Hallo,
mich würde interessieren, ob es in NRW Bestimmungen darüber gibt, welche Dauer und welchen Umfang eine Lernzielkontrolle haben soll oder darf. Da ich selbst als Lehrerin in der Sek.I arbeite, bin ich überrascht, keine Angaben dazu gefunden zu haben.
Wer kann mir hier weiterhelfen.
Fendris