Habilitation und Unterrichtsverpflichtung

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,


    da ich vorhabe, mich durch eine Habilitation weiterzuqualifizieren, stellt sich nun die Frage: Wie bringe ich das mit meiner Unterrichtsverpflichtung unter einen Hut?
    Vielleicht findet sich ja jemand, der sich auch als Lehrer habilitiert hat und mir Tipps geben kann. Mit meinem zukünftigen Habilitationsvater habe ich schon die Planung begonnen - unter dem Vorbehalt, dass ich genügend Zeit aufbringen kann.
    Zunächst wüßte ich gerne, ob ich während der Elternzeit mit meinem Vorhaben beginnen kann. Darf ich wissenschaftliche Tätigkeiten (ohne Bezahlung) während der Elternzeit durchführen?
    Am liebsten würde ich mich für die Arbeit an der Habilitation burlauben lassen, aber ich fürchte, dass der Urlaub nicht genehmigt wird, da ich ein Mangelfach unterrichte. (Wobei sich mir auch hier die Frage stellt, ob ich während des Urlaubs wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben darf.)
    Also würde ich dann (wenn ich keinen Urlaub bekomme) versuchen, meine Unterrichtsverpflichtung durch Teilzeit soweit wie möglich zu reduzieren. Aber ich fürchte, dass sich wahrscheinlich Probleme und Konflikte ergeben.
    Habe ich vielleicht noch eine Möglichkeit übersehen, wie ich meine Unterrichtsverpflichtung reduzieren kann?

    • Offizieller Beitrag

    in NRW darfst du doch auf Antrag und ohne Angabe von Gründen deine Stundenzahl reduzieren.
    und wenn du von Elternzeit redest, hast du vermutlich ein (kleines) Kind. Auch das ist ein Grund, dass du reduzieren kannst und man dir es sogar nicht verweigern darf.


    Allerdings kann es natürlich sein, dass dein sich aus der Reduzierung ergebender Stundenplan nicht unbedingt für das Schreiben einer Diss vorteilhaft ist.


    chili

  • Bücherschreiben ist Privatsache - dienstlich anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig. Eine Stundenreduktion kannst auf deine Kosten vornehmen, wenn das - wie in NRW - dienstrechtlich möglich und je nach individueller Situation an deiner Schule durchführbar ist. Dein Antrag kann, wenn du schwer ersetzbar bist, von der Schulleitung abschlägig beschieden werden.


    Nele

  • Teilzeit an der Schule könnte ich durchsetzen, jedoch befürchte ich, dass es effektiv wenig Zeitersparnis gegenüber der Vollzeit bringt. Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr komme ich zu dem Schluss, dass folgende Variante am günstigsten ist: Nutzung der Elternzeit in Kombination mit Beurlaubung, wobei für die Beurlaubung meiner Einschätzung nach die Chancen eher ungünstig stehen.


    Es ist zu bedenken, dass eine Habilitation nicht nur das Schreiben umfasst, sondern auch die Forschungsarbeit, welche dahinter steckt. Und inwieweit ich Lehrverpflichtungen an der Universität wahrnehmen werde, steht auch noch nicht fest. Auf jeden Fall ist es besser für mich, wenn ich viel Zeit für die Universität aufbringen kann.


    Ich plane im Moment die Strategie für das Gespräch mit der Schulleitung. Eigentlich möchte ich mit offenen Karten spielen. Aber ich möchte so vorgehen, dass ich möglichst meine Beurlaubung erreichen kann. Ich habe auch schon einige Ideen, aber vielleicht hat ja noch jemand ein paar Tipps.
    Wie ich reagiere und weiter vorgehe, wenn mein Urlaubsantrag abgelehnt wird, kann ich mir ja immer noch überlegen.

  • Die Universitäten haben in der Regel für solche Fälle abgeordnete Lehrerstellen. Damit bist du dann aus der Schule ganz oder teilweise heraus, musst aber ggf Lehrveranstaltungen an der Uni halten. Das Problem an der Sache ist, dass die gesamte Uni meist nur sehr wenige Stellen hat und eine frei sein und deinem Institut zugewiesen werden muss.

  • Ich dachte immer, Abordnungen gäbe es nur bei Habilitationen in der Didaktik. Sind denn Abordnungen auch möglich, wenn man - wie ich - nicht in die Didaktik will? Zumindest ist mein zukünftiger Habilitationsvater bis jetzt nicht auf diese Idee gekommen.
    Eine Abordnung wäre natürlich optimal, was wären denn die genauen Voraussetzungen und wie beantrage ich sie?

    • Offizieller Beitrag

    Was muss man denn für eine Habilitation machen? Ich habe ja bis letztes jahr noch einen Master gebaut, und bei mir ging es Dank Unterstützung durch die Schulleitung ganz gut ohne Reduktion, allerdings habe ich auch keine Familie, um die ich mich kümmern müsste.

