Dauer und Umfang von Lernzielkontrollen

  • Hallo,


    mich würde interessieren, ob es in NRW Bestimmungen darüber gibt, welche Dauer und welchen Umfang eine Lernzielkontrolle haben soll oder darf. Da ich selbst als Lehrerin in der Sek.I arbeite, bin ich überrascht, keine Angaben dazu gefunden zu haben.
    Wer kann mir hier weiterhelfen.


    Fendris

  • Danke, für die Antwort!


    Kann ich das irgendwo nachlesen - steht das in den Richtlinien?

  • Da gibt es in NRW keine verbindlichen Vorschriften. Eine Lernzielkontrolle in Mathematik, Klasse 4, darf also durchaus den zeitlichen Umfang von 40 Minuten oder mehr haben. Der Lehrer setzt den Zeitrahmen, der sinnvoll ist. Was im Referendariat von Fachleitern verbreitet wird, kann man nicht immer "irgendwo nachlesen"... ;)

  • @ pepe: auf der weiterführenden Schule gibt es Vorschriften. Da gibt es einen Unterschied zwischen Klassenarbeiten und eben diesen Lernzielkontrollen in den "Nebenfächern"

  • Für mich hörte sich das so an, als würde sich die Frage auf dei Primarstufe beziehen. Wir sind ja hier auch im entsprechenden Forenbereich, da habe ich nicht auf eure Profile geachtet. LZK in der Primarstufe sind auch Klassenarbeiten.

  • Für mich hörte sich das so an, als würde sich die Frage auf dei Primarstufe beziehen. Wir sind ja hier auch im entsprechenden Forenbereich, da habe ich nicht auf eure Profile geachtet. LZK in der Primarstufe sind auch Klassenarbeiten.


    Hm LZK sind für mich keine Klassenarbeiten, da sie nicht benotet werden. Klassenarbeiten gehen bei uns ca. 45 Minuten. Die Kinder sind aber meist schon viel schneller fertig. Das ist für die langsamsten Kinder angesetzt. LZK gehen bei mir von 5-30 Minuten. Ist aber jetzt keine Bestimmung ;) .

  • Tja, also die Frage bezog sich wirklich auf die Primarstufe.
    Es ist nämlich so, mein Sohn hat vor einer Woche eine Mathearbeit oder Lernzielkontrolle (so klar ist das nicht geworden) geschrieben und das über 2 Stunden. Er ist in der 2. Klasse ...
    In der SekI darf ich in der 5. Klasse keine Klassenarbeiten schreiben, die 1 Schulstunde überschreiten.
    Der Umfang und die Zeit für die Arbeit fand ich halt schon etwas extrem.



    Es ist wohl nicht einheitlich geregelt, zumindest in NRW.


    Danke für die Antworten.

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