Gesamtschule, Realschule oder ein vierzügiges Gymnasium stellt
zehn Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung zur Verfügung. Der Schulträger stimmt zu, die Aufnahmekapazität auf
den Klassenfrequenzrichtwert von 27 zu begrenzen
–
also auf insgesamt 108.
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Die Schule führt parallel zwei getrennte Aufnahmeverfahren durch: für 98
Schülerinnen und Schüler ohne und zehn mit festgestelltem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung.
Sollte es zu Anmeldeüberhängen kommen,
entscheidet die Schulleitung nach den Auswahlkriterien der APO
-
SI
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Anschließend
bildet
die Schulleitung zwei Klassen mit jeweils 25 Schülerinnen und
Schülern, von denen jeweils fünf sonderpädagogische Unterstützung benötigen, und
zwei weitere
Klassen mit 29 Schülerinnen und Schülern ohne Gemeinsames Lernen
.
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Alternative: Die Schulleitung bildet eine Klasse mit 24 Schülerinnen und Schülern,
von denen sechs sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Daneben werden
drei Klassen mit jeweils 28 Schülerinnen und Schülern gebildet, von denen ein oder
zwei Kinder sonderpädagogisch unterstützt, aber zielgleich unterrichtet werden.