  • Erst promoviert werden und dann noch ein wissenschaftliches Projekt inklusive Monographie, Veröffentlichung und akademischem Verfahren anschieben. (Und dann ist man arbeitslos. :) )


    Nele

  • Ich bin mit einer halben Stelle an die Uni abgeordnet. Der Weg lief bei mir so, dass zunächst von der Fakultät eine Stelle ausgeschrieben sein muss. Die Fakultät muss dann einen Antrag auf Abordnung ans Schulamt stellen. Dieser Abordnung wird stattgegeben, wenn - neben dem Schulamt - der Personalrat zustimmt. Die Schulleitung nimmt den Antrag auf Abordnung nur zur Kenntnis und unterschreibt. Der Vorteil bei einer Abordnung besteht auch darin, dass die Beamtenbezüge weitergezahlt werden.
    Dein Habilitationsvater wird vermutlich von solchen Möglichkeiten keine Kenntnis haben.

  • Was muss man denn für eine Habilitation machen?

    Voraussetzung ist zunächst die Promotion. In erster Linie muss man für die Habilitation durch eine Forschungsarbeit einen entscheidenden Beitrag zur aktuellen Entwicklung in der Wissenschaft beitragen. Die Dokumentation erfolgt über die Habilitationsschrift. Außerdem muss man nachweisen, dass man darüber hinaus zur Forschung beigetragen hat und zur universitären Lehre befähigt ist. Der letzte Punkt ist aber bis zu einem Grad Sache der Auslegung, inwiefern man wirklich in die universitäre Lehre eingebunden wird.


    Und dann ist man arbeitslos. :)

    Die übliche Polemik. Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet und werde garantiert nicht arbeitslos.


    Dein Habilitationsvater wird vermutlich von solchen Möglichkeiten keine Kenntnis haben.

    Ja, das denke ich auch. Ich werde ihn darauf ansprechen.
    Danke, für Deinen Beitrag afrinzl. Ist denn eine Abordnung auch außerhalb der Didaktik möglich?
    Bisher habe ich zu dem Thema nur den Runderlass "Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an Universitäten" vom 17. Oktober 2000 gefunden:
    http://www.ruhr-uni-bochum.de/…dfs/erlasse/abordnung.pdf
    In diesem Erlass werden nur Abordnungen im Rahmen der Didaktik behandelt. Bisher bin ich auch immer davon ausgegangen, dass das die einzige Möglichkeit für eine Abordnung ist.
    Hast Du etwas Offizielles dazu?

  • Inzwischen habe ich mit meinem Habilitationsvater gesprochen. Ihm war die Möglichkeit der Abordnung tatsächlich nicht bekannt. Er will sich diesbezüglich kundig machen.
    Vielleicht weiß hier ja auch jemand, wo man etwas Offizielles dazu findet.


    Das Gespräch mit der Schulleitung habe ich bisher hinausgezögert. Aber ich denke, dass der Zeitpunkt im Moment taktisch unklug ist, weil die Schulleitung im Abiturstress ist. Ich warte noch, bis die Klausuren vorbei sind, und kann bis dahin auch noch meine Strategie für das Gespräch überdenken.

  • Hallo, mich interessiert sehr, wie es dir weiter ergangen ist, da ich ein ähnliches Projekt plane...


    Schöne Grüße, Violetta

  • Ich bin mit einer halben Stelle an die Uni abgeordnet. Der Weg lief bei mir so, dass zunächst von der Fakultät eine Stelle ausgeschrieben sein muss. Die Fakultät muss dann einen Antrag auf Abordnung ans Schulamt stellen. Dieser Abordnung wird stattgegeben, wenn - neben dem Schulamt - der Personalrat zustimmt. Die Schulleitung nimmt den Antrag auf Abordnung nur zur Kenntnis und unterschreibt. Der Vorteil bei einer Abordnung besteht auch darin, dass die Beamtenbezüge weitergezahlt werden.
    Dein Habilitationsvater wird vermutlich von solchen Möglichkeiten keine Kenntnis haben.


    Hallo Forum,
    hallo afrinzel,


    ich habe eine Zusage einer Universität bezüglich einer Abordnung. Volle befristete Stelle mit Promotion etc. Das Auswahlverfahren ist also erfolgreich gelaufen. Nun möchte mich meine Schulleitung nach ersten Gesprächen nicht gehen lassen.


    Kann die Schulleitung dies überhaupt verwehren, oder ist hier wirklich nur die Kenntnisnahme möglich? Zustimmung seitens Amt und Personalrat sollte aber hoffentlich noch erfolgen...


    Grüße
    root

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