Elterzeitverlängerung um ein halbes Jahr möglich?

  • Guten Morgen,


    unsere Tochter ist am 16.01.14 geboren und ich habe erst mal ein Jahr bis zum 15.01.15 EZ genommen.
    Nun tun sich folgende Fragen auf:
    - ist es möglich die EZ für ein halbes Jahr zu verlängern?
    Ich würde gern erst zum neuen Schuljahr wieder einsteigen, allerdings würden die 6 Monate mitten in den Ferien (NRW) am 15.07.15 enden. Geht das?
    Einen Monat länger EZ wäre ja 15.08.15 und da hat das SJ ja schon angefangen...
    - falls die oben genannte Verlängerung möglich ist, kann ich daran dann die Elternzeit um ein Jahr verlängern, in der ich dann Teilzeit arbeiten gehen möchte?


    Vielen Dank schon mal und nen schönen 1. Mai...

  • Guten Morgen,


    unsere Tochter ist am 16.01.14 geboren und ich habe erst mal ein Jahr bis zum 15.01.15 EZ genommen.
    Nun tun sich folgende Fragen auf:
    - ist es möglich die EZ für ein halbes Jahr zu verlängern?


    Es ist möglich, wenn der AG zustimmt. Rein offiziell hast du auf Zeiten bis zum 2. Geburtstag mit der Anmeldung eines Jahres verzichtet!

    Zitat


    Ich würde gern erst zum neuen Schuljahr wieder einsteigen, allerdings würden die 6 Monate mitten in den Ferien (NRW) am 15.07.15 enden. Geht das?
    Einen Monat länger EZ wäre ja 15.08.15 und da hat das SJ ja schon angefangen...
    - falls die oben genannte Verlängerung möglich ist, kann ich daran dann die Elternzeit um ein Jahr verlängern, in der ich dann Teilzeit arbeiten gehen möchte?


    Vielen Dank schon mal und nen schönen 1. Mai...


    Du müsstest dann jetzt gleich den AG bitten, dass er dir die Elternzeit um 1 Jahr verlängert und dann angeben ab wann du Teilzeit arbeiten willst. Das muss dann auch nicht der 15.7. sein, sondern bei usw z.B. fängt ein Schuljahr offiziell am 1.8. an, also müsste ich den Teilzeitantrag ab da stellen.


    Aber es geht alles nur, wenn der AG zustimmt, ein Recht hast du auf keine der Varianten mehr. Das hast du mit der Angabe von einem Jahr verwirkt, weil eben eine Festlegung auf 2 Jahre laut Gesetz gemacht wird und wenn du dann nur eines nimmst, verzichtest du automatisch auf das 2. Jahr!

  • Danke dir, im Schreiben vom Schulamt stand halt drin, dass ich antragsgemäß das eine Jahr beurlaubt werde und dass ich bis zum 15.10.14 per Formantrag mitteilen soll, ob ich eine Verlängerung beantragen möchte.


    Daher dachte ich, dass das wohl grundsätzlich geht, wusste aber nicht welche Dauer von EZ man dann noch beantragen kann...

  • Danke dir, im Schreiben vom Schulamt stand halt drin, dass ich antragsgemäß das eine Jahr beurlaubt werde und dass ich bis zum 15.10.14 per Formantrag mitteilen soll, ob ich eine Verlängerung beantragen möchte.


    Daher dachte ich, dass das wohl grundsätzlich geht, wusste aber nicht welche Dauer von EZ man dann noch beantragen kann...


    Dann scheint das Schulamt das problemlos mitzumachen. Oder es war ein Standardvordruck und sie haben nicht darauf geachtet wie lange du nun Elternzeit nehmen willst.


    Du kannst jede Zeit bis zu 3 Jahren nehmen, auch z.B. 2 Jahre, 4 Monate und 16 Tage, das bleibt dir überlassen. Es geht nicht nur monats- oder gar jahreweise. Wobei eben NRW mit den Zeiten des Wiedereinstiegs Stress macht, wenn da irgendwelche Ferienzeiten sind. Die haben sich da ziemlich!

  • Hallo,
    habe bei meiner Tochter auch die Elternzeit verlängert, das war gar kein Problem (in meinem Schreiben vom Schulamt stand auch, dass ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitteilen soll, ob ich die Elternzeit beeenden oder verlängern will). Ich hatte zunächst 2 Jahre Elternzeit angemeldet und dann nochmal um 1 Jahr verlängert. Allerdings konnte ich auch nicht in den Sommerferien wiederkommen. Mein Wiedereinstiegsdatum ist jetzt genau der 1. Tag nach den Sommerferien...


    LG :)

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