Frage zu Klassenfahrt; Muss unterschreiben, für "alles" zu haften

  • Ich fahre demnächst mit meiner 8. Klasse auf Klassenfahrt. Hier muss ich als Leiterin verschiedene Sachen unterschreiben, z.B. dass ich als Leitung jederzeit haftbar bin für die Schäden der Gruppe, dass wenn bei Missachten des Rauchverbots die Feuerwehr kommt, diese Kosten auf jeden Fall in Rechnung gestellt werden usw.
    Abgesehen davon, dass ich mit den Schüler die Hausordnung und die Regeln besprechen werde und mir von Schülern und Eltern unterschreiben lasse, dass sie diese zur Kenntnis genommen haben und anerkennen, was kann ich noch machen, um nicht hinterher persönlich für jeden Mist, den die Schüler evtl machen, gerade stehen zu müssen - ich kann ja nicht 24 Stunden am Tag jeden an der Hand halten!

  • Das wäre auch meine Frage gewesen. Aber unabhängig davon: Ich würde es in beiden Fällen nicht unterschreiben! Du machst eine dienstliche Reise, da haftet ggf. der Dienstherr.

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • Nie, nie, nie, niemals als Lehrer persönlich durch Unterschrift auf irgendetwas verzichten oder irgendwelche Haftungsgarantien übernehmen. Das MUSS man als Lehrer ganz bestimmt nicht! "Wer schreibt, der bleibt", ist ein uraltes Prinzip der Verwaltung.


    Wenn du leichtfertig deine Unterschrift gegeben hast und der Fall der Fälle tritt ein, dann bist du in den Arsch gekniffen - und dann hilft dir keiner.


    Nele

  • Das ist ein Dokument von dem Feriencamp über Alpetours gebucht. Das Camp habe ich auf Empfehlung eines forenmitglieds hier gebucht, da verbringen, wie ich im Netz gesehen habe, auch kirchliche Freizeiten oder andere Organisationen ihre Fahrten.
    Wie soll ich denn nun verfahren, die Fahrt ist gebucht, die Dokumente sind mir ja erst nach der Buchung zugegangen.

  • Würde ich auch machen.
    Da wird sich eine Lösung finden lassen - im Zweifelsfall kann man das CAmp ja auch darauf hinweisen, dass Lehrerinnen nicht als Privatpersonen fahren und dass es nicht gerade guter Stil ist, nach der Buchung mit irgendwelchen neuen Vertragsbedingungen zu kommen.

  • Also bei uns ist es so, dass wir als Lehrer NIE eine Buchung oder sonstwas unterschreiben dürfen, sondern dass immer die Schulleitung macht, damit wir eben nicht haftbar sind.

  • Wer ist denn überhaupt in einer solchen Situation Vertragspartner?


    Der Lehrer vermittelt das doch eigentlich nur.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Wer ist denn überhaupt in einer solchen Situation Vertragspartner?

    Auch das ist geregelt. Wanderrichtlinien NRW, Absatz 5.1


    "Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule und nicht im eigenen Namen der Lehrerin oder des Lehrers oder im Namen der Eltern abgeschlossen."


    Sollte man gelesen haben, _bevor_ man eine Fahrt bucht.


    Wie soll ich denn nun verfahren, die Fahrt ist gebucht, die Dokumente sind mir ja erst nach der Buchung zugegangen.

    Die Frage ist, ob durch die Buchung schon ein Vertrag zustande gekommen ist, oder es es noch einer Bestätigung des Veranstalters bedarf. Vielleicht hast du auch schon eine Bestätigung bekommen? In beiden Fällen unterschriebe ich nix. In einem fall findet die Fahrt statt -- zu den gebuchten Konditionen -- im anderen fällt sie wohl aus.


    Sagst du uns noch, welches diese Feriencamp ist, damit wir da einen Bogen um machen können? Danke.

  • Die Buchung wurde von der Schulleitung unterschrieben.


    Ich habe heute mit alpetours telefoniert, die sagten, ich solle dieses Formular nicht unterschreiben und ggf. an alpetours verweisen bzw. mit denen telefonieren lassen.
    Ich habe zudem mit der Buchung - für die mir auch bereits eine Bestätigung des Veranstalters zugegangen ist - eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

  • Die Buchung wurde von der Schulleitung unterschrieben.


    Ich habe heute mit alpetours telefoniert, die sagten, ich solle dieses Formular nicht unterschreiben und ggf. an alpetours verweisen bzw. mit denen telefonieren lassen.
    Ich habe zudem mit der Buchung - für die mir auch bereits eine Bestätigung des Veranstalters zugegangen ist - eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.


    Zur Präzisierung:
    - Die Buchung war von Anfang an von der Schulleitung unterschrieben - diese war heute aber auch etwas irritiert-ratlos und bat mich, den Anbieter anzurufen
    - Die Versicherung hatte ich auch von Anfang an abgeschlossen

  • Falls man irgendetwas für die Schule unterschreiben muss, sind 2 Buchstaben ESSENTIELL:


    i.A.


    (im Auftrag)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Du musst auf jeden Fall die gesamtschuldnerische Haftung ausschließen, ich hatte da mal vor Jahren riesengroßen Ärger, weil ich das eben nicht getan hatte (du erinnerst dich vielleicht, hatte ich lange geschrieben).

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • i.A.


    (im Auftrag)

    Wenn es einen Auftrag gibt. Gelegentlich muss man auch selbst mal etwas entscheiden und für seine Entscheidung gerade stehen. Bei Dingen, die nach "außen" gehen, passt allerdings i.A. gut, das (in NRW) der SL die Schule nach außen vertritt. Den z.B. Auftrag zur Buchung einer Fahrt gibt er -- könnte ich mir vorstellen --, indem er diese genehmigt.


    Pausi

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