Hallo,
vielleicht weiß hier jemand Bescheid und kann helfen.
Offensichtlich haben sich die dienstlichen Beurteilungen in NRW geändert und anstatt der bisher gängigen "Sätze" gibt es nun nur noch die zwei Formulierungen:
"Die Beamtin/der Beamte hat sich im vollen Umfang bewährt.
Die Beamtin/der Beamte hat sich nicht in vollem Umfang bewährt.
Allerdings gibt es noch den Zusatz, dass der oder die Beurteilte sich "wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" hat.
Aus den Schreiben des Schulamtes und auch bei der Google-Suche geht immer nur hervor, dass diese besonderen Leistungen bei der dienstlichen Beurteilungen zu begründen sind. Was heißt das konkret?
Was für Kriterien gibt es, dass einem dieser Zusatz zusteht? Hat jemand den bekommen und was hat die Schulleitung als schriftliche Begründung eingereicht?
Über einen Hinweis oder ggf. einen Link, in dem etwas Konkretes zu finden ist, würde ich mich freuen.
Danke